DES INNERN Freistaat C Kf'UC'V- Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anhvort angeben) StAs-0141.51/7896 ?Dresden, J. Dezember 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3328 Thema: Betriebliche Berufsausbildung für Asylsuchende Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylsuchende in Sachsen haben bei der Ausländerbehörde (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten) im Jahr 2015 für die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung eine Beschäftigungserlaubnis für einen konkreten Ausbildungsplatz beantragt ? Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Anträge wurden genehmigt? Frage 3: Für wie viele der unter 1. genannten Anträge wurden nach der am 1. August 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderung eine Duldung für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung erteilt? Frage 4: Was sind die wesentlichen Berufe, für die Anträge nach 1. bis 3. gestellt bzw. beschieden wurden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Eine Antwort der Staatsregierung ist innerhalb der vorgesehenen Zeit nicht möglich. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnllnien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze; Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEWUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETM der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19- 1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0.). Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine belastbaren und auswertbaren Erkenntnisse vor. Eine statistische Erfassung der beantragten und erteilten Arbeitserlaubnisse für die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung durch die zuständigen unteren Ausländerbehörden erfolgt nicht. Die Bundesagentur für Arbeit verfügt hierzu ebenfalls nicht über Erkenntnisse, da die Aufnahme einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf durch einen Asylsuchenden nach § 32 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung keiner Zustimmung der Arbeitsverwaltung bedarf. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Im vorliegenden Fall ist eine Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Es müssten tausende von Akten bei den Ausländerbehörden einzeln überprüft und ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung üy Funktionsfähigkeit der Behörden nicht leistbar. Es wird darauf hingewiesen, dass s?j6 sich bei den potentiell in Betracht kommenden Personen nicht nur um die im Jahr ^ 015 aufgenommenen Asylsuchenden handelt, sondern ggf. auch um Asylsuchenfle , t^fe bereits im Vorjahr aufgenommen wurden. Mit frfeunfcllichen Grüßen us Ulbig Seite 2 von 2 2015-12-11T12:30:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes