STAATSMINlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3434 Thema: Auswirkungen des Pflegestellenförderprogamms auf die Krankenhäuser im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das vom Bundestag verabschiedet Gesetz zur Krankenhaustrukturreform sieht ein Pflegestellenförderprogramm von 660 Mio. Euro vor und führt einen Pflegezuschlag von 500 Mio. Euro ab dem Jahr 2017 ein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob und inwieweit über das DRG-System ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten , pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet wird? Die Staatsregierung hat dazu keine Kenntnisse. Eine bereits eingerichtete Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung soll bis spätestens Ende 2017 prüfen, ob im DRG- System oder über Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten , pflegebedürftigen oder behinderten Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden und Vorschläge erarbeiten. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141 .51-15/725 Dresden, .i{;r Dezember 2015 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Welche personellen Auswirkungen hat das die Einführung eines neuen Pflegestellen-Förderprogramms auf die sächsischen Krankenhäuser? Die tatsächliche Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Pflegestellenförderprogramm durch die sächsischen Krankenhäuser kann derzeit nicht eingeschätzt werden, da die Regelungen die Einführung und Umsetzung des Förderprogramms erst ab 1.1.2016 vorsehen. Damit können auch die personellen Auswirkungen nicht konkret beziffert werden. Bundesweit werden in den Jahren 2016-2018 bis zu 660 Mio. EUR zur Verfügung stehen . Das BMG geht danach davon aus, dass damit rd . 6.300 neue Stellen in Krankenhäusern geschaffen werden können. Bei einem geschätzten Anteil für Sachsen von rund 5% wären dies für Sachsen rd. 315 neue Stellen. Frage 3: Welche Auswirkungen auf die sächsischen Krankenhäuser sind ab dem Januar 2017 zu erwarten, wenn es zur Umwandlung des Versorgungszuschlags in einen Pflegezuschlag kommen soll? Der bisherige Versorgungszuschlag wird ab 2017 vollumfänglich durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Das Mittelvolumen dafür beträgt bundesweit 500 Millionen Euro jährlich. Ausgehend von den bisher für Sachsen im Rahmen des Versorgungszuschlages gezahlten Mitteln bedeutet dies, dass den sächsischen Krankenhäusern ab 2017 ca. 25 Millionen Euro jährlich über den Pflegezuschlag zur Verfügung stehen. Die krankenhausindividuelle Fördersumme wird sich für jedes einzelne Krankenhaus aus dem Anteil seiner Pflegepersonalkosten an den Pflegepersonalkosten aller allgemeinen Krankenhäuser in Deutschland errechnen. Damit erhalten die Krankenhäuser einen Anreiz, eine angemessene Pflegepersonalausstattung vorzuhalten und die Personalausstattung wird stabilisiert. Mit freundlichen Grüßen Yarba~~P eh ---- Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-12-23T13:27:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes