STAATS1VI1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9316 DresdenZi Dezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3407 Thema: Äußerungen des Revierleiters Dresden-Süd Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Radio Dresden berichtete am 5. November 2015 zu den Ausschreitungen in Prohlis: ,Am 9. Oktober hatten etwa 80 teils alkoholisierte Menschen Böller vor der Schule gezündet und Flaschen auf Polizisten geworfen. Die Beamten m ussten insgesamt 240 Beamte von verschiedenen anderen Einsätzen nach Prohlis beordern, um die Lage zu beruhigen, auch Wasserwerfer rückten an. Zwei Tage vorher flogen zudem Molotowcocktails auf das Gebäude an der Boxberger Straße. Zu dem Brandanschlag gibt es derzeit noch keine neuen Erkenntnisse .' In der Sächsischen Zeitung (Dresdner Teil) äußerte sich der Revierleiter des Polizeireviers Dresden Süd, Polizeioberrat Uwe Waurich, zu diesen Ausschreitungen am 26. November 2015 wie folgt: ,Diese Krawalle hatten verhindert werden können. Wir haben den Örganisatoren des Willkommensfestes von der Veranstaltung abgeraten, denn es war absehbar, dass etwas passiert. Für die Asylgegnerim Stadtteil war das eine Provokation.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt die Staatsregierung oder die Dresdner Polizeiführung diese Auffassung des Revierleiters? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Durch welche Dienstvorgesetzten oder welche anderen Bediensteten des Frei- Staates Sachsen wurde das oben benannte Interview autorisiert bzw. freigegeben ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 5: Die im Interview der Sächsischen Zeitung mit dem Leiter des Polizeireviers Dresden Süd dargestellte Auffassung wird nicht geteilt. Zum Interviewtext erfolgte keine Autorisierung vom Dienstvorgesetzten. Frage 2: Inwieweit werden Willkommensfeste/Nachbarschaftsfeste für Flüchtlinge in Gefährdungsanalysen der Polizei als möglichst zu vermeidende Provokationen von rechten oder fremdenfeindlichen Gruppen eingeschätzt? Frage 3: Inwieweit schätzt die Staatsregierung die Gefahr, die von Teilnehmern eines Willkommensfestes /Nachbarschaftsfestes ausgeht, höher ein als die, die von asylfeindlichen Versammlungen/Ansammlungen/Kundgebungen ausgeht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Willkommensfeste/Nachbarschaftsfeste für Flüchtlinge werden in Gefährdungsanalysen grundsätzlich nicht als zu vermeidende Provokationen eingeschätzt. Der Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen trifft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben auf Grundlage jeweils konkreter Lagebeurteilungen erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zur Absicherung des Versammlungs- bzw. Veranstaltungsgeschehen treffen die zuständigen Polizeidirektionen polizeiliche Einsatzmaßnahmen bei ggf. vorliegenden konkreten sicherheitsrelevanten Lageerkenntnissen mit einem lageangepassten Kräfteansatz. Dabei sind teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen bei dem Aufeinandertreffen von Personen mit gegensätzlichen gesellschaftlichen bzw. politischen Ansichten nicht auszuschließen. Frage 4: Welche Gefahren gingen tatsächlich am 9. Oktober 2015 von welchem Lager :us?j Es wi^d auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3031 verwiesen . // fliehen Grüßen Seite 2 von 2 2015-12-22T10:13:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes