STAATSMINISTERìUIVI DER JUST]Z SÀCHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslr 7 | 01097 Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 613426 Thema: Meldepflichten im Falle von Räumungsklagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Meldepflichten bestehen in Sachsen, die im Zusammenhang mit der Räumung von Wohnraum stehen? Fi¡r Räumungsklagen sowie für die Zwangsvollstreckung von Räumungstiteln , die Wohnraum betreffen, bestehen folgende Mitteilungspflichten: Der Eingang einer Klage, mit der die Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges des Mieters gemäß S 543 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit S 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches verlangt wird, ist von dem Gericht dem örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung für Arbeitssuchende mitzuteilen. ln Sachsen sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Arbeitsgemeinschaften im Sinne des S 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB ll). Die Mitteilungspflicht folgt aus $ 22 Absatz g des SGB ll und $ 36 Absatz 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 I 500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen 1 040E-KLR-4783/01 Dresden, l) Dezembet 2015 Hausanschrift: Sächslsches Staatsmlnlsterium der Justlz Hospitalstr 7 01097 Dresden Briefpost tiber Deutsche Post 01 095 Dresden www justiz sachsen,de/smj Verkehrsverblnd u ng: Zu erreichen mit Straße n ba h n lin ie n 3, 6, 7, 8, 1't Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 *zugang fúr €lektronisch s¡gnierl€ sow¡e für v€rschlûsseltB elektron¡sch6 Dokumente nur über das Elektronischs G€r¡chts- und Veruallungspostfachi nåher€ lnformalionen unter w egvp de Seite 1 von 2 STAATSIVIIN ISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB Xll). Sie ist in Anlage 1, Teil 2,2. Abschnitt , Ziffer lV, Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über Mitteilungen in Zivilsachen (VwV MiZi) enthalten und konkretisiert. lm Rahmen der Zwangsvollstreckung der zuständige Gerichtsvollzieher nach S 130 Absatz 3 Satz 1 der Anlage 1 zur Veruvaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung (VwV GVGA und GVO die f[rr die Unterbringung von Obdachlosen zuständige Behörde zu benachrichtigen, wenn zu enivarten ist, dass der Räumungsschuldner durch Vollstreckung des Räumungstitels obdachlos werden wird. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2015-12-22T10:15:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes