STAATSM1N1STER1UM DESINNERN feg".^ Freistaat |g| SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8360 Dresden, . Oktober 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/34 Thema: Aktivitäten der „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung von StA und PD Görlitz vom 18.12.2013 seien am Vortag sieben Wohnungen in Hoyerswerda und Elsterheide durchsucht worden. Die Maßnahmen stünden im Zusammenhang mit nicht weiter präzisierten Ermittlungen gegen Mitglieder der Gruppierung „Nationale Sozialisten Hoyerswerda“, denen gefährliche Körperverletzung sowie infolge der Durchsuchung auch Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgeworfen werde. Den Beschuldigten drohe eine Freiheitsstrafe.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über Aktivitäten der Gruppierung „Nationale Sozialisten Hoyerswerda“ und ihrer maßgeblichen Mitglieder und Anhänger seit dem Jahr 2013 und wie viele Personen sind der Gruppierung derzeit zuzurechnen? Frage 5: Welche Verbindungen der „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ und seiner mutmaßlichen Mitglieder bzw. maßgeblicher Anhänger und Unterstützer zu welchen anderen Gruppierungen der extremen Rechten sind der Staatsregierung bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 5: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Den „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ werden ca. 20 Personen zugerechnet. STAÄTS1VI1TSI1STEK1U1VI des mmm Freistaat SACH SEIN Die Gruppierung gilt in der rechtsextremistischen Szene als gut vernetzt, insbesondere in den Raum Südbrandenburg und Görlitz. Dies wurde u. a. anhand eines Treffens am 30. Juli 2013 mit den Freien Kräften Lausitz-Niederschlesien und der NPD sowie bei Aktionen zur Wahlkampfunterstützung der NPD deutlich. Mitglieder der Gruppierung „Nationale Sozialisten Hoyerswerda“ nahmen nach derzeitiger Erkenntnislage im Jahr 2013 an folgenden Demonstrationen der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) und deren Jugendorganisation, der „Jungen Nationaldemokraten“ (JN), teil: - Mahnwache der NPD am 27. März 2013 in Dresden zum Thema "Ausländergewalt", - Demonstration der JN am 27. April 2013 in Torgau, - Demonstration der NPD am 1. Mai 2013 in Berlin, - Demonstration der NPD am 17. Juni 2013 in Dresden, - Kundgebung der NPD am 28. August 2013 in Görlitz, - Demonstration der JN am 5. Oktober 2013 in Döbeln. Im Jahr 2014 nahmen Mitglieder der Gruppierung an folgenden Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene teil: - 5. März 2014 in Chemnitz -15. März 2014 in Bautzen -1. Mai 2014 in Plauen - 7. Juni 2014 in Dresden Sechs Angehörige der „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ nahmen nach polizeilichen Erkenntnissen am 20. März 2014 an der „NPD-Asyltour 2014“ in Hoyerswerda und Großenhain sowie an der durch die NPD organisierten Demonstration „Heimat schützen - Asylmissbrauch stoppen“, am 15. März 2014 in Bautzen, teil. Am 19. Mai 2013 führte die Gruppierung eine umfangreiche Verteil- und Klebeaktion mit rechtsextremistischem Propagandamaterial in Hoyerswerda durch. Zuletzt wurde bekannt, dass Mitglieder der „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ an einer nichtextremistischen Veranstaltung am 19. September 2014 in Hoyerswerda - der Einweihung des Denkmals „Offene Tür, offenes Tor - Herbst 91“ - teilgenommen haben. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Frage 2: Welchen Stand hat das in der Vorbemerkung tangierte Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ und wann ist mit einer Anklageerhebung gegen wie viele Beschuldigte zu rechnen? Das in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage bezeichnete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen acht Beschuldigte wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Die Verfahrensakten wurden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen am 1. Oktober 2014 der Staatsanwaltschaft Görlitz vorgelegt, Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN nachdem am 17. Dezember 2013 die Wohnungen von sieben Beschuldigten durchsucht worden waren. Wann mit einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung gerechnet werden kann, kann derzeit nicht präzise prognostiziert werden. Welche weiteren Ermittlungsverfahren sind derzeit gegen mutmaßliche Mitglieder der „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ und/oder die Gruppierung als solche anhängig (bitte aufschlüsseln nach Tatvorwürfen, -orten, -Zeiten und Zahl der jeweils Beschuldigten) und welche strafprozessualen Maßnahmen - insbesondere: Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Gewahrsam- und Festnahmen - wurden bisher im Zuge dieser Ermittlungsverfahren jeweils veranlasst? Gegen vier Mitglieder der Gruppierung „Nationale Sozialisten Hoyerswerda“ ist gegenwärtig bei der Staatsanwaltschaft Görlitz noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig. Die Beschuldigten stehen in Verdacht, am 24. Februar 2014 in Hoyerswerda einen Geschädigten beleidigt und tätlich angegriffen zu haben. Den Beschuldigten wurde der Tatvorwurf eröffnet; im Übrigen wurden keine strafprozessualen Maßnahmen ergriffen. Welche juristischen Folgen hatten Strafverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der „Nationalen Sozialisten Hoyerswerda“ und/oder die Gruppierung als solche seit dem Jahr 2013 (bitte aufschlüsseln nach zugrundeliegenden Tatvorwürfen, -orten, -Zeiten, Zahl der jeweils Beschuldigten, Ausgang der Verfahren und ggf. Entscheidungsgründen)? Gegen Mitglieder der Gruppierung „Nationale Sozialisten Hoyerswerda“ wurden in den Jahren 2013 und 2014 folgende weitere Verfahren staatsanwaltlich bzw. gerichtlich abgeschlossen: Verfahren Az. 540 Js 14474/12 a) 12 Beschuldigte b) Tatvorwurf: Bedrohung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen c) Tatzeit: 17. Oktober 2012 d) Tatort: Hoyerswerda e) Abschluss: aa) 5 Beschuldigte: staatsanwaltschaftliche Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes am 17. April 2013 bb) 7 Beschuldigte: Verurteilung nach erfolgter Anklageerhebung am 14. Januar 2014: • 8 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre; • 10 Monate 2 Wochen Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre; Frage 3: Frage 4: Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN • 10 Monate 2 Wochen Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre; • Schuldspruch nach § 27 JGG, Bewährungszeit 2 Jahre; • Schuldspruch nach § 27 JGG, Bewährungszeit 2 Jahre; • 8 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre und • Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten Verfahren Az. 220 Js 25511/13 a) 1 Beschuldigter b) Tatvorwurf: versuchte Gefangenenbefreiung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte c) Tatzeit: 20. April 2013 d) Tatort: Hoyerswerda e) Abschluss: gerichtliche Einstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO am 23. Juni 2014 nach erfolgter Anklageerhebung am 5. Mai 2014 Verfahren Az. 220 Js 25523/13 a) 1 Beschuldigter b) Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte c) Tatzeit: 4. Juli 2013 d) Tatort: Hoyerswerda e) Abschluss: staatsanwaltschaftliche Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO am 19. Verfahren Az. 220 Js 25521/13 a) 1 Beschuldigter b) Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte c) Tatzeit: 20. April 2013 d) Tatort: Hoyerswerda e) Abschluss: staatsanwaltschaftliche Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes am 19. Mai 2014 Verfahren Az. 223 Js 15288/13 a) 1 Beschuldigter b) Tatvorwurf: vorsätzliche Körperverletzung c) Tatzeit: 14. Juli 2013 d) Tatort: Hoyerswerda e) Abschluss: Anklageerhebung am 14. Mai 2014, Strafverfahren noch gerichtsVerfahren Az. 223 Js 25514/13 a) 1 Beschuldigter b) Tatvorwurf: versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Mai 2014 anhängig Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN c) Tatzeit: 4. Juli 2013 d) Tatort: Hoyerswerda e) Abschluss: Anklageerhebung am 7. Mai 2014, Strafverfahren noch gerichtsanhängig Verfahren Az. 223 Js 25157/13 a) 1 Beschuldigter b) Tatvorwurf: versuchte Gefangenenbefreiung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte c) Tatzeit: 20. April 2013 d) Tatort: Hoyerswerda e) Abschluss: Anklageerhebung am 14. Mai 2014, Strafverfahren noch gerichtsanhänVerfahren Az. 220 Js 25155/13 a) 1 Beschuldigter b) Tatvorwurf: Beleidigung c) Tatzeit: 16. Juni 2013 d) Tatort: Hoyerswerda i srurteilung im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Grüßen Seite 5 von 5