SACHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der. Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.:6/3436 Thema: Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Brüssel Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Gesamtstundenumfang sind wie viele Mitarbeiterlnnen derzeit im Sächsischen Verbindungsbüro in Brüssel mit Aufgaben der Subsidiaritätskontrolle im weitesten Sinn, d. h. mit der lnformationsrecherche , lnformationsaufbereitung, lnformationsverarbeitung und -weiterleitung an die Sächsischen Staatsministerien sowie mit der inhaltlichen Prüfung der vorgesehenen EU-Gesetzgebungsverfahren betraut? Das Sachsen Verbindungsbüro Brüssel (SVB) ist derzeit mit dreizehn Beschäftigen des höheren Dienstes, einer Beschäftigten des gehobenen Dienstes sowie zwei Mitarbeiterinnen (inkl. Sekretariat) sowie einem Fahrer/Hausund Veranstaltungstechniker besetzt. Derzeit ist für jedes Ressort ein Referent mit der lnformationsrecherche, lnformationsaufbereitung, lnformationsverarbeitung und -weiterleitung an die Sächsischen Staatsministerien sowie mit der inhaltlichen Prüfung der vorgesehenen EU-Gesetzgebungsverfahren betraut. Ein Referent prüft darüber hinaus die im Rahmen der Subsidiaritätsvereinbarung mit dem Landtag übermittelten Dokumente auf die Betroffenheit der Gesetzgebungskompetenz des Sächsischen Landtages. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) SK.42a-01 42.00 127 I 1 -201 5 ?å:.J*,¿9 . Dezember Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH. Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEì Frage 2= lst durch die Staatsregierung in den nächsten zwei Jahren die Schaffung weiterer Stellen oder zusätzliche Abordnungen aus den Staatsministerien nach Brüssel in das Sächsische Verbindungsbüro in Vorbereitung oder konkret in Planung und wenn ja, wie viele und für welche Aufgabengebiete? Die Uberlegungen der Staatsregierung bezüglich des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes für die Jahre 2017 und 2018 betreffen die Willensbildung der Staatsregierung im Vorfeld einer wesentlichen Exekutiventscheidung, der Erstellung eines Entwurfs des Haushaltsgesetzes. Sie unterliegen damit als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung dem Schutzbereich von Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen, weshalb von einer Beantwortung derzeit abgesehen wird. Zusätzliche Abordnungen aus den Staatsministerien an das Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel sind derzeit weder in Vorbereitung noch konkret in Planung. Frage 3: Welches Einstellungsdatum ist für die Besetzung der im Doppelhaushalt 2015116 zusätzlich geschaffenen Stelle im Einzelplan 0l einer EU-Referentin/ eines EU- Referenten mit Dienstort Brüssel, Sächsisches Verbindungsbüro, aktuell avisiert ? Bei dem Einzelplan 01 handelt es sich um den Einzelplan des Sächsischen Landtags. Der Vollzug. dieses Haushaltsplanes obliegt ausschließlich dem Sächsischen Landtag selbst. lm Ubrigen sieht die Staatsregierung auch aus Gründen der Gewaltenteilung von Antworten zum Vollzug dieses Einzelplanes ab. Frage 4: Wie erfolgt die arbeitsorganisatorische und strukturelle Einbindung der EU- Referentin/ des EU-Referenten innerhalb des Sächsischen Verbindungsbüros Brüssel? Vorbemerkung: Die Staatsregierung geht bei der Beantwortung dieser Frage davon aus, dass diese sich in der Bezeichnung ,,der EU-Referentini des EU-Referenten" auf die in Frage 3 angesprochene Stelle im Einzelplan 01 bezieht. Ausweislich des Koalitionsvertrages wird, ,,um die Aufgaben im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle wahrnehmen zu können," ,,für den Landtag eine zusätzliche Stelle geschaffen , die räumlich in der Landesvertretung in Brüssel angesiedelt" wird (Sachsens Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag 2014-2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen S.88). Vor diesem Hintergrund soll die räumliche Unterbringung des EU-Referenten des Sächsischen Landtages nach Abschluss der bevorstehenden Baumaßnahmen in den Räumlichkeiten des SVB erfolgen. Für die weitere Ausstattung ist grundsätzlich die Veruvaltung des Sächsischen Landtages, zu der der Stelleninhaber rechtlich und orga- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 nisatorisch gehört, zuständig. Die Staatsregierung wird den Sächsischen Landtag hierbei unterstützen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann keine ,,arbeitsorganisatorische" oder ,,strukturelle " Einbindung des Referenten durch die Staatsregierung erfolgen. Frage 5: Wie wird sichergestellt, dass im Brüsseler Verbindungsbüro die Aufgaben der Subsidiaritätskontrolle durch Landtag und durch Staatsregierung in gleichem Maß wahrgenommen werden können? Die Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgaben der Subsidiaritätskontrolle durch den Landtag obliegt ausschließlich dem Sächsischen Landtag. Zur Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgaben der Subsidiaritätskontrolle durch die Staatsregierung wird auf die Ausführungen zu Frage 1 sowie auf die Subsidiaritätsvereinbarung und deren laufende Umsetzung ven¡viesen. Mit freundlichen Grüßen 2 "¿.-{ Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2015-12-30T08:40:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes