SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTU S Postfach 10 09 10 I 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3417 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Schülerbeförderung an Schulen in freier Trägerschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Immer wieder kommt es zu Problemanzeigen von Schulen hinsichtlich der unzureichenden Schülerbeförderung. Einige Schulen in freier Trägerschaft werden bei der Planung der Schülerbeförderung nach eigener Aussage überhaupt nicht berücksichtigt, andere geben an, den Schülertransport stattdessen selbst zu organisieren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit sind die Landkreise und Kreisfreien Städte verpflichtet , auch Schulen in freier Trägerschaft bei der Schulnetzplanung und der Organisation der Schülerbeförderung zu berücksichtigen? Die Landkreise und Kreisfreien Städte stellen gemäß § 23a Abs. 1 Satz 1 SchulG Schulnetzpläne für ihr Gebiet auf. Dabei sind vorhandene Schulen in freier Trägerschaft zu berücksichtigen, § 23a Abs. 1 Satz 3 SchulG . Gemäß § 23 Abs. 3 SchulG sind die Landkreise und Kreisfreien Städte Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Ersatzschulen. Frage 2: Welche verbindlichen Auflagen bzw. einheitlichen Standards gibt es seitens des Landes für die Organisation der Schülerbeförderung an Schulen in freier Trägerschaft? Frage 3: Welche verbindlichen Auflagen gibt es seitens des Landes für die Organisation der Schülerbeförderung über Kreisgrenzen hinweg? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Seite 1 von 2 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/3417/2 DreSden~ . Dezember 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Die Schulwegzeiten wurden zuletzt im Landesentwicklut:lgsplan 2013 dahingehend geregelt, dass für Grundschüler eine Fahrzeit von 30 Minuten, für Schüler der weiterführenden Schulen eine Fahrzeit von 45 Minuten angestrebt wird. Darüber hinaus ist in ständiger Rechtsprechung (so z. B. SächsOVG vom 12.11.2010; Az: 2 B 248/10) anerkannt , dass für Grundschüler, Oberschüler und Gymnasiasten ein Schulweg von 60 Minuten pro Wegstrecke zumutbar ist. Unzumutbare Schulwege liegen nach der Rechtsprechung erst dann vor, wenn eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die aus der reinen Fahrzeit, den Umsteigewartezeiten sowie den Zeiten für die Fußwege von der Wohnung oder der Schule zur jeweiligen Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs zusammengesetzten Gesamtreisezeiten für den betroffenen Schüler unzumutbar sind oder der Beginn der Reisezeiten in unzumutbarer Weise in die frühen Morgen- oder Nachtstunden fällt (so VG Dresden vom 24.08.2005; Az: 5 K 1236/05). Im Übrigen gibt es weder einheitliche Standards noch Auflagen seitens des Freistaates Sachsen für die Organisation der Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderungsträger regeln die Einzelheiten der Schülerbeförderung durch Satzung (§ 23 Abs. 3 Satz 2 SchuIG). Frage 4: Welche Anreize gibt es seitens des Landes für Schulen in freier Trägerschaft , den Schülertransport selbst zu organisieren? Frage 5: Welche Anreize gibt es seitens der Landkreise und Kreisfreien Städte für Schulen in freier Trägerschaft, den Schülertransport selbst zu organisieren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Weder seitens des Freistaates Sachsen noch seitens der Landkreise und Kreisfreien . Städte gibt es für Schulen in freier Trägerschaft Anreize, die Schülerbeförderung selbst zu organisieren. Mit freundlichen Grüßen &ZillL Seite 2 von 2 2015-12-16T14:55:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes