SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3375 Thema: Zukunftssicherungsfonds Sachsen - Stand und Perspektive Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Ausführung vorangestellt: „Nach der Errichtung des Zukunftssicherungsfonds Sachsen im Jahr 2012 wurden diesem Sondervermögen über verschiedene Wege - insbesondere durch außerplanmäßige Ausgaben - bislang Mittel von 612 Mio. Euro zugeführt. Das Fondskapital ist teilweise für bestimmte Aufgaben zweckgebunden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie setzt sich das Fondsvermögen aktuell zusammen (bitte neben dem Gesamtvermögen auch die zweckgebundenen Anteile hinsichtlich § 2 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Zukunftssicherungsfonds Sachsen" darstellen)? Zum Ende des Haushaltsjahres 2014 beläuft sich das Vermögen des Zukunftssicherungsfonds auf 612 Mio. EUR. Dieses Vermögen ist vollständig zweckgebunden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H 1322/184/142- 2015/59540 Dresden,22.. Dezember 2015 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Der konkrete Einsatz der zugeführten Fondsmittel für die in § 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftssicherungsfonds Sachsen" genannten Investitionsbereiche ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: - in Mio. EUR - 1. Tranche 2. Tranche 3. Tranche 4. Tranche Summe 2012 2013 2014 2014 Digitale Offensive 20 40 120 180 Schulhausbau 100 60 160 Krankenhausbau einschl. 20 32 60 112 Telemedizin Straßenbau 30 30 Schieneninfrastrukturausbau 55 55 Stärkung Wirtschafts- und 55 55 Wissenschaftsstandort Innovative Projekte 20 20 ( oesellschaftlicher Wandel) Summe 140 40 32 400 612 Die Verwendung der in den ersten drei Tranchen zugeführten Mittel ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzesbegründungen. Für die 4. Tranche ist § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Errichtungsgesetzes maßgeblich, wobei eine Verschiebung zwischen den Verwendungsbereichen der 4. Zuführungstranche möglich ist. Frage 2: Welcher Anteil an der mit 86 Mio. Euro für 2015 veranschlagten Mittelentnahme wurde bislang bewirtschaftet (bitte entsprechend der vier Förderzwecke gemäß Haushaltsplan 2015/2016 aufsplitten)? Frage 3: Welcher Anteil im Sinne der Frage 2 wird voraussichtlich bis Ende 2015 zur Bewirtschaftung kommen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Die aus dem Zukunftssicherungsfonds refinanzierten Ausgaben wurden den betroffenen Ressorts für das Haushaltsjahr 2015 vollständig zur Bewirtschaftung zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen 4;. eorgU~ Seite 3 von 3 2015-12-23T10:45:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes