STAATSM11M1STER1UM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister® smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-3275/14 Dresden, / ' Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion GRÜNE Drs.-Nr.: 6/336 Thema: Klagen gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Klagen gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch wurden bei den sächsischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht bearbeitet (Bitte jährlich aufschlüsseln seit 2009)? Das Kriterium der "Bearbeitung" einer Klage bei Gericht ist nicht eindeutig bestimmt. So kann jedes zu einem beliebigen Zeitpunkt anhängig gewordene Klageverfahren z.B. als "bearbeitet" gelten, wenn ein Richter, ein Rechtspfleger, ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle oder ein anderer Gerichtsbediensteter in einem Klageverfahren lediglich eine Verfügung anbringt oder ausführt; eine "Bearbeitung" kann aber erst auch dann vorliegen, wenn in einem Klageverfahren eine verfahrensleitende Verfügung angeordnet oder ein Beschluss getroffen wird, oder gar erst dann gegeben sein, wenn eine mündliche Verhandlung anberaumt oder durchgeführt wird oder anderes mehr. Wie viele Klagen des Sachgebietes "Angelegenheiten nach dem SGB II" der Statistik der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) bei den sächsischen Sozialgerichten seit 2009 jährlich "bearbeitet" wurden, ist daher weder darstellbar noch werden in der SG-Statistik dazu Daten erhoben. Erhoben wird Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 ♦Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ ES523 Freistaat HP SACHSEN jedoch, wie viele Klagen dieses Sachgebietes bei den sächsischen Sozialgerichten in diesen Jahren erstmals anhängig gemacht wurden. Diese können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Beim Sächsischen Landessozialgericht werden in diesem Sachgebiet ausschließlich Rechtsmittelverfahren anhängig gemacht. Es werden jedoch keine Klagen dieses Sachgebietes anhängig gemacht. Sachgebiet "Angelegenheiten nach dem SGB 11" der SG-Statistik Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 bis 30.09. anhängig gewordene Klagen bei den sächsischen Sozialgerichten 15.997 18.325 16.604* 16.468* 16.894 12.200 * einschließlich der Klagen nach §§ 6a und 6b BKGG Frage 2: Wie viele Klagen gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch wurden in Sachsen durch eine gerichtliche Entscheidung erledigt (Bitte jährlich aufschlüsseln seit 2009)? Wie viele Klagen des Sachgebietes "Angelegenheiten nach dem SGB II" bei den sächsischen Sozialgerichten seit 2009 durch gerichtliche Entscheidung (durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid) erledigt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Mehrzahl der Klagen dieses Sachgebiets wird allerdings regelmäßig unstreitig erledigt, insbesondere durch Zurücknahme, gerichtlichen Vergleich oder angenommenes Anerkenntnis. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ 05^3 Freistaat HP SACHSEN Sachgebiet "Angelegenheiten nach dem SGB II" der SG-Statistik Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 bis 30.09. durch gerichtliche Entscheidung erledigte Klagen bei den sächsischen Sozialgerichten 1.285 1.242 1.506* 1.563* 1.775 1.444 * einschließlich der Klagen nach §§ 6a und 6b BKGG Frage 3: Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Klagen gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch bei den sächsischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht? Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Klagen des Sachgebietes "Angelegenheiten nach dem SGB II" betrug bei den sächsischen Sozialgerichten in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres 12,8 Monate. Hinsichtlich des Sächsischen Landessozialgerichts wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie viele Klagen gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch bei den sächsischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht richteten sich gegen Sanktionen (Bitte jährlich aufschlüsseln ab 2009)? In der SG-Statistik wird unterhalb der Sachgebietsgliederung keine weitere Unterteilung vorgenommen. Wie viele Klagen des Sachgebietes "Angelegenheiten nach dem SGB II" sich gegen Sanktionen richteten, kann daher anhand der SG-Statistik nicht ermittelt werden. Allein durch die Auswertung aller 96.488 im abgefragten Zeitraum anhängig gewordenen Klagen dieses Sachgebietes ließe sich diese Frage beantworten. Dazu wäre die händische Durchsicht aller Akten dieser 96.488 Klageverfahren und die Auszählung der Klagen erforderlich, die sich ausschließlich oder neben anderen Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Streitpunkten gegen Sanktionen richteten. Diese Vorgehensweise wäre jedoch geeignet die Arbeitsfähigkeit der Sozialgerichte über einen längeren Zeitraum erheblich zu beeinträchtigen. Es wird daher von einer Beantwortung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4