STAATSM11MISTER1UM DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9298 Dresden, /ff£)ezember2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3341 Thema: Waffenfunde und Sprengstoffexplosionen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgende Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt jeweils getrennt nach Polizei und Justiz. Ein Abgleich der Daten für eine zusammengefasste Beantwortung war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht möglich. Die Beantwortung der Fragen durch die Polizei beruht auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Angaben aus der PKS wurden zur Beantwortung der Frage 2 mit dem Datenbestand aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) abgeglichen . Die Beantwortung der Fragen durch die Justiz beruht auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand 24. November 2015. Zur Beantwortung der Frage 2 wurden die zu Frage 1 recherchierten Verfahren herausgefiltert, die das Zusatzattribut "innerer Frieden rechts" bzw. "innerer Frieden rechts ausländerfeindlich" aufweisen. Die PKS ist nicht mit der Statistik der Justiz vergleichbar, da sich der Erfassungszeitpunkt um die Zeitspanne zwischen polizeilichem Abschluss und rechtskräftiger Entscheidung verschiebt, die Erfassungsgrundsätze unterschiedlich sind und der einzelne Fall im Justizbereich eine andere strafrechtliche Bewertung erfahren kann. Dies betrifft auch den Datenbestand KPMD-PMK der Polizei und "innerer Frieden rechts" bzw. "innerer Frieden rechts ausländerfeindlich" der Justiz. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telafax *49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinlen 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkpläüce: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz , gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion wurden durch sächsische Behörden seit 2012 jeweils wann eingeleitet, wie abgeschlossen und führten zu Freisprächen, Verurteilungen oder Einstellungen in einem gerichtlichen Verfahren? (Bitte in Jahresscheiben und konkreten Straftatbeständen angeben.) 1. PKS: erfasste Fälle Jahr Herbeiführen einer Spreng- Straftaten gegen Straftaten gegen das stoffexplosionj308StGB^da^Waffenge^ 2012 93 1 766 - .- -.^ 2013 77 1 648 30 _2014_ 123 1535 26 Die PKS des Jahres 2015 liegt noch nicht vor. 2. Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften: Es wird auf die Anlagen 1 bis 4 verwiesen. Frage 2: Bei welchen Verfahren wurde die Mitgliedschaft des Tatverdächtigen in der rechtsextremistischen Szene bzw. ein sonstiger Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Szene (rassistische Motivation etc.) geprüft, nachgewiesen, aus welchen Gründen ausgeschlossen oder vermutete bzw. nachgewiesene Zusammenhänge zum Anlass für welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen genommen bzw. welchen anderen Behörden zur Kenntnis gegeben? 1. PKS: Bei den in Frage 1 aufgeführten 5.318 Ermittlungsverfahren wurde bei 40 eine politisehe Motivation festgestellt. Die nachfolgend aufgeführten 17 Straftaten werden der politisch motivierten Kriminalität - rechts - zugeordnet. "atzeit Tatort Delikt 01.10.2011 28.01.2012 01.03.2012 31.01.2012 18.03.2012 15.07.2013 17.08.2013 28.12.2013 26.01.2014 12.02.2014 05.03.2014 Stolpen Weißenberg Dresden Heidenau Delitzsch Weißwasser/O.L. Leipzig Mittweida Werdau Dresden Chemnitz WaffengesetzA/ersammlungsgesetz Waffengesetz Waffengesetz Waffengesetz Waffengesetz/Landfriedensbruch Waffengesetz/Verw. Kennzeichen Waffengesetz Waffengesetz Waffengesetz Herbeiführen Sprengstoffexplosion Waffengesetz Seite 2 von 4 STAATSMIM1STERIUM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N "atzeit Tatort Delikt 05.03.2014 28.03.2014 28.03.2014 28.03.2014 28.03.2014 07.06.2014 Leipzig Chemnitz Chemnitz Lugau/Erzgeb. Lugau/Erzgeb. Dresden Waffengesetz Waffe ngesetz Waffengesetz Waffengesetz Kriegswaffenkontrollgesetz Waffengesetz 2. Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften: Zur Beantwortung dieser Frage wurden die zu Frage 1 recherchierten Verfahren herausgefiltert , die das Zusatzattribut "innerer Frieden rechts" bzw. "innerer Frieden rechts ausländerfeindlich" aufweisen. Auf diese Weise wurden die nachfolgenden zwölf Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige (Js-Verfahren) ermittelt, die im Sinne der Fragestellung geprüft worden sind: 1. Die rechtsextremistische Tatmotivation des Täters, der im Besitz von drei Butterflymessern gewesen ist, hat sich in diesem Verfahren aus dem Umstand ergeben , dass dieser die Tat auf einem Trödelmarkt begangen hat und dort auch diverse Gegenstände aus der NS-Zeit veräußern wollte. 2. Der Beschuldigte, der im Besitz eines Springmessers gewesen ist, war am Tattag mit seinem Pkw einer verdachtsunabhängigen Kontrolle durch Polizeibeamte unterzogen worden, wobei die Beamten im Fahrzeug neben dem Springmesser auch CD's mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sicherstellten . Die Strafverfolgung diesbezüglich wurden wegen der fehlenden Öffentlichkeit gemäß § 154a StPO auf das Waffendelikt beschränkt. 3. In dem wegen eines Vergehens nach § 52 Abs. 3 WaffG geführten Verfahren ergab sich der Bezug zum "inneren Frieden rechts" aus dem Umstand, dass der Beschuldigte im sozialen Netzwerk Facebook die NS-Zeit verherrlicht hat. 4. Das Verfahren wurde aufgrund des Fundes eines Schlagringmessers im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eingeleitet. In diesem Zusammenhang war auch eine Geldkassette mit einer SS-Rune sichergestellt worden. Da jedoch einer Strafbarkeit nach § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB aufgrund des fehlenden Öffentlichkeitsbezugs nicht gegeben war, wurde ausschließlich der Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagte und verurteilt. Erkenntnisse zur Zugehörigkeit des Verurteilten zur rechtsextremistischen Szene waren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht vorhanden. 5. In diesem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz geführten Verfahren waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung zwei Schlagringe und ein Wurfstern sichergestellt worden. Der Beschuldigte ist amtsbekannt der rechten Szene zugehörig. Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Seite 3 von 4 STAATSM11MISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 6. Im Zusammenhang mit einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Tatvorwurfes der Volksverhetzung durch das laute Abspielen von Musiktiteln mit volksverhetzendem Inhalt waren als Zufallsfunde ein Schlagring als verbotene Waffe im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 zum Waffengesetz und zwei in Deutschland nicht zugelassene pyrotechnische Erzeugnisse beschlagnahmt worden. Eine Strafbarkeit des Beschuldigten wegen Volksverhetzung konnte nicht nachgewiesen werden. Der Beschuldigte wurde wegen Verstoßes gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt . Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wurde keine Veranlassung gesehen , weitere Ermittlungen bezüglich einer Mitgliedschaft des Beschuldigten in der rechtsextremistischen Szene vorzunehmen. 7. Soweit den Beschuldigten in diesem Verfahren eine versuchte schwere Brand- Stiftung (Asylbewerberunterkunft) vorgeworfen worden war, wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da dieser Vorwurf nach den polizeilichen Ermittlungen sicher ausgeräumt werden konnte. Zwei der drei Beschuldigten hatten bei ihrer polizeilichen Feststellung verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes mit sich geführt. Insoweit wurde das Verfahren nach § 153a StPO gegen Geldauflagen eingestellt. Eine Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene wurde im Zuge der Ermittlungen nicht festgestellt. 8. 12. In fünf aktuell anhängigen Verfahren jeweils wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion werden im weiteren Verlauf auch Ermittlungen zur Tatmotivation und zu Verbindungen der Beschuldigten in die rechtsextremistische Szene angestellt. Darüber hinaus wurde ein Verfahren bekannt, in dem der rechtsextremistische Bezug aus einem engen persönlichen Kontakt des Beschuldigten zu Beate Zschäpe folgte, was sich aus einem Verfahren des Generalbundesanwalts ergab. Der Beschuldigte stand dabei im Verdacht, im Besitz einer Maschinenpistole gewesen zu sein. Frage 3: Wie viele Strafverfahren oder Waffenfunde wurden im Nachgang des Bekanntwerdens des NSU durch sächsische Behörden erneut und mit jeweils welchem Ergebnis auf Zusammenhänge mit der rechtsextremistischen Szene überprüft? Rrü auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4 der Drucksache )2 verwiesen. Mitfreuhdlichen Grüßen Markus Ulbi< Anlagen: 4 Seite 4 von 4 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 1 Anzahl der Beteiligten in Js-Verfahren mit Eingangsdatum im Berichtszeitraum und staatsanwaltschaftlicher Erledigung Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand 24. November 2015 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Aufbewahren einer Schusswaffe nach § 52a WaffG 5 5 4 5 19 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 Anklage vor dem Jugendrichter 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 154 I StPO 1 1 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 Sonstige Erledigungsart 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 2 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 1 3 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 anhängig 1 1 2 Fahrlässige Straftat nach § 51 Abs. 4 WaffG 2 2 1 2 7 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 2 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1, 4 WaffG 14 3 2 19 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung § 154b I StPO(Auslieferung/Ausweisung) 1 1 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 2 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Einstellung § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 1 1 Einstellung nach § 154 I StPO 3 1 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 5 1 6 Sonstige Erledigungsart 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 3, 4 WaffG 4 1 5 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 4 4 Fahrlässiges Vergehen nach dem KrWaffG 1 2 1 1 5 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 anhängig 1 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB 60 79 59 72 270 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 1 1 § 170 II StPO, Schuldausschließungsgrund 2 2 4 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 14 14 § 170 StPO, Verschulden fehlt o. nicht nachweisbar 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 7 2 18 31 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 1 3 Anklage vor dem Jugendrichter 1 4 2 2 9 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 1 5 11 1 18 Anklage vor dem Schöffengericht 8 9 1 5 23 Anklage vor dem Strafrichter 5 2 7 Einstellung § 153b I StPO (Absehen von Strafe) 1 2 1 4 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 3 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Einstellung § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 1 1 4 6 Einstellung § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 1 3 4 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 2 3 Einstellung nach § 154 I StPO 6 6 1 4 17 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 5 4 1 10 Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) 1 1 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 Kind (§ 19 StGB) 2 5 3 10 Sonstige Erledigungsart 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 1 3 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 5 3 10 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 23 17 9 49 Tod 2 3 1 6 Tod (Verfahren ohne Zählkarte) 1 1 Übernahme abgelehnt (auch § 69 IV 3 OWiG) 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 5 1 5 11 Verfahrenshindernis 2 2 anhängig 16 16 Verbrechen nach § 51 Abs. 2 WaffG 2 4 2 8 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 154 I StPO 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 Gerichtliches Umtragen in ein anderes Dezernat 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 Verbrechen nach § 51 Abs. 1 WaffG 53 72 79 48 252 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 4 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 3 3 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 3 2 5 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 9 3 12 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 3 4 1 10 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 6 2 2 11 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 5 9 Anklage vor dem Jugendrichter 1 3 1 5 Anklage vor dem Schöffengericht 1 1 1 2 5 Anklage vor dem Strafrichter 2 3 2 2 9 Einstellung § 31a I BtMG (Absehen von Verfolgung) 1 1 Einstellung § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 2 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 2 4 Einstellung nach § 154 I StPO 2 5 11 1 19 Einstellung nach § 154f StPO(z.B. unbek. Aufenthalt) 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 3 8 9 6 26 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 2 1 1 4 Kind (§ 19 StGB) 2 2 2 6 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 4 2 1 7 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 5 2 11 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 3 11 16 6 36 Tatbestand., Rechtswidrigkeit. o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 1 2 6 Tod 4 4 5 2 15 Übernahme abgelehnt (auch § 69 IV 3 OWiG) 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 8 11 5 5 29 Verfahrenshindernis 2 2 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 5 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis anhängig 8 8 Verbrechen nach dem KrWaffG 31 22 24 26 103 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 8 8 § 170 II StPO, Schuldausschließungsgrund 1 1 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 5 5 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 1 3 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 § 170 StPO, Verschulden fehlt o. nicht nachweisbar 3 3 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 2 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 2 1 4 Anklage vor dem Schöffengericht 4 5 6 15 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 1 3 Einstellung § 153b I StPO (Absehen von Strafe) 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 2 3 Einstellung nach § 154 I StPO 3 2 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 2 3 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 2 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 6 7 4 18 Tod 1 1 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 2 Verfahrenshindernis 1 1 anhängig 18 18 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 187 222 210 178 797 § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 3 2 5 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 13 2 15 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 34 8 42 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 6 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 7 9 8 4 28 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 14 10 22 49 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 4 12 6 22 Anklage vor dem Jugendrichter 1 6 2 9 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 1 1 Anklage vor dem Schöffengericht 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 6 15 11 6 38 Antragstellung an das Gericht (Bußgeldverfahren) 1 1 Einstellung § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 8 2 3 2 15 Einstellung § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 1 3 3 7 Einstellung des Bußgeldverfahrens 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 9 17 10 3 39 Einstellung nach § 153a I StPO (gemeinn. Leistung) 1 1 Einstellung nach § 154 I StPO 25 23 22 9 79 Einstellung nach § 154f StPO (z.B. unbek. Aufenthalt) 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 23 35 24 13 95 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 5 1 9 1 16 Gerichtliches Umtragen in ein anderes Dezernat 1 1 Kein öffentliches Interesse 1 1 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 Kind (§ 19 StGB) 1 3 4 Sonstige Erledigung ohne oder nach erledigter Zk 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 3 5 5 1 14 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (JugR) 3 3 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 28 29 35 24 116 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 4 1 5 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 7 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 19 26 19 66 Tatbestand., Rechtswidrigkeit. o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 Tod 4 8 6 6 24 Verbindung mit einer anderen Sache 8 10 15 16 49 Verfahrenshindernis 2 2 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 2 anhängig 35 35 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 1643 1541 1484 1086 5754 § 153 StPO - geringe Schuld 2 1 3 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 17 17 § 170 II StPO, Schuldausschließungsgrund 27 4 31 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 57 21 78 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 101 31 132 § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 13 4 17 § 170 StPO, Verschulden fehlt o. nicht nachweisbar 2 1 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 25 22 44 24 115 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 87 134 151 76 448 Abgabe durch Gericht nach Anklage 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 14 75 49 140 Anklage vor dem Jugendrichter 41 29 22 20 112 Anklage vor dem Jugendschöffengericht 1 2 3 Anklage vor dem Schöffengericht 1 3 1 5 Anklage vor dem Strafrichter 67 56 55 39 217 Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§76 JGG) 1 1 2 Antragstellung an das Gericht (Bußgeldverfahren) 1 1 2 Cs-Antrag Freiheitsstrafe auf Bewährung (StrafR) 1 1 Ds-Vorlage anderer StA vor dem Jugendrichter 2 2 Einstellung § 153b I StPO (Absehen von Strafe) 1 1 Einstellung § 154b I StPO(Auslieferung/Ausweisung) 7 3 1 4 15 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 8 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Einstellung § 31a I BtMG (Absehen von Verfolgung) 1 1 Einstellung § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 45 26 45 15 131 Einstellung § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 40 38 32 28 138 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 102 123 109 69 403 Einstellung nach § 153a I StPO (gemeinn. Leistung) 1 1 2 Einstellung nach § 153a I StPO (s. Aufl. o. Weis.) 1 3 4 Einstellung nach § 154 I StPO 145 124 101 79 449 Einstellung nach § 154f StPO (z.B. unbek. Aufenthalt) 1 1 6 8 Einstellung nach § 170 II StPO 6 1 1 1 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 292 293 267 183 1035 Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) 1 1 2 4 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 64 50 45 22 181 Gerichtliches Umtragen in ein anderes Dezernat 1 2 3 keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 2 2 5 Kind (§ 19 StGB) 13 10 12 35 Objekt. Verf. vor dem Jugendrichter 1 1 Objekt. Verf. vor dem Strafrichter 1 3 4 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 6 6 Sonstige Erledigung ohne oder nach erledigter Zk 1 1 Sonstige Erledigungsart 1 1 1 3 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 44 50 38 17 149 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (JugR) 25 17 18 13 73 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 293 258 213 146 910 Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat liegt nicht vor 1 2 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 5 9 7 21 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 8 102 109 67 286 Tatbestand., Rechtswidrigkeit. o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 11 5 22 Tod 14 24 20 8 66 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 9 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Übernahme abgelehnt (auch § 69 IV 3 OWiG) 1 1 2 1 5 Verbindung mit einer anderen Sache 104 66 82 46 298 Verfahrenshindernis 1 7 9 12 29 Verfahrenshindernis hinsichtlich Straftat 7 7 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 Vorlage vor dem Jugendrichter 1 1 Vorlage vor dem Strafrichter 1 1 anhängig 1 113 114 Vergehen nach § 52 Abs. 5 WaffG 3 1 3 2 9 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 154 I StPO 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Tod 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 Vergehen nach § 53 WaffG 18 4 4 6 32 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 1 3 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 2 2 Antragstellung an das Gericht (Bußgeldverfahren) 1 1 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 154 I StPO 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 1 1 2 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 Sonstige Erledigung ohne oder nach erledigter Zk 1 1 Anlage 1 zur Drs. 6/3341 10 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 Tod 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 4 1 2 1 8 Verfahrenshindernis 1 1 Vergehen nach dem KrWaffG 2 1 2 1 6 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 2 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 1 1 Tatbestand., Rechtswidrigkeit. o. Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 Vorbereitung eines Explosionsverbrechens nach § 310 StGB 1 3 3 1 8 Anklage vor dem Schöffengericht 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 154f StPO (z.B. unbek. Aufenthalt) 1 1 § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 2 2 4 anhängig 1 1 Gesamtergebnis 2022 1965 1878 1429 7294 Anlage 2 zur Drs. 6/3341 1 Anzahl der Beteiligten in UJs-Verfahren mit Eingangsdatum im Berichtszeitraum und staatsanwaltschaftlicher Erledigung Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand 24. November 2015 Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Aufbewahren einer Schusswaffe nach § 52a WaffG 1 1 2 Einstellung § 170 II StPO 1 1 2 Fahrlässige Straftat nach § 51 Abs. 4 WaffG 1 1 2 Einstellung § 170 II StPO 1 1 2 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1, 4 WaffG 2 1 3 Einstellung § 170 II StPO 2 1 3 Fahrlässiges Vergehen nach d. KrWaffG 1 1 Einstellung § 170 II StPO 1 1 Freisetzen ionisierender Strahlen nach § 311 StGB 2 2 Einstellung § 170 II StPO 2 2 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB 79 67 100 174 420 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 4 Einstellung § 170 II StPO 73 47 92 140 352 UJs-Verfahren nach Js übernehmen 4 9 4 13 30 Verbindung mit einer anderen Sache 1 5 1 7 anhängig 1 4 3 19 27 Verbrechen nach § 51 Abs. 2 WaffG 2 2 4 Einstellung § 170 II StPO 1 2 3 UJs-Verfahren nach Js übernehmen 1 1 Verbrechen nach § 51 Abs. 1 WaffG 6 8 4 18 Einstellung § 170 II StPO 5 6 3 14 UJs-Verfahren nach Js übernehmen 1 1 2 anhängig 1 1 2 Anlage 2 zur Drs. 6/3341 2 Verbrechen nach dem KrWaffG 4 3 7 Einstellung § 170 II StPO 3 1 4 UJs-Verfahren nach Js übernehmen 1 1 2 anhängig 1 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 8 14 17 11 50 Einstellung § 170 II StPO 8 14 17 10 49 anhängig 1 1 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 35 42 53 17 147 Einstellung § 170 II StPO 31 40 38 14 123 UJs-Verfahren nach Js übernehmen 4 2 14 20 anhängig 1 3 4 Vergehen nach § 52 Abs. 5 WaffG 1 1 anhängig 1 1 Vergehen nach § 53 WaffG 2 1 3 Einstellung § 170 II StPO 2 2 anhängig 1 1 Vergehen nach dem KrWaffG 1 1 Einstellung § 170 II StPO 1 1 Vorbereitung eines Explosionsverbrechens nach § 310 StGB 1 1 Einstellung § 170 II StPO 1 1 Gesamtergebnis 130 135 181 216 662 Anlage 3 zur Drs. 6/3341 1 Anzahl der Beteiligten in Js-Verfahren mit Eingangsdatum im Berichtszeitraum und gerichtlicher rechtskräftiger Erledigung Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand 24. November 2015 Tatvorwurf gerichtliche rechtskräftige Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Aufbewahren einer Schusswaffe nach § 52a WaffG 1 1 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 1 1 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1, 4 WaffG 2 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 1 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB 14 16 10 3 43 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindernis) 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 7 4 1 17 Freispruch 3 2 1 6 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 5 4 1 13 Maßnahmen/Zuchtmittel 1 2 2 5 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 1 Verbrechen nach § 51 Abs. 2 WaffG 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verbrechen nach § 51 Abs. 1 WaffG 9 6 9 1 25 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 1 1 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 5 4 6 1 16 Geldstrafe (Urteil) 1 1 2 Maßnahmen/Zuchtmittel 1 1 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 6 5 8 19 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 1 3 5 Freispruch 2 2 Anlage 3 zur Drs. 6/3341 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 1 3 Geldstrafe (Urteil) 1 3 3 7 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 1 2 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 35 48 48 23 154 Freiheitsstrafe 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 4 7 3 1 15 Freispruch 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 27 30 40 18 115 Geldstrafe (Urteil) 3 3 3 3 12 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 1 2 2 5 Jugendstrafe mit Bewährung 1 1 Maßnahmen/Zuchtmittel 3 3 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 417 354 298 137 1206 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Dauerarrest 1 1 Freiheitsstrafe 3 3 5 11 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 1 1 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 19 9 8 4 40 Freispruch 4 1 3 8 Freizeitarrest 2 1 3 Geldbuße OWi 1 1 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 328 284 238 114 964 Geldstrafe (Urteil) 29 29 22 9 89 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 6 9 6 3 24 Jugendarrest 2 2 Jugendstrafe 1 1 Jugendstrafe mit Bewährung 1 2 3 Maßnahmen/Zuchtmittel 16 15 13 6 50 Schuldspruch 1 1 Anlage 3 zur Drs. 6/3341 3 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 2 Vergehen nach § 52 Abs. 5 WaffG 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Vergehen nach § 53 WaffG 1 1 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid 1 1 Vorbereitung eines Explosionsverbrechens nach § 310 StGB 1 1 2 Freiheitsstrafe 1 1 Geldstrafe (Urteil) 1 1 Gesamtergebnis 485 433 374 165 1457 Anlage 4 zur Drs. 6/3341 1 Anzahl der Beteiligten in Js-Verfahren mit Eingangsdatum im Berichtszeitraum und gerichtlicher Erledigung Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand 24. November 2015 Tatvorwurf gerichtliche Erledigung Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Gesamtergebnis Aufbewahren einer Schusswaffe nach § 52a WaffG 2 1 3 Einstellung nach § 47 JGG (Maßnahme nach § 45 Abs.3 JGG) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 1 1 Fahrlässige Straftat nach § 51 Abs. 4 WaffG 1 1 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Angeklagter trägt Auslagen 1 1 Fahrlässiges Vergehen nach § 52 Abs. 1, 4 WaffG 2 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 1 1 Fahrlässiges Vergehen nach dem KrWaffG 1 1 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Angeklagter trägt Auslagen 1 1 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB 18 24 14 4 60 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Einstellung nach § 153 b Abs. 2 StPO 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 154 Abs.2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 2 1 3 Einstellung nach § 205 StPO 1 1 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindernis) 1 1 Einstellung nach § 47 JGG (erzieherische Maßnahme § 45 Abs.2 JGG) 1 4 5 gerichtlich anhängig 3 1 4 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 5 8 4 1 18 Freispruch 3 2 1 6 Geldstrafe (Strafbefehl) 3 5 4 1 13 Maßnahmen/Zuchtmittel 1 2 2 5 Anlage 4 zur Drs. 6/3341 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 1 Verbrechen nach § 51 Abs. 2 WaffG 1 1 2 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindernis) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verbrechen nach § 51 Abs. 1 WaffG 9 9 12 1 31 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 2 1 3 Einstellung nach § 154 Abs.2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 1 1 Einstellung nach § 47 JGG (Maßnahme nach § 45 Abs.3 JGG) 2 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 2 1 1 4 Geldstrafe (Strafbefehl) 5 4 6 1 16 Geldstrafe (Urteil) 1 1 2 Maßnahmen/Zuchtmittel 1 1 2 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 Verbrechen nach dem KrWaffG 6 7 9 22 Einstellung nach § 154 Abs.2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 1 1 Einstellung nach § 205 StPO 1 1 2 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 1 3 5 Freispruch 2 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 1 3 Geldstrafe (Urteil) 1 3 3 7 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 1 2 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 38 56 54 24 172 Eingestellt, weil verstorben 1 1 Einstellung nach § 153 a StPO (sonstige Auflagen und Weisungen) 1 1 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Angeklagter trägt Auslagen 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 2 1 4 Einstellung nach § 154 Abs.2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 2 3 1 6 Einstellung nach § 205 StPO 1 1 Einstellung nach § 47 JGG (erzieherische Maßnahme § 45 Abs.2 JGG) 1 1 Einstellung nach § 47 JGG (Maßnahme nach § 45 Abs.3 JGG) 1 1 Anlage 4 zur Drs. 6/3341 3 gerichtlich anhängig 1 1 Freiheitsstrafe 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 4 7 3 1 15 Freispruch 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 27 30 40 18 115 Geldstrafe (Urteil) 3 3 3 3 12 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 1 2 2 5 Jugendstrafe mit Bewährung 1 1 Maßnahmen/Zuchtmittel 3 3 Zurücknahme des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid 1 1 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 483 423 337 168 1411 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Anordnung der Wiederaufnahme des gesamten Verfahrens 1 1 Dauerarrest 1 1 Eingestellt, weil verstorben 2 2 gerichtlich anhängig 2 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Angeklagter trägt Auslagen 3 10 1 14 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 6 4 2 12 Einstellung nach § 153 b Abs. 2 StPO 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Aufbauseminar) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 12 12 12 4 40 Einstellung nach § 153a StPO (sonstige gemeinnützige Leistungen) 2 2 2 1 7 Einstellung nach § 153a StPO (Täter-Opfer-Ausgleich) 1 1 Einstellung nach § 154 Abs.2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 13 17 7 6 43 Einstellung nach § 205 StPO 2 2 3 3 10 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindernis) 1 1 2 Einstellung nach § 47 JGG (erzieherische Maßnahme § 45 Abs.2 JGG) 11 5 3 1 20 Einstellung nach § 47 JGG (mangels strafrechtlicher Reife § 47 Abs. 1 Nr. 4 JGG) 1 1 Anlage 4 zur Drs. 6/3341 4 Einstellung nach § 47 JGG (Maßnahme nach § 45 Abs.3 JGG) 7 3 2 1 13 Einstellung nach § 47 JGG i.V.m. § 153 Abs.1 S.1 Nr.1 StPO 2 2 Einstellung nach § 47 OWiG 1 1 gerichtlich anhängig 1 8 3 8 20 Freiheitsstrafe 4 3 6 13 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Strafbefehl) 1 1 1 3 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 19 9 8 7 43 Freispruch 4 1 3 8 Freizeitarrest 2 1 3 Geldbuße OWi 1 1 2 Geldstrafe (Strafbefehl) 328 284 239 115 966 Geldstrafe (Urteil) 29 29 23 9 90 Geldstrafe (Beschluss gem. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) 6 9 6 3 24 Jugendarrest 2 2 Jugendstrafe 1 1 Jugendstrafe mit Bewährung 1 2 3 Maßnahmen/Zuchtmittel 16 15 13 6 50 Schuldspruch 1 1 Sonstige Erledigungsart 1 3 4 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Strafbefehl) 1 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 2 Vergehen nach § 52 Abs. 5 WaffG 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Vergehen nach § 53 WaffG 1 1 1 3 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 gerichtlich anhängig 1 1 2 Vorbereitung eines Explosionsverbrechens nach § 310 StGB 1 1 2 Freiheitsstrafe 1 1 Geldstrafe (Urteil) 1 1 Gesamtergebnis 559 525 429 198 1711 6_3341_rs 6_3341_Anlage 1 6_3341_Anlage 2 6_3341_Anlage 3 6_3341_Anlage 4 2015-12-15T12:04:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes