STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin sächsisches Staatsministerium für kultus Ihr Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50-60/339/2 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/339 Thema: Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele besondere Bildungsberatungen wurden in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 durch wen (Schulaufsicht, Schulleitungen, Betreuungslehrerin) durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach SBA-Regionalstellen) Die Erfassung der besonderen Bildungsberatung ist kein statistisches Erhebungskriterium, vgl. auch die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 5/12810. Die zur Verfügung stehenden Angaben, die lediglich auf Erhebungen im alleinigen Ermessen der Sächsischen Bildungsagentur beruhen, sind der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Welche Maßnahmen werden durch wen ergriffen, wenn die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzliche Vertretung Minderjähriger ihrer Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht nach § 31 SchuIG nicht nachkommen? Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 SchuIG haben die Eltern des Schulpflichtigen dafür zu sorgen, dass der Schüler den Unterricht regelmäßig besucht und auch an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule teilnimmt. Wenn nun eine Schulpflichtverletzung während der Schulzeit ein-tritt, haben davon zunächst die Schulen Kenntnis. Als eigenes Mittel stehen ihnen insbesondere die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 SchuIG zur Verfügung. Erreichen sie mit diesen Mitteln gegenüber dem betreffenden Schüler nicht den regelmäßigen Schulbesuch und erfüllen die Eltern ihre Personensorgepflichten nach § 31 Abs. 1 SchuIG nicht, wendet sich die Schulleitung zwecks Einleitung eines OrdnungswidrigkeitenSeite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.$rnk,saehs@n.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Verfahrens gemäß § 61 SchuIG an die untere Verwaltungsbehörde (§ 61 Abs. 3 SchuIG). Dies sind die Landkreise und Kreisfreien Städte (§ 2 Abs. 5 SächsLKrO, § 3 Abs. 3 SächsGemO). Frage 3: Welche datenschutzrechtlichen Probleme können bei der Gewährleistung der Schulpflicht entstehen? Im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Schulpflicht sind der Sächsischen Staatsregierung keine datenschutzrechtlichen Probleme bekannt. Frage 4: In welcher Höhe und durch wen werden die Kompetenzzentren Sprachliche Bildung nach Abschluss FörMig-Transferprogramms finanziert? Das Ziel des FörMig-Transfervorhabens besteht in der Professionalisierung der sprachlichen Bildung als Aufgabe jedes Faches und als ein Bestandteil der Qualitätsentwicklung von Schule. Von daher ist dies kein zeitlich befristetes Programm, sondern regulärer Bestandteil der Schul- und Unterrichtsentwicklung an sächsischen Schulen. Es wird im Weiteren auf die Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 5/8655 verwiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. plant sie, um ihr selbst formuliertes Ziel zu erreichen, an einer Schule maximal 20 Prozent Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu beschulen, um die Integration nach innen und außen zu ermöglichen? Das Erreichen eines bestimmten prozentualen Anteils von Schülern mit Migrationshintergrund an einer Schule ist kein bildungspolitisches Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Ziel ist es, eine chancengerechte Bildung für jeden Schüler zu gewährleisten und dafür die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Da eine gelingende schulische und soziale Integration von Schülern mit Migrationshintergrund von vielen Faktoren und Beteiligten auch außerhalb der Schule abhängt, ist es erforderlich, auf regionaler oder kommunaler Ebene in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen optimale Bedingungen zu schaffen. So setzt sich die Sächsische Staatsregierung für eine dezentrale Unterbringung von Familien mit Kindern ein, um eine zu hohe Konzentration an einzelnen Schulen zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/339 Anzahl der besonderen Bildungsberatungen in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 Beratungsanteil Schulaufsicht Beratungsanteil Schule/ Betreuungslehrer 2013/14 2014/15 2013/14 2014/15 Sächs. Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen 188 367 Sächs. Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz 137 201 263 264 Sächs. Bildungsagentur Regionalstelle Dresden keine Angaben 533 keine Angaben Sächs. Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig 365 525 327 328 Sächs. Bildungsagentur Regionalstelle Zwickau 214 188 89 67 33-Migration/lntegration/Kleine Anfrage/6/339