STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3365 Thema: Stellenfinanzierung durch den Hochschulpakt 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wurden die Stellen des aus dem Hochschulpakt finanzier ten Überlastpaketes I auf die Hochschulen verteilt und wie viele der auf diesen Stellen begründeten Beschäftigungsverhältnisse entfallen auf Professuren, Wissenschaftliche und Künstlerische Mitarbeitern, Aka demische Assistenten, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissen schaftliche und studentischen Hilfskräfte und sonstige Mitarbeiter? (bitte insgesamt angeben und aufgeschlüsselt nach Hochschulen) Die Beantwortung der Frage ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Wie viele dieser Stellen fallen mit Auslaufen der Finanzierung zu welchem Zeitpunkt weg und wie viele Lehrkräfte für besondere Auf gaben und Professuren wurden gemäß der Erläuterung zu Titelgruppe 53 des Doppelhaushaltes 2015/16 unbefristet eingestellt bzw. berufen und müssen nach Auslaufen der Finanzierung auf besetzbare Stellen an den Hochschulen übernommen werden? (bitte insgesamt angeben und aufschlüsseln nach Hochschulen) Die ausgebrachten Stellen entfallen mit dem Auslaufen der Finanzierung. Danach werden nach Angaben der Hochschulen 17 Mitarbeiten/innen auf besetzbare Stellen wie folgt übernommen: An der TU Chemnitz vier Lehrkräfte für besondere Aufgaben, ein Professor. An der TU Dresden und an der HTW Dresden je ein Professor, an der HTWK Leipzig sowie an der Hochschule Mittweida je zwei Professoren. Je drei Professoren werden an der Hochschule Zittau/Görlitz und der West sächsischen Hochschule auf besetzbare Stellen übernommen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-0141.51/27/206-2015 Dresden, «V rJ^ffS" Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17 Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Stellen werden den Hochschulen mit dem Überlastpaket II, dessen Finanzierung durch Hochschulpaktmittel befristet bis 2020 erfolgt, ab 2016 zur Verfügung gestellt, wie werden diese auf die einzelnen Hochschulen verteilt werden und welche Vorgaben existieren, zu welchem Anteil diese Stellen für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse (Professuren, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Akademische Assistenten, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, sonstige Mitarbeiter) aufgewandt werden müssen? Im Überlastpaket II werden den Hochschulen gemäß Zuschussvereinbarung 100 Be schäftigungsverhältnisse zugewiesen. Über die konkrete Aufteilung auf die Hochschu len ist noch nicht entschieden. Frage 4: Wie viele Stellen, die gemäß Titelgruppe 55 (Bildungspaket Sachsen 2020) des Doppelhaushaltes 2015/16 ab 2020 in Abgang gestellt werden müssen, und wie viele und welche Beschäftigungsverhältnisse (bitte aufschlüsseln nach Professuren, wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern, Akademischen Assistenten, Lehrkräften für besondere Aufgaben, wissenschaftlichen und stu dentischen Hilfskräfte und sonstigen Mitarbeitern) werden derzeit im Rahmen des Bildungspaketes 2020 aus Mitteln des Hochschulpaktes finanziert? (bitte insgesamt angeben und aufschlüsseln nach Hochschulen) Die Beantwortung der Frage ist der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 5: Wie viele Stellen und wie viele und welche Beschäftigungsverhältnisse werden derzeit an den sächsischen Hochschulen im Rahmen weiterer Projekte mit Hochschulpaktmitteln finanziert und wie viele davon werden mit Auslaufen des Hochschulpaktes wegfallen? (bitte insgesamt angeben und aufschlüsseln nach Hochschulen) In allen weiteren Projekten im Rahmen des Hochschulpaktes werden ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse finanziert, diese stehen nach Auslauf der jeweiligen Finan zierung nicht mehr zur Verfügung. Die Beantwortung der Frage ist der Anlage 3 zu entnehmen. Stichtag ist hier ebenfalls der01.11.2015. Mit frejtfridlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stan Seite 2 von 2 Überlastpaket I ( Kapitel 12 07 TG 53) Hochschule Soll gemäß Zielverein barung davon Ist - Stichtag 01.11.2015 Professoren wissenschaftliche/ künstlerische Mitarbeiter Akademische Assistenten Lehrkräfte für besondere Aufgaben wissenschaftliche Hilfskräfte studentische Hilfskräfte sonstige Mitarbeiter Leerstellen TUC 9 0,0 0,0 0,0 6,0 0,0 0,0 0,0 TU D 2 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 TU BAF 3 0,0 0.0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 UL 5 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HMT 0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HTWD 1 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HTWK 6 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HSMW 6 1,5 0,0 0,0 1,0 0,0 0,0 0,0 HSZG 6 5,0 0,0 0,0 1,0 0,0 0,0 0,0 WHZ 3 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zw-Summe 41 12,5 0,0 0,0 8,0 0,0 0,0 0,0 Beschäftigungsverhältnisse TUC 42 0,0 34,0 0,0 9,0 0,0 0,0 0,0 TU D 88 0,0 82,5 0,0 3,2 3,0 0,0 1,3 TU BAF 28 0,0 31,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 UL 55 0,0 54,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,9 HMT 3 0,0 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 HTWD 11 0.0 1,0 0,0 6,0 0,0 0,0 7,0 HTWK 14 0,0 0,0 0,0 12,8 0,0 0,0 3,0 HSMW 5 0,0 1,0 0,0 8,0 0,0 0,0 2,9 HSZG 5 0,0 0,5 0,0 3,6 0,0 0,0 1,1 WHZ 8 0,0 0,0 0,0 17,0 0,0 0,0 4,0 Zw-Summe 259 0,0 206,0 0,0 59,6 3,0 0,0 25,2 Gesamt 300 12,5 206,0 0,0 67,6 3,0 0,0 25,2 Anlage 1 Bildungspaket 2020 (Kapitel 1207 TG 55) Hochschule Ist-Stichtag 01.11.2015 Professoren wissenschaftliche/ künstlerische Mitarbeiter Akademische Assistenten Lehrkräfte für besondere Aufgaben wissenschaftliche Hilfskräfte studentische Hilfskräfte sonstige Mitarbeiter Stellen TUC 3,0 6,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 TUD 4.0 7,8 0,0 1,5 0,0 0,0 0,0 TUD-MF 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 UL 4,0 11,0 7,0 21,5 0,0 0,0 5,5 HfMD 2,0 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HMT 3,0 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 16,0 27,8 7,0 23,0 0,0 0,0 5,5 Beschäftigungsverhältnisse TUC 0,0 11,0 0,0 1,5 8,3 9,7 0,0 TUD 0,0 16,9 0,0 2,3 0,0 16,9 6,5 TU D-MF 1,0 20 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 UL 0,0 11,8 0,0 37,4 27,7 27,3 5,8 HfMD 0,0 0,0 00 0,0 0,0 0,0 0,0 HMT 0,0 1,3 0,0 0,7 0,0 0,0 1,0 Summe 1,0 43,0 0,0 41,8 36,0 53,9 13,2 Gesamt 17,0 70,8 7,0 64,8 36,0 53,9 18,7 Anlage 2 Finanzierung weiterer Projekte (Kapitel 12 07 TG 53) Hochschule Professoren wissenschaftliche/ künstlerische Mitarbeiter Akademische Assistenten Lehrkräfte für besondere Aufqaben wissenschaftliche Hilfskräfte studentische Hilfskräfte sonstige Mitarbeiter TUC 0,00 6,50 0,00 3,00 8,00 21,00 0,50 TU D 0,00 9,75 0,00 0,50 2,95 1,32 1,00 TU D-MF 0,00 5,70 0,00 0,00 1,50 13,00 7,21 TU BAF 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 UL 0,00 12,10 0,00 0,50 43,15 56,85 1,75 UL-MF 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 HfBK 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 2,00 0,00 HfMD 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 PHT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,50 HGB 0,00 0,00 0,00 0,00 0,80 2,80 0,00 HMT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,27 0,48 0,00 HTWD 0,00 3,00 0,00 3,00 9,00 61,00 12,00 HTWK 0,00 0,00 0,00 0,30 1,05 0,85 6,10 HSMW 0,00 0,00 0,00 3,00 1,21 5,63 8,25 HSZG 0,00 0,25 0,00 1,63 0,00 0,00 8,10 WHZ 0.00 1,00 0,00 0,00 1,00 45,00 10.00 Summe 0,00 39,30 0,00 11,93 71,93 210,93 56,91 Anlage 3 2015-12-22T13:01:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes