STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9296 Dresden,ADezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3339 Thema: Hooligans und PEGIDA Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1; Wie viele gewaltbereite (Kategorie B) und gewaltsuchende (Kategorie C) Fans sind - aufgeschlüsselt nach Vereinszugehörigkeit - in welchen sächsischen Dateien gespeichert oder sonst polizeibekannt bzw. geschätzt? Frage 2: Wie viele gewaltbereite (Kategorie B) und gewaltsuchende (Kategorie C) Fans aus Sachsen sind in der Datei Gewalttäter Sport - aufgeschlüsselt nach Vereinszugehörigkeit - gespeichert? Frage 3: Wie viele der unter Ziffer 1 genannten Fans sind der rechtsextremen Szene zuzuordnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Zur Bewertung des Potenzials an Personen der Kategorie B und C im Umfeld von Fußballspielen sowie zum Anteil der Rechtsextremisten an diesem Potenzial wird auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1015 verwiesen. Sächsischen Fußballvereinen werden aktuell im nachfolgenden Umfang Personen der Kategorie B bzw. C zugerechnet. Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhetm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMI1M1STER1UM ÜES 1MNER1M Freistaat SÄCtiSETN Fußballverein Personen der Kategorie B Personen der Kategorie C 1. FC Lokomotive Leipzig 150-200 60 Chemnitzer FC 80 20-30 FC Erzgebirge Aue 180 30 FSV Budissa Bautzen 20 FSV Zwickau 80-90 10 RB Leipzig 60 SG Dynamo Dresden 500 135 VfB Auerbach 5-10 VFC Flauen 50 BSG Chemie Leipzig 80 20 Bei einer Speicherung von Personen in polizeilichen Dateien einschließlich der Datei "Gewalttäter Sport" ist eine Kategorisierung von erfassten Personen im Sinne der Fragestellung nicht zwingend erforderlich. Eine Zuordnung der Personen zu einer der genannten Kategorien ist nicht Anlass einer Erfassung bzw. Speicherung dieser. Frage 4: Wie viele der unter Ziffer 1 genannten Fans beteiligten sich seit Oktober 2014 wann an Versammlungen von PEGIDA, CEGIDA, LEGIDA und anderen -GIDA- Gruppen in Sachsen? Eine Kategorisierung von Versammlungsteilnehmern im Sinne der Anfrage erfolgt nicht. Im Einsatzverlauf wird ggf. eine Bewertung getroffen, inwieweit anwesende Personen im konkreten Einzelfall als gewaltbereit bzw. -suchend einzustufen sind und, sofern eine solche Zuordnung möglich und erforderlich ist, dem Umfeld von Fußballvereinen zuzurechnen sind. Nicht in jedem Fall ist eindeutig feststellbar, ob Personen bzw. Personengruppen tatsachlich dem Umfeld von Fußballvereinen zugerechnet werden können. Sofern entsprechende Bewertungen erfolgt sind, werden diese nicht statistisch erfasst. Insoweit sind vollständige und abschließende Angaben im Sinne der Fragestellung nicht möglich . Bezüglich einzelner Versammlungen wurden im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung erhoben. Hierzu wird auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn.: 6/692, 6/748, 6/749, 6/828, 6/829, 6/873, 6/906, 6/1024 bis 6/1027, 6/1112 bis 6/1 114, 6/11 34, 6/1137, 6/1 139 bis 6/1141, 6/1251, 6/1260 bis 6/1264, 6/1289, 6/1304 bis 6/1306, 6/1340, 6/1372 bis 6/1374, 6/1402, 6/1411, 6/1418, 6/1556, 6/1570 bis 6/1572, 6/1662, 6/1943, 6/1944, 6/2017, 6/2018, 6/2103, 6/2104, 6/2222, 6/2224, 6/2407, 6/2655, 6/2693, 6/2775 bis 6/2777 6/2811, 6/2994, 6/2995, 6/3086 und 6/3107 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STER1UM DBS 1MNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele der unter Ziffer 4 genannten Fans waren wann und wo als Ordner von -GIDA^Demonstrationen eingesetzt? Als Qrdne; eingesetzte Personen werden polizeilich nicht erfasst, wodurch keinerlei stati^tisct)fe Auswertungen möglich sind. Mit fifeurfcllichen Grüßen MaFkus Ulbig' Seite 3 von 3 2015-12-15T12:03:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes