STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7449 Dresden./? Dezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3378 Thema: Weitere Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs 6/2739 zu drohendem Abriss des Ensembles Rittergut Seifersdorf in der Gemeinde Wachau (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: "Ich muss die Antworten auf meine Kleine Anfrage Drs 6/2739 leider dahingehend verstehen, dass im Falle des Ensembles Rittergut Seifersdorf in der Gemeinde Wachau Denkmalschutz nur eine untergeordnete Rolle zu spielen scheint und die zuständigen Behörden des Freistaates offensichtliche Informationsdefizite hatten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung im Verfahren hat der Fakt, dass die Treuhand bereits 1994 gegen den Käufer des Rittergutes Seifersdorf juristisch vorgegangen war? Die Behörden im Freistaat Sachsen sind als vollziehende Gewalt gem. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz und Art. 3 Abs. 3 Verfassung des Freistaates Sachsen an Gesetz und Recht gebunden. Die Verwattungsverfahren dieser Behörden mit denkmalrechtlichen Hintergründen im Zusammenhang mit dem Rittergut Seifersdorf haben insbesondere die Bestimmungen des Sächsisehen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) und weitere, mit diesem im Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften zu beachten. Die in der Vorbemerkung geäußerte Vermutung, der Denkmalschutz spiele im Fall vom Rittergut Seifersdorf nur eine untergeordnete Rolle, ist deshalb unzutreffend . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Juristische Auseinandersetzungen zwischen der Treuhandanstalt und dem Käufer von Schloss Seifersdorf im Jahr 1994 haben hierbei hingegen keine Bedeutung. Sächsisehe Behörden auf kommunaler oder staatlicher Ebene waren nicht Vertragspartner des strittigen Grundstückskaufvertrags; die Staatsregierung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Erfüllung der betreffenden verträglichen Verpflichtungen verantwortlich. Auf den letzten Absatz der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2739 wird verwiesen. Frage 2: Was sind die nächsten Schritte der Staatsregierung, um dieses Denkmal zu erhalten ? Die Gemeinde Wachau führt, die Liegenschaft des Ritterguts Seifersdorf betreffend, derzeit eine vorhabenbezogene Bauleitplanung unter Einbeziehung auch des Landesamtqs für Denkmalpflege Sachsen als Träger öffentlicher Belange durch. Die ;Staa,tsregierung sieht keinen Anlass, in dieses Verwaltungsverfahren einzugreifen. Mit'freuMlichen Grüßen Markus Ulbi 2015-12-21T08:14:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes