SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlU M FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3325 Thema: Überwindung von Sprachbarrieren bei der psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sprachmittlerinnen und Sprachmittler stehen für welche Sprache im Freistaat Sachsen zur Sprachmittlung bei der psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung von Flüchtlingen zur Verfügung und wie hoch ist der tatsächliche Bedarf? Im Rahmen der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen kommen nur in Ausnahmefällen beeidigte Dolmetscher zum Einsatz. ln der Regel stehen hier ehrenamtliche Strukturen, wie zum Beispiel der "Gemeindedolmetscherdienst" in Dresden oder der "Sprachmittlerpool" in Chemnitz, zur Verfügung. ln ihnen sind qualifizierte Muttersprachler, z.B. Ärzte mit Migrationshintergrund, oder auch Fremdsprachenstudenten und andere interessierte Personen mit der Fähigkeit, als Sprach- und als Kulturmittler zu wirken, organisiert. Beispielsweise werden durch den Gemeindadolmetscherdienst der Stadt Dresden mehr als 25 Sprachen abgedeckt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass dazu keine offizielle Statistik geführt werden kann. Auch bezüglich des Bedarfs gibt es keine systematischen Erhebungen. Frage 2: Wie wird der Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern jeweils finanziert (Bitte aufschlüsseln für Empfänger_innen von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und nach SGB XII)? Soweit bei der erforderlichen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung von Asylsuchenden der Einsatz von Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen notwendig ist, sind die Kosten für deren Einsatz zu den Behandlungskosten zu zählen und nach der jeweiligen Zuständigkeit vom Freistaat Sachsen oder den unteren Unterbringungsbehörden, den Land- ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141 .51-15/713 Dresden, ~G Dezember 2015 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ kreisen und Kreisfreien Städten, zu tragen. Eine amtliche Statistik zu den jeweiligen Kosten wird nicht geführt. Die ehrenamtlichen Sprachmittler sind gegen Entrichtung einer Aufwandsentschädigung tätig. Der als Verein organisierte Gemeindedolmetscherdienst der Stadt Dresden wird vom Bundesministerium des lnnern, vom Freistaat Sachsen und von der Landeshauptstadt Dresden gefördert. ln anderen Regionen des Freistaats sind ähnliche Strukturen im Aufbau. Frage 3: Welche alternativen Möglichkeiten zum Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern zur Überwindung von Sprachbarrieren gibt es (exklusive Fremdsprachenkenntnisse der Therapeutinnen und Therapeuten)? Grundsätzlich können Verwandte und Bekannte der Betroffenen oder weiteres Praxispersonal zur Überwindung der Sprachbarrieren eingesetzt werden. Nichtsprachliche Alternativen gibt es für die psychiatrische Anamnese und Diagnostik nur sehr begrenzt. Bei der Behandlung kann auf nonverbale Psychotherapieverfahren, wie beispielsweise Moto-, Musik- oder Kunsttherapie, zurückgegriffen werden. Frage 4: Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Freistaat Sachen speziell für die Entwicklung einer App zur Überbrückung von Sprachbarrieren bei der Anamnese ? Für die psychiatrische Anamnese ist die Nutzung von Apps kaum geeignet, da hierbei sämtliche averbalen Ausdrucksmöglichkeiten, die in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Kommunikation von besonderer Bedeutung sind, wegfallen. Grundsätzlich kann eine Förderung über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie lntegrative Maßnahmen) in Betracht kommen. Daneben arbeitet der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration gegenwärtig an einer Richtlinie zum Spracherwerb, welche eine Unterstützung dem Grunde nach ermöglichen könnte. Frage 5: Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Freistaat Sachsen zur Verbesserung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen ? Der Freistaat Sachsen fördert über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) die gemeindepsychiatrischen Versorgungssysteme in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, die selbstverständlich auch Asylsuchenden zur Verfügung stehen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Gegenwärtig wird geprüft, inwieweit durch die Beratung und Vermittlung von Asylsuchenden in psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung ein erhöhter Förderbedarf besteht. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-12-17T13:19:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes