STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3419 Thema: Stand der Umsetzung des Präventionsgesetzes und Beteiligung der Länder Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.15 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz- PrävG) verabschiedet . Laut Bundestag soll mittels dieses Gesetzes die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld (Kita, der Schule, Arbeitsplatz, Pflegeheim ) gestärkt werden. Außerdem sollen die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz verbessert werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchem Stand ist nach Kenntnis der Staatsregierung die Umsetzung der wesentlichen Bestandteile des PrävG jeweils? Frage 2: Auf welche Art und Weise -strukturell und inhaltlich - ist die Sächsische Staatsregierung an Maßnahmen bei der Umsetzung des Gesetzes beteiligt? Frage 3: Auf welche gemeinsamen Ziele und auf welches Vorgehen zur Zielerreichung legten sich die Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung bislang fest? Frage 4: Von wem werden die erwarteten Mehrkosten von 250 - 300 Mio. Euro pro Jahr, die durch das PrävG entstehen, zu welchen Anteilen getragen und welchen Anteil leistet der Freistaat Sachsen dafür aus Landesmitteln? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-15/723 Dresden, ) 1 Dezern ber 2015 jl~ Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜ T~ SOllALES UND VERBRA1JCliERSCl1lJTZ Frage 5: Inwiefern werden private Kassen verpflichtend in die Umsetzung der im Gesetz formulierten Vorhaben einbezogen und welche Auswirkungen hat dies auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Landesebene zur Umsetzung und Ausgestaltung des Präventionsgesetzes derzeit geführt werden. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatregierung ist noch nicht abgeschlossen. Zudem hängen die Prozesse auf Landesebene von Entwicklungen und Entscheidungen auf Bundesebene ab. Mit freundlichen Grüßen \ ~ ~ · ~~ra Klet scti Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-12-23T13:25:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes