STAATSM1NISTER1UM DES 11MNER1M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9295 Dresden^ Dezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3332 Thema: Proteste von Heimgegnern in Dresden-Laubegast Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen beteiligten sich an jeweils welchen von welcher Person oder Gruppe unter welchem Motto angemeldeten oder ohne Anmeldung durchgeführten Versammlungen, Ansammlungen und Aufzügen von Heimgegnern in Dresden-Laubegast? Eine Übersicht der geschätzten Personenanzahl an Tagen, an denen dem Polizeivollzugsdienst bekannt wurde, dass sich eine größere Anzahl von Personen vor dem ehemaligen Hotel ,Prinz Eugen" aufhielt, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Versammlungsanzeigen hierzu lagen nicht vor. Datum 27.10.2015 28.10.2015 29.10.2015 30.10.2015 31.10.2015 01.11.2015 02.11.2015 03.11.2015 04.11.2015 11.11.2015 25.11.2015 Anzahl Personen (geschätzt) 200 bis 300 bis zu 60 180 50 180 60 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smj.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mrt den Straßenbahnlinien 3,6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Brtte beim Empfang Wiltielm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNEKN Freistaat SACHSEN Frage 2: Inwieweit wurden diese Versammlungen, Ansammlungen jeweils beauflagt, insbesondere hinsichtlich des Tragens von Fackeln, und polizeilich mit wie vielen Einsatzkräften jeweils begleitet? Versammlungsrechtliche Beschränkungen wurden nicht erlassen. Es erfolgte der Einsatz von bis zu sechs Polizeibediensteten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Eine polizeiliche Begleitung von Personengruppen erfolgte nicht. Frage 3: Inwieweit wurden aufgrund welcher konkreten strafbaren Handlung durch Personengruppen welchen Lagers welche Straftatbestände bzw. Personen verletzt und wie viele (Vor-)Ermittlungsverfahren wurden in diesem Zusammenhang einaeleitet ? Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3142 verwiesen. Überdies wird ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten bearbeitet. Frage 4: Teilt die Staatsregierung die Auffassung der Versammlungsbehörde Dresden, dass das vorliegende sich wiederholende Geschehen als "Ansammlung" zu bewerten ist? Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3162 veroiesen . Darüber hinaus wird von einer Bewertung durch die Staatsregierung abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen. Frage 5: Inwieweit wird das Hotel "Prinz Eugen" polizeilich oder sonst gegen Zerstörung geschützt? Der Polizeivojlzugsdienst des Freistaates Sachsen trifft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben auf Grundlage der jeweils konkreten Lagebeurteilung erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Folgende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen werden von den zuständigen Polizeidirektionen zum Schutz von Asylbewerberunterkünften grundsätzlich veranlasst: Asylbewerberunterkünfte werden durch die örtlich zuständigen Polizeireviere bei der Streifentätigkeit im täglichen Dienst lageangepasst beachtet. In die polizeilichen Präsenzmaßnahmen werden auch die Bürgerpolizisten und die Sächsische Sicherheitswacht einbezogen. Darüber hinaus treffen die zuständigen Polizeidirektionen zur Absicherung des Versammlungs- bzw. Veranstaltungsgeschehens im Sachzusammenhang sowie bei ggf. vorliegenden konkreten sicherheitsrelevanten LageerkenntnTssen polizeiliche^insatzmaßnahmen mit einem lageangepassten Kräfteeinsatz, einschließlich Einsatzeinheiten. Weiterhin wird das Objekt im Auftrag des Eigentümers von einem privaten Sicherheitsdienst betreut. Überdies hat das Sächsische Staatsministerium des Innern im Rahmen des (j|urch den Lenkungsausschuss Asyl beschlossenen Sicherheitsrahmenkonzeptes für ^ sylbewerberunterkünfte einheitliche Mindeststandards für Erstaufnahmeeinrichtun ^n definiert, woran sich auch die Unterbringungseinrichtungen der Kommunen orienti ^ren können. Mit|freui]ldlichen Grüßen L\ Markus Ulbig, Seite 3 von 3 2015-12-14T10:34:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes