STAATSM11N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACT-ISETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9314 Dresden?4. Dezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3404 Thema: Maschinenpistolen im Streifenwagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit wie vielen Maschinenpistolen sind wie viele Streifenwagen der sächsischen Polizei jeweils ausgestattet? Maschinenpistolen sind kein Bestandteil der Streifenwagenausstattung. Sie werden durch die Besatzung entsprechend der Vorschriften- und Weisungsläge mitgeführt. Frage 2: Über wie viele Maschinenpistolen verfügt die sächsische Polizei insgesamt ? Die sächsische Polizei verfügt insgesamt über 1.811 Maschinenpistolen. Frage 3: Wie werden die Maschinenpistolen im Streifenwagen verwahrt? Streifenwagen der sächsischen Polizei verfügen grundsätzlich über einen sicheren, in der Regel mechanisch verschließbaren Waffenkasten für die genutzten Maschinenpistolen. Frage 4: Wie lautet der aktuelle Erlass/die aktuelle Dienstanweisung zum Mitführen von Maschinenpistolen? Das Mitführen der Maschinenpistolen ist in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Besitz, Führen und Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNEEN Freistaat SACHSEN Aufbewahren von Schusswaffen und Munition durch Potizeibedienstete im Freistaat Sachsen geregelt. Frage 5: Inwieweit ist der Umgang mit Maschinenpistolen mit welchen Zeitanteilen jeweils Teil der Ausbildung der Polizeianwärter. Der Umgang mit Maschinenpistolen ist in folgendem Umfang (Angabe in Lehrveranstaltungsstunden - LVS je 45 min) Bestandteil der Ausbildung für die Polizeimeisteranwär ter (Tabelle 1) bzw. Polizeikommissaranwärter (Tabelle 2): Tabelle 1: 1. Ausbildungsabschnitt 2. Ausbildungsabschnitt Gesamt Polizeimeisteranwärter Theorie 6 Praxis 46 1281 174 Tabelle 2: Grui/^lstudium Hai^tstudium Mit freuihdlichen Grüßen Polizeikommissaranwärter Theorie Praxis 20 12 32 Markus U l bi' Hierbei handelt es sich um Lehrinhalte, die in der Ausbildung für den Umgang mit der Pistole und der Maschinenpistole relevant sind; eine strikte Trennung'zwischen beiden' Waffenarten ist nicht möglich. Seite 2 von 2 2015-12-22T10:12:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes