SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3402 STAATSMINISTERIUM DES lNNERN Thema: Rechtliche Situation bei der Übertragung polizeilicher Aufgaben auf gemeindliche Vollzugsbedienstete in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "§ 80 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPoiG) in der derzeitig geltenden, zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBI. S. 890) geänderten Fassung bestimmt, dass die Ortspolizeibehörden - sprich Gemeinden {§ 64 Abs. 1 Nr. 4 SächsPoiG) - sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen können, wobei das Staatsministerium des lnnern erst durch Rechtsverordnung bestimmen muss, welche konkreten polizeilichen Vollzugsaufgaben auf gemeindliche Vollzugsbedienstete übertragen werden können. Derzeitig bestimmt dies nunmehr eine ,Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19. September 1991, rechtsbereinigt mit Stand vom 30. September 2001 aufgrund von § 63 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPoiG) vom 30. Juli 1991 (SächsGVBI. S. 291)'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit existiert derzeitig im Freistaat Sachsen eine auf der derzeitig geltenden Ermächtigungsgrundlage des § 80 Absatz 1 Satz 2 SächsPoiG formell wie materiell rechtlich in rechtlich zulässiger Weise vom Sächsischen Staatsministerium des lnnern erlassene Rechtsverordnung und rechtswirksam in Kraft befindliche Rechtsverordnung, mit der allein nur bestimmt werden kann, "welche polizeilichen Vollzugsaufgaben auf gemeindliche Vollzugsbedienstete übertragen werden können"? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9315 Dresden, ~- Dezember 2015 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium des lnnern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Frage 2: STAATSMINISTERIUM DESINNERN Inwieweit stellt die in Vorbemerkung genannte auf § 63 SächsPoiG beruhende "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19. September 1991, rechtsbereinigt mit Stand vom 30. September 2001" eine formell wie materiell rechtlich wirksame Rechtsgrundlage für die "Übertragung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben " auf gemeindliche Vollzugsbedienstete und die Ausübung der damit verbundenen Befugnisse bzw. Anwendung polizeilicher (Zwangs)Mittel durch dies dar? (Bitte unter Angabe der Konsequenzen einer fehlenden förmlichen Ermächtigungsgrundlage für die Übertragung von Polizeivollzugsaufgaben durch die Gemeinden und die Ausübung der damit verbundenen Befugnisse bzw. Anwendung von polizeilichen (Zwangs)Mitteln durch Gemeindevollzugsbedienstete darstellen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete vom 19. September 1991 wurde gemäß der Präambel auf der Gesetzesgrundlage des damals geltenden § 63 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen vom 30. Juli 1991 formell und materiell rechtswirksam verordnet. Der Umstand, dass der Norminhalt des § 63 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPoiG) in Folge von Änderungen des Sächsischen Polizeigesetzes mit lnkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 21. Juni 1999 nunmehr in § 80 SächsPoiG enthalten ist, ist für die Wirksamkeit der Verordnung ohne Belang. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat selbst das nachträgliche Erlöschen einer Ermächtigungsgrundlage keinen Einfluss auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung (BVerfGE 9, 3 (12)). Der Umstand, dass in der Präambel der Verordnung noch § 63 SächsPoiG als Ermächtigungsgrundlage genannt ist, hat daher keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der Verordnung. Frage 3: Welche Kreisfreien Städte und welche Großen Kreisstädte (§ 3 Abs. 1, 2 SächsGemO) haben a) seit dem erstmaligen lnkrafttreten des§ 63 SächsPoiG vom 30. Juli 1991 (SächsGVBI. S. 291) und der auf dieser Ermächtigungsgrundlage erlassenen Rechtsverordnung vom 30. Juli 1991, b) seit dem lnkrafttreten des§ 80 SächsPoiG vom 21. Juni 1999 welche, "auf den Gemeindebereich beschränkte polizeiliche Vollzugsaufgaben" auf gemeindliche Vollzugsbedienstete in welcher Weise übertragen? (Bitte für a) und b) aufgeschlüsselt nach Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten unter Nennung der konkreten übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben und der jeweiligen Formen der Aufgabenübertragung darstellen.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Frage 4: STAATSMINISTERlUM DES lNNERN Die Ausübung bzw. Anwendung welcher konkreten, im Polizeigesetz des Freistaates Sachsen abschließend geregelter polizeilicher Befugnisse und polizeilicher Mittel, insbesondere Zwangsmittel, ist durch "gemeindliche Vollzugsbedienstete ", denen durch ihre Gemeinde in formell und materiell rechtlich zulässiger Weise "auf den Gemeindebereich beschränkte polizeiliche Vollzugsaufgaben " übertragen worden sind, rechtlich zulässig? (Bitte getrennt für die jeweiligen Befugnisse und polizeiliche unter Nennung der jeweiligen Befugnisse und polizeilichen sowie Angabe der jeweiligen maßgeblichen Rechts- und Ermächtigungsgrundlage darstellen.) Gemäß § 80 Abs. 2 SächsPoiG haben die gemeindlichen Vollzugsbediensteten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Rechtsstellung von Polizeibediensteten und damit deren Befugnisse nach dem Sächsischen Polizeigesetz gemäß den §§ 18, 19 und 20 bis 28 SächsPoiG. Die Befugnisse nach den §§ 19a, 35 bis 51 SächsPoiG stehen ihnen nicht zu, da sich diese nicht an den einzelnen Polizeibediensteten, sondern an den Polizeivollzugsdienst als Einheit richten. Im Bereich der Gefahrenabwehr sind gemeindliche Vollzugsbedienstete auf den in der Verordnung über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete aufgeführten Sachgebieten zur Anwendung unmittelbaren Zwangs nach Maßgabe der für Polizeibedienstete geltenden Vorschriften (§§ 30 bis 34 Sächs- PoiG) befugt, soweit ein entsprechender Dienstauftrag durch gemeindliche Regelung übertragen wurde. Frage 5: Welche konkreten polizeifachlichen Voraussetzungen, Qualifizierungen und anderweitigen fachlichen und Zuverlässigkeitsanforderungen müssen Personen erfüllen, um ihnen in rechtlich zulässiger Weise "auf den Gemeindebereich beschränkte polizeiliche Vollzugsaufgaben" übertragen zu können? Das Sächsische Polizeigesetz enthält keine Regelung über die Zugangsvoraussetzungen füy die Übertragung der Funktion eines gemeindlichen Vollzugsbediensteten. Die Gemelnde entscheidet daher in eigener Verantwortung unter Beachtung der allgemei- ' nen ~orsc rift des§ 61 Sächsische Gemeindeordnung darüber, welchen Bediensteten sie dj_ Fu ktion gemeindlicher Vollzugsbediensteter überträgt. Mit freu dlichen Grüßen u~sUibig Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Bautzen Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Bautzen Überwachung ruhender Verkehr Vollzug von Satzungen, Ortspolizeiverordnungen Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und andere dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche BenutzungVollzug der Vorschriften über Sondernutzung an öffentlichen Straßen x x x x Amtsblatt der Stadt Bautzen, Jg. 2/Nr. 8 a) Bischofswerda Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x kann nicht genau datiert werden, es muss ca. 1990 gewesen sein, Übertragung durch Dienstanweisung a) Hoyerswerda Kontrolle/Durchsetzung des Ortsrechts (Polizeiverordnungen, Satzungen) Kontrolle/Durchsetzung des speziellen Ortsrechts(GewO, Gaststättenrecht, La-denschlussgesetz, gewerbliches Spielrecht, Straßengesetz) Überwachung ruhenden Verkehr (Belehrungen, gebührenpflichtige Verwarnungen, Betreuung von Parkscheinautomaten, Abschleppmaßnahmen) Überwachung fließenden Verkehr (Bedienung, Kontrolle der Geschwindigkeitsmesstechnik und Verkehrsüberwachungstechnik) Ermittlung im Rahmen von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren (Erfassung Tatbestände, Sicherung von Beweisen, Befragung von Zeugen und Betroffenen) Amtshilfeersuchen (Außendiensttätigkeiten im Zusammenhang mit Amtshilfeersuchen, Zeuge als Mitwirkungshandlungen vor Gericht x x x x x Wochenspiegel Lokalteil Hoyerswerda vom 03.01.1991 – 16.01.1991 a) Kamenz Vollzug ordnungsrechtlicher Vorschriften, Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen: Überwachung des ruhenden Verkehrs, Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen, Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen, Schutz der öffentlichen Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätzen und anderer der öffentlichen Nutzung dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen x x x x Stadtanzeiger Kamenz Nr. 05/91 vom 05.07.1991 und Stadtanzeiger Kamenz Nr. 14/91 vom 08.11.1991. a) Radeberg Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Radeberger Heimatzeitung Nr. 15 vom 19.04.2013, S. 7 (zusätzlich in Aushängen und auf der Homepage) b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Stadt Chemnitz Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. §§ 63/80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Chemnitz Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Amtsblatt, 13.1.1992 (Aufgaben 1-8) Amtsblatt, 27.07. 2012 (Aufgabe 9) Aufgabe 1-8, a) Aufgabe 9, b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landeshauptstadt Dresden Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Landeshaupstadt Dresden In Dresden nimmt die Abt. GVD des Ordnungsamtes alle neun übertragbaren Aufgaben wahr. In den Ortschaften werden die Aufgaben unterschiedlich, im Rahmen der jeweiligen Stellenbeschreibung und nach Erfordernis wahrgenommen, mit Ausnahme des „Vollzuges des GefHundG“, das macht ausschließlich die Besondere Einsatzgruppe der Abt. GVD im Ordnungsamt. x x x x x x x x x Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgten jeweils im Dresdner Amtsblatt: 1. Dresdner Amtsblatt Nr. 45/1991 vom 11.11.1991 (Aufgaben 1-7) 2. Dresdner Amtsblatt Nr. 26/96 vom 27.06.1996 (Aufgabe 8) 3. Dresdner Amtsblatt Nr.: 44 vom 02.11.2001 (Aufgabe 9) 4. Dresdner Amtsblatt Nr.: 51-52 vom 17.12.2009 (erneute Bekannthabe Aufgaben 1-9) a) a) b) b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Erzgebirgskreis Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Annaberg-Buchholz Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Vollzug von Satzungen der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz einschließlich der Ortspolizeiverordnungen Vollzug von Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen Vollzug von Vorschriften über das Sammlungswesen Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluß Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Vollzug der Vorschriften zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden x x x x x x x x Amtsblatt November 2002 b) Aue Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Wochenspiegel 27.04.2011 b) Marienberg Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen (Ermittlung von unerlaubter Abfallbeseitigung, z. B. wilde Kippen, Autowracks; Maßnahmen an übergeordnete Behörden veranlassen bzw. selbst Maßnahmen treffen) Tierkörperbeseitigung (Meldung über tote Tierkörper entgegennehmen, Beseitigung toter Tierkörper veranlassen/ selbst durchführen) Vollzug der Vorschriften über Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Parkausweise) Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesen, Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätzen und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchlicher Nutzung x x x x x Amtsblatt 1992 a) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 2 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Leisten von Amtshilfe (Polizeibehörde, LRA, Bußgeldstellen usw.) Prüfen und Beantragen von neuen Verkehrszeichen, Verkehrslenkung, Verkehrssicherung (Winterdienst - Schneeberäumung) Kontrolle von Nutzung öffentlichen Verkehrsraums (Baugerüste,Straßensperrungen, Aufstellen oder Anbringen von Reklameschildern, Durchführung von Festumzügen) Lärmbekämpfung (Beschwerden über Lärm im privaten Bereich entgegennehmen und bearbeiten) Natur- und Landschaftsschutz (Feststellen von unerlaubtem Abbrennen von Flächen, Zurückschneiden von Hecken, Bäumen) Kassenführung Vollzugsdienst Tierschutz (Meldungen von Vernachlässigungen von Tieren entgegennehmen und weitere Schritte veranlassen,Meldungen von Fundtieren entgegennehmen und sich um die Unterbringung der Tiere kümmern) Stollberg Überwachung des ruhenden Verkehrs Vollzug und Überwachung der Einhaltung der Ortssatzungen und Polizeiverordnung der Stadt Stollberg Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an den der Stadt Stollberg in Baulast stehenden Straßen, Wegen und Plätzen x x x Stollberger Stadtanzeiger 4/1992 a) Schwarzenberg Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Stadt Schwarzenberg, Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen, Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss, Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Vollzug der Vorschriften zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden x x x x x x „Wochenspiegel, Ausgabe Aue- Schwarzenberg, Nr. 45“ vom 10.11.2010 b) Zschopau ruhender Verkehr x Amtsblatt Zschopau 1996 a) Seite 2 von 2 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Görlitz Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Görlitz Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 19/2003 vom 23.09.2003 b) Weißwasser Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x Amtsblatt 09/2006 vom 15.09.2006 b) Löbau Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Wochenspiegel 1991 a) Zittau Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Stadtanzeiger der Stadt Zittau Nr. 6 vom 13. Juli 1992 a) Niesky Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Vollzug von Satzungen und Ortspolizeiverordnungen Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen x x x x 1995, Amtsblatt der Gemeinde a) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Stadt Leipzig Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Leipzig Stadtordnungsdienst nach §1 Übertragbare Aufgaben 2. Vollzug von Satzungen, Polizeiverordnung 3. Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen 4. Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesen 5. Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung 6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen 7. Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Laden- schluss 8. Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Verkehrsüberwachung nach §1 Übertragbare Aufgaben 1. Überwachung des ruhenden Verkehrs x x x x x x x x Veröffentlichung am 09.06.1992 Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.12 a) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Leipzig Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Borna Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben Weiteres: a. Hilfeleistung gegenüber hilflosen Personen, b. Allgemeine Kontrolltätigkeit im Stadtgebiet und in öffentlichen Einrichtungen, c. Meldung von defekten, beschädigten oder fehlenden Verkehrszeichen und -einrichtungen, d. Meldung von Sachbeschädigung an städtischem Eigentum und privatem Eigentum, e. Vorschläge zur Verbesserung von Verkehrsabläufen, f. Meldung und Vollzug von im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten, nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen, g. Überwachung des fließenden Verkehrs x x x x x x x x x Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Borna am 14. Juni 1995 b) Grimma Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Amtsblatt 02 vom 25./26.01.2014 b) Markkleeberg Überwachung des ruhenden und fließenden Straßenverkehrs im Rahmen der Zuständigkeit nach der Ordnungswidrigkeitszuständigkeitsverordnung (OWiZuVO), Kontrolle von Rechtsverordnungen und Satzungen der Stadt Markkleeberg, Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung, Kontrolle der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen, einschließlich Hundekot, Feststellung der Personalien von Betroffenen und Zeugen (§ 53 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 163 a Abs. 1 Strafprozessordnung), Durchführung von Nachermittlungen bei Ordnungswidrigkeiten x x x x Bekanntmachung in den Markkleeberger Stadtnachrichten im Jahr 1990 b) Wurzen Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß städtischer Polizeiverordnung Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr Ermittlungsdienst für das Einwohnermeldewesen Unterstützung auf Anforderung des Polizeivollzugsdienstes und der Kriminalpolizei (z. B. bei Wohnungsdurchsuchungen als Zeugen) x x Amtsblatt Wurzen, Nr. 11/2006 vom 26.11.2006 und 1. Änderung im Amtsblatt Wurzen Nr. 06/2008 vom 29.06.2008 b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Meißen Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Coswig Kontrolle des ruhenden Verkehrs Kontrolle des fließenden Verkehrs (Zweckvereinbarung mit der Großen Kreisstadt Radebeul) Kontrolle Baustellen / verkehrsrechtliche Anordnungen Kontrolle Plakatierung / Sondernutzungen Kontrolle Gaststätten / Gewerbe Kontrolle Umland / Gehwegreinigung und Winterdienst Einhaltung der Polizeiverordnung und anderer Satzungen der Stadt Coswig Sterbefälle x x Sächsisches Gesetzund Verordnungsblatt Nr. 26/1991 a) Großenhain Vollzug von Satzungen (Straßenanliegersatzung, Sondernutzungssatzung, Baumschutzsatzung….) und Polizeiverordnungen Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Vollzug von Vorschriften nach dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Vollzug der Vorschriften nach dem Passgesetz Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen Vollzug der Vorschriften nach §§ 144, 145, 146 Gewerbeordnung Vollzug der Vorschriften nach § 2 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen x x x x x Amtsblatt der Großen Kreisstadt Großenhain, Nr. 4 vom 16.02.2010 b) Meißen Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x 1990 mit Beschluss Stadtrat und Veröffentlichung im Meißner Amtsblatt a) Radebeul Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Die Bekanntmachung erfolgte im Radebeuler Amtsblatt. Datum unbekannt. b) Riesa Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x Letztmalig am 04.10.2013 im Amtsblatt von Riesa b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Mittelsachsen Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Zeitpunkt des Erlasses Mittelung des Landratsamtes a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Brand-Erbisdorf Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderen dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigungen, Verunreinigungen und missbräuchlicher Benutzung Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen x x x x Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Sayda im März 2011 Ortsübliche Bekanntmachung durch Aushang im März/April 2011 b) Flöha Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen x x x x x Unterlagen sind Opfer des Hochwassers 2002 geworden b) Freiberg Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Vollzug von Satzungen der Stadt Freiberg Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen; Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätzen und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigungen, Verunreinigungen und missbräuliche Benutzung Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen x x x x x x x Freiberger Anzeiger (Amtliches Bekanntmachungsorgan zu dieser Zeit) am 09.12.1991 a) Mittweida Darüber hinaus werden folgende Aufgaben wahrgenommen: Hilfeleistung gegenüber hilflosen Personen; Meldung und ggf. Notreparatur von defekten, beschädigten oder fehlenden Verkehrszeichen und Einrichtungen; Vorschläge zur Verbesserung von Verkehrsabläufe; Meldung von im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten, nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen; Mitwirkung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen besondere Aufgaben auf Weisung des Vorgesetzten, wie z. B. Verkehrsbeobachtungen, -zählungen, Leerung von Parkscheinautomaten u. a. Auf besondere Weisung können die Vollzugsbediensteten als Außenbedienstete der Bußgeldbehörde eingesetzt werden. Sie nehmen dann ihre Aufgaben nach den §§ 56, 57 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) wahr x x x x x x x x Mittweidaer Stadtnachrichten 21. Jahrgang Ausgabe 10. Oktober 2012 Nummer 10 Seite 3 b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Nordsachsen Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Delitzsch Überwachung des ruhenden Verkehrs Vollzug von Satzungen, Polizeiverordnung Vollzug der Vorschriften über das Sammlungsrecht Schutz öffentlicher Brutanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze u.a. dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. X X X X X X X Mitteilungsblatt der Stadt und des Landkreises Delitzsch vom 10. April 1992 / Nr. 7/92 Seite -2- a) Eilenburg Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Vollzug über die Beseitigung von Abfällen Schutz öffentlicher Grünanlagen Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss Überwachung der Termine zur Beräumung von Autowracks X X X X Keine öffentliche Bekanntmachung, die Übertragung der Aufgaben erfolgte 1991 a) Oschatz Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen X X X 01.02.1992 im Amtsblatt a) Schkeuditz Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben X X X X X X X X 1992 im Amtsblatt Stadt Schkeuditz * Wiederholung in regelmäßigen Abständen a) Torgau Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben X X X X X X X X Torgauer Zeitung am 16.05.2000 b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Dippoldiswalde Überwachung ruhender Verkehr; Durchführung von Ermittlungs-, Kontroll- und Vollzugmaßnahmen im Außendienst; Überwachung der Einhaltung und Vollzug kommunaler Satzungen und Verordnungen; Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätzen und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung, und missbräuchlicher Benutzung; Durchführung von örtlichen Ermittlungen; Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr; Aufgaben des Tierschutzes; Aushänge:Aktualisierung der Aushangkästen mit Veröffentlichungen; Botendienste x x x x x x x x jeweils in der Sächsischen Zeitung, Lokalteil Dippoldiswalde vom 18.08.2008 und 28.11.2008 (erneute Übertragung nach Inkrafttreten § 80 SächsPolG) a) und b) Freital Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben Weitere Aufgaben: Überwachung fließender Verkehr, Durchführung erforderlicher Maßnahmen bei Gefahr in Verzug, Leisten von Amtshilfen für andere Behörden bei Ermittlungen und verschiedene Aufgaben bei großen Schadensereignissen x x x x x x x x Amtsblatt (Freitaler Amtsblatt Nr. 4/92) der Stadt Freital vom 22.04.1992 a) Pirna Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x Amtsblatt (Pirnaer Anzeiger Nr.: 5/95) der Stadt Pirna vom 22.02.1995 a) Sebnitz Vollzug der die polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch die gemeindliche Vollzugsbedienstete beschrieben Umfang wahr. x x x x x x x x Amtsblatt (Neues Grenzblatt Nr. 2/99) der Stadt Sebnitz vom Januar 1999 a) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Vogtland Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Zeitpunkt des Erlasses Mittelung des Landratsamtes a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Auerbach Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x Auerbacher Stadtanzeiger 14.1991 am 6.12.1991 a) Oelsnitz Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x Stadtanzeiger am 28.01.2005 b) Plauen Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x mit Einrichtung des gemeindlichen Vollzugsdienstes in der Stadt Plauen 1991 a) Reichenbach Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x Reichenbacher Anzeiger, Ausgabe 13/00, Seite 6 b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 Gemeindlicher Vollzugdienst Landkreis Zwickau Erhebungsstichtag 11. Dezember 2015 Zeitpunkt des Erlasses a) § 63 SächsPolG b) § 80 SächsPolG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Crimmitschau Überwachung des ruhenden Verkehrs Vollzug von Satzungen und Verordnungen wie Polizeiverordnung und Sondernutzungssatzung Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Schutz der Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlichen Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Nutzung x x x x genauer Zeitpunkt nicht ermittelbar a) Glauchau Vollzug der polizeilichen Aufgaben 1 bis 5 und 8 § 1 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x genauer Zeitpunkt nicht ermittelbar a) Hohenstein-Ernstthal Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 8 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x 05/92 Amtsblatt a) Limbach-Oberfrohna Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x 09.12.1991 (Aufgaben 1-8) 04.03.2014 (Aufgabe 9) a) und b) Werdau Vollzug der polizeilichen Aufgaben 1., 2., 4. und 8. des § 1 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x genauer Zeitpunkt nicht ermittelbar a) Zwickau GVB im Ermittlungs- und Vollzugsdienst, Vollzug der polizeilichen Aufgaben des § 1 Nr. 1 bis 9 der Verordnung des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben x x x x x x x x x genauer Zeitpunkt nicht ermittelbar a) und b) 1. ruhender Verkehr 2. Vollzug von Satzungen 3. Vollzug Abfallbeseitungsvorschriften 4. Vollzug Sammlungswesen 5. Schutz öffenlticher Grünanlagen 6. Vollzug Reisegewerbe und Marktwesen 7. Vollzug Sperrzeit und Ladenschluss 8. Vollzug Sondernutzung 9. Vollzug GefHundG Gemeindlichen Vollzugsdienst i. S. d. § 80 SächsPolG (Ortspolizeibehörde) Aufgaben des Vollzugsdienstes (VO Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben) Öffentliche Bekanntmachung der Vollzugsaufgaben Seite 1 von 1 6_3402 Anlage Landkreis Bautzen Stadt Chemnitz Landeshauptstadt Dresden Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Görlitz Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Landkreis Vogtland Landkreis Zwickau 2015-12-23T13:16:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes