SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS PosIfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3338 Thema: Erfüllung der Vattenfall-Gemeindeverträge, Schulkomplex Schleife Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im sog. Schleife- Vertrag aus dem Jahr 2008 wird in Ziffer 2.2.1 u.a. festgelegt: ,(1) VE-M übernimmt auf Wunsch der Gemeinde Schleife die Kosten für den Neubau eines bedarfsgerechten deutsch-sorbischen Schulkomplexes in der Gemeinde (einschließlich der erforderlichen Abrissmaßnahmen ), vorausgesetzt, es werden zunächst alle vorhandenen Fördermöglichkeiten , u.a. des Freistaates Sachsen, zur Finanzierung des neuen Schulkomplexes ausgeschöpft. Der Schulkomplex besteht aus Grundschule mit Schulhort, Mittelschule, Schulturnhalle mit gastronomischer Einrichtung und Sauna, Schulsportplatz, Spielplatz und anderen erforderlichen Außenanlagen. [ ... ] (3) Die Errichtung des neuen Schulkomplexes soll spätestens bis Ende 2015 abgeschlossen werden. [ ... ]' Vattenfall will nunmehr seinen Anteil bei einer Summe von insgesamt 20,5 Mio. EUR deckeln. Der Betrag soll als Baukostenzuschuss in Raten entsprechend dem Baufortschritt gezahlt werden. Der Rest muss durch öffentliche Mittel finanziert werden. Die Gemeinde hat dem Vernehmen nach bereits zugestimmt. Ende 2016 soll tatsächlich mit dem Bau begonnen werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch welche Vorkehrungen ist sichergestellt, dass auch im Fall eines Verkaufes von Vattenfall die derzeitige Zusage "Baukostenzuschuss in Raten entsprechend dem Baufortschritt" eingehalten, und die versprochene Gesamtsumme von 20,5 Mio. EUR auch tatsächlich gezahlt wird - ggf. auch von einem neuen Eigentümer? Seite 1 von 3 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141 .50-60/3338/2 DreSden.)f. . Dezember 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5jSACHSEN Die Zusage für die finanzielle Beteiligung des Vattenfall-Energiekonzerns am Neubau des Schulkomplexes Schleife geht auf den sog. Schleife-Vertrag zwischen der Gemeinde Schleife und der Vattenfall Europe Mining Aktiengesellschaft (VE-M) vom 19. Dezember 2008 zurück. Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Bearbeitung des Förderantrags der Gemeinde Schleife wurde bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht, die die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens als gesichert erscheinen lässt. Frage 2: Von welcher Gesamthöhe zu leistender Zahlungen im Zusammenhang mit a. dem Bau des neuen Schulkomplexes selbst, sowie b. welchen weiteren damit zusammenhängenden Planungs- und Ausstattungsleistungen etc. (bspw. Schulwegekonzept, Gestaltung des Schulkomplexes einschließlich der Ausstattung und der Außenanlagen) wird derzeit ausgegangen und welcher Teil davon soll dabei jeweils durch Vattenfall bzw. den neuen Bergbautreibenden, die Gemeinde und den Freistaat erbracht werden? Die Gemeinde Schleife hat von der SAB mit Datum vom 1. Dezember 2011 einen Zuwendungsbescheid für den Bau des Schulkomplexes Schleife, bestehend aus einer Grundschule, Oberschule, Dreifeldsporthalle (neu Zweifeldsportanlage) und den Schulbzw . Schulsportaußenanlagen, erhalten. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten des Bauvorhabens in Höhe von 22,8 Mio. EUR durch Eigenmittel der Gemeinde Schleife in Höhe von 15,2 Mio. EUR, erstattet durch den Vattenfall-Energiekonzern , und eine Zuwendung des Freistaates Sachsen in Höhe von 7,6 Mio. EUR finanziert werden. Frage 3: Inwiefern haben sich seit 2008 die vorgesehenen Ausstattungsmerkmale und Bestandteile des Schulkomplexes sowie der dafür geplante Mittelbedarf geändert ? Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Bearbeitung des Förderantrags der Gemeinde Schleife erfolgte eine Korrektur der Gesamtausgaben sowie die Präzisierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anlass dafür waren die schulfachliche Prüfung der Antragsunterlagen durch das SMK und die baufachliche Prüfung der Planungsunterlagen durch das Landesamt für Steuern und Finanzen als fachlich zuständige technische Prüfbehörde. Darüber hinaus wird anstelle einer Dreifeldsporthalle nun eine Zweifeldsporthalle gebaut. Frage 4:. Aus welchen konkreten Haushaltstiteln und Förderrichtlinien werden die mit dem Schulkomplex in Zusammenhang stehenden Ausgaben finanziert und welchen Eigenanteil muss die Gemeinde dabei jeweils absehbar leisten? Der Zuwendungsbescheid wurde auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus (Förderrichtlinie Schulhausbau - Föri SHB) vom 9. Januar 2008 erlassen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Einzelplan 05, Kapitel 0503ITitei 883 91. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Frage 5: Welche im a. Schleife-Vertrag und b. Trebendorf-Vertrag aufgeführten Inhalte, Regelungen und Maßnahmen sind derzeit noch nicht umgesetzt bzw. ausfinanziert und sollen absehbar wann durch wen in jeweils welcher Höhe oder zu welchem Anteil finanziert und durchgeführt werden? (bei der Beantwortung bitte auf die besondere Situation des angestrebten Verkaufs von Vattenfall und die damit erforderliche Nachfolgerregelung eingehen - analog zu Frage 1) Die Staatsregierung ist weder Vertragspartei noch an dem Projekt über die Gewährung von Fördermitteln hinaus beteiligt. Die Frage der Vertragserfüllung betrifft damit ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen. ;;td~~r0Jc Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-12-18T11:16:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes