STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.5V7913 Dresden, R f. Dezember 201 5 Lt)- Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3425 Thema: Gerechte Zuweisung von Sozialwohnungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Artikel von ,DIE WELT vom 06.10.2015 httD;//www.welt.de/finanzen/immob!lien/article'!47256158/Gutverdienernehmen - Beduerftinen-Sozialwohnunaen-wea.html gibt es derzeit etwa 1,4 Millionen Wohnungen mit Mietpreisbindungen m Deutschland. Diese sind allerdings häufig durch nicht bedürftige Mieter belegt, weil die Einkommen der Mieter das förderungsfähige Niveau übersteigen. So erreichen 40 % der Bewohner von Sozialwohnungen schon drei Jahre nach dem Bezug ein Einkommen oberhalb der zulässigen Grenze . Dadurch fehlt es an günstigem Wohnraum etwa für Studenten. Kontrollen gibt es laut Artikel nicht. Das liege daran, dass die Politik den Verwaltungsaufwand scheue und die Abgeordneten die Situation hinnehmen würden, weil die Bedürftigen ohnehin Wohngeld erhielten und die weniger Bedürftigen als potentielle Wähler erhalten bleiben sollten." Namens und Jm Auftrag, der Sächsischen Staatsregieruna beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse über Sozialwohnungsmissbrauch hat die Staatsregierung ? Frage 2: Sind Kontrollen geplant? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMmiSTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Kommunen nehmen die Verwaltung von Sozialbindungen (Mietpreis- und Belegungsbindungen ) als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Die Staatsregierung befragt Jährlich alle Kommunen hinsichtlich Anzahl und Bedarf an Belegungsrechten. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Informationen über eine problematisehe Fehlbelegung von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten oder über kommunale Kontrollen vor. Frage 3: Möchte die Staatsregierung eine Fehlbelegungsabgabe einführen? Von der Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungs- Prozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regjjferungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06).,, Planungen innerhalb der Staatsregierung über die Einführung einer Fehlbeleguqpsab ^abe betreffen die Willensbildung der Staatsregierung. Mitfreuddlichen Grüßen Markus Ulbi! Seite 2 von 2 2015-12-17T13:03:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes