STAATSMINISTE^IUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/7906 DresdenZfDezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3392 Thema: Unterstützung von Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum als Selbstnutzer-Kleingenossenschaften in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt v. a. in den sächsischen Großstädten wirkt sich insbesondere für Familien mit Kindern und Menschen mit geringerem Einkommen negativ aus. Die Rechtsform der Kleingenossenschaft ermöglicht im FalFe der Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum, dass in einem Haus auch Menschen mit geringerem Einkommen oder mehreren Kindem eine stabile Wohnsituation in einer Gemeinschaft finden. Diese Rechtsform ist geeignet, dauerhaft günstigen Wohnraum für die Kommunen zu sichern, denn dieses Eigentum ist nicht verkäuflich, es wirdspekulativen Verwertungsinteressen selbst über die Bindungsfrist der Förderprogramme hinaus entzogen. Deshalb werden z. B. in'Hambürg fast alle Baugemeinschaften als Kleingenossenschaft konstituiert , da der Senat diese Eigentumsform speziell fördert. Hierbei ist die Genossenschaft als juristische Person dauerhaft Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes. Die Selbstnutzer sind" als Genossenschaftsmitglieder Anteilseigner der Genossenschaft und erhalten einen Dauernutzungsvertrag. Die Vertragsgestaltung des Dauernutzungsrechts bei Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum unterscheidet steh vom üblichen genossenschaftlichen Mietwohnungsbau durch folgende zwei Besonderheiten Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAÖ-fSETN . Der Einsatz von Eigenmitteln (zu zeichnende Genossenschaftsanteile, stille Beteiligungen) liegt deutlich höher als im genossenschaftlichen Mietwohnungsbau . . Die Selbstnutzer werden durch Selbstverwaltungs- oder Kooperationsverträge wie die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft hausbezogen an den Entscheidungen über Investitionen (Instandsetzungen, Umbauten, Modernisierungen ) beteiligt. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang, d. h. mit welchem Fördersatz und unter welchen Voraussetzungen sowie mit welchen Beratungsangeboten unterstützt die Staatsregierung die Rechtsform der Kleingenossenschaft im Falle der Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum in Sachsen? Frage 2: Durch welche Maßnahmen wird die Sächsische Staatsregierung in Zukunft konkret die Gleichbehandlung von Kleingenossenschaften bei der Landeswohnraumförderung sicherstellen? Frage 3: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung die Schlechterstellung von Kleingenossenschaft im Falle der Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum im Verhältnis zu privaten Antragstellern, die Wohneigentum schaffen wollen, im Zuge der Landeswohnraumförderung dar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Eine Förderung von genossenschaftlichem Wohneigentum erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum (RL Energetische Sanierung) vom 19. Januar 2012, der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Wohnrauman- Fassungen für generationenübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen) vom 28. Juni 2013 sowie nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum, des barrierereduzierenden Umbaus von Wohnraum und der Schaffung von selbstgenutztem Wohnräum (RL Wohnraumförderung) vom 6. Oktober 2015, denen die jeweiligen Voraussetzungen und Fördersätze zu entnehmen sind. Nicht möglich ist eine Förderung von Wohngenossenschaften nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich. Der hier gegebene Förderausschluss ergibt sich aus dem Förderziel, welches in der Förderung der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum insbesondere für Familien liegt. Daher kann von einer Ungleichbehandlung hinsichtlich Genossenschaften nicht ausgegangen werden. Möglich hingegen ist die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Rahmen einer Baugemeinschaft, da hier die Wohnungseigentümer selbst Zuwendungsempfänger Seite 2 von 3 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN sind. Die Beratung und Bewilligung zu den Förderprogrammen wird von der Sächsisehen Aufbaubank - Förderbank - Dresden vorgenommen. Die förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt derzeit über das KfWIWot3fieigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-12-22T10:11:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes