STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/207-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, ^% •Dezember 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3366 Thema: Umsetzung .Talente für Sachsen' an den sächsischen Hoch schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und für welche Verwendungszwecke sind bisher Gelder aus dem Programm ,Gute Lehre/Starke Mitte' an die Hochschulen ausgegeben wurden (bitte aufschlüsseln nach Verwen dungszweck und Hochschulen)? Im Haushaltsjahr 2015 wurden den Hochschulen des Freistaates Sachsen insgesamt 6,0 Mio. Euro zur Umsetzung von Mindeststandards zum Um gang mit befristeter Beschäftigung zugewiesen. Die Auflistung der Einzelbeträge sind der Anlage (Spalte 2) zu entnehmen. Frage 2: In welcher Höhe und für welche Verwendungszwecke sind bisher Gelder für Inklusion aus dem Titel .Talente für Sachsen' an die Hochschulen ausgegeben wurden (bitte aufschlüsseln nach Verwen dungszweck und Hochschulen)? Im Haushaltsjahr 2015 wurden insgesamt 2,0 Mio. Euro an die Hochschulen und Berufsakademie zweckgebunden zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Studierenden und Mitarbeitern mit Be hinderungen zugewiesen. Die Auflistung der Einzelbeträge an die Hochschulen sowie an die Berufs akademie sind der Anlage (Spalte 3) zu entnehmen. Die Mittel stehen für laufende sowie für investive Zwecke (außer Baumaß nahmen) zur Verfügung. Zertifikat seit 2007 sudit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: In welcher Höhe und für welche konkreten Verwendungszwecke sind bisher Gelder für die Verbesserung der Qualität der Lehre, jenseits des Pro gramms .Gute Lehre/Starke Mitte', an die Hochschulen ausgegeben wurden (bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck und Hochschulen)? Aus Kapitel 1207 Titel 685 68 wurden an die Berufsakademie Sachsen zur Verbesse rung der Qualität der Lehre bisher fünf Zuwendungsbescheide für folgende Projekte ausgestellt: • Talentesichtung und -begleitung für ein duales Studium an der Staatlichen Studienakademie Glauchau (200.000,00 Euro); Erweiterung des FLEX-Kurses (Flexibilisierung des Zuganges zum Berufsaka demiestudium für Studieninteressierte ohne Hochschulreife oder Masterabschluss ) um eine E-Learning-Komponente für die Berufsakademie Sachsen an der Studienakademie Dresden (157.000,00 Euro); Umsetzung einer modellbegleitenden Evaluation eines neu eingerichteten Studiengangs an der Staatlichen Studienakademie Plauen sowie Erprobung, Anpassung, Weiterentwicklung und Generalisierung der Inhalte hin zu einem staatlich anerkannten Berufsbild im Bereich Arztassistenz (Physican- Assistant- PhA) an der Studienakademie Plauen (229.510,00 Euro); Modul Interkulturelle Kompetenz (IKK) für berufliche Weiterqualifizierung/ Aufbaustudiengang an der Staatlichen Studienakademie Glauchau (65.535,00 Euro); • Ausbildung von Dozent/-innen der Berufsakademie Sachsen zur Lehre des Moduls Interkulturelle Kompetenz (IKK) an der Staatlichen Studienakademie Glauchau (40.345,00 Euro). Frage 4: Welche weiteren Vorhaben, die nicht dem Programm .Gute Lehre/Starke Mitte' oder der Inklusion zuzuordnen sind, wurden bisher in welcher Höhe und mit welchem Verwendungszweck an die Hochschulen ausgereicht (bitte auf schlüsseln nach Verwendungszweck und Hochschulen)? Den Universitäten wurden zur Unterstützung der Vorbereitung von Anträgen im Rah men der Fortsetzung bzw. Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder Mittel bewilligt. Die Auflistung der einzelnen Beträge an die Universitäten sind der Anlage (Spalte 4) zu entnehmen. Des Weiteren erhalten die fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Frei staates Sachsen je 500.000,00 Euro zur Verbesserung der Drittmittelfähigkeit. Frage 5: Ist es den Hochschulen möglich, bewilligte Mittel aus dem Titel .Talente für Sachsen', die jedoch nicht vollumfänglich in 2015 ausgegeben werden kön nen, in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Ausgaben der Titelgruppe 68 (hier Titel 68 568) in Kapitel 1207 sind gemäß Haus haltsgesetz 2015/2016 übertragbar. Nicht abgeforderte Mittel können somit im Rahmen des Ausgaberesteverfahrens beim Staatsministerium der Finanzen zur Übertragung beantragt werden. In den §§ 19 und 45 Sächsische Haushaltsordnung sind die Voraus setzungen der Übertragbarkeit geregelt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 Hochschule Mittel für Gute Lehre / Starke Mitte Mittel für Inklusion Mittel für weitere Vorhaben Angaben in € 1 2 3 4 Universitäten Uni Leipzig 1.020.000,00 537.500,00 420.000,00 Med. Fakultät Leipzig 150.000,00 TU Dresden 1.770.000,00 707.600,00 900.000,00 Med. Fakultät Dresden 120.000,00 TU Chemnitz 960.000,00 189.000,00 340.000,00 TUBA Freiberg 780.000,00 107.800,00 140.000,00 Zwischensumme 4.800.000,00 1.541.900,00 1.800.000,00 Fachhochschulen HTW Dresden 178.000,00 69.500,00 500.000,00 HTWK Leipzig 178.000,00 79.600,00 500.000,00 HS Mittweida 106.000,00 73.100,00 500.000,00 HS ZiGr 190.000,00 52.500.00 500.000,00 WHS Zwickau 148.000,00 66.400,00 500.000,00 Zwischensumme 800.000,00 341.100,00 2.500.000,00 Kunsthochschulen HfBK Dresden 91.000,00 8.700,00 HGB Leipzig 77.000,00 10.400,00 HMT Leipzig 97.000,00 27.000,00 HfM Dresden 60.000,00 17.200,00 Palucca-HS 75.000,00 7.600,00 BA-Sachsen 46.100,00 Zwischensumme 400.000,00 117.000,00 - GESAMT 6.000.000,00 2.000.000,00 4.300.000,00 Anlage 2015-12-16T19:41:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes