STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9328 Dresden. (( Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3461 Thema: Aufzug der sogenannten "Bürgerbewegung Grimma" am 27. November 2015 in Grimma Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen haben sich an o. g. Aufzug beteiligt und inwieweit sind diese welchen Strukturen der extremen Rechten zuzurechnen und/oder als Anhänger der Kategorien B und C welcher Fußballszenen bekannt? An der Versammlung nahmen ca. 80 Personen teil. Über die Teilnahme von Personengruppen im Sinne der Fragestellung liegen keine Erkenntnisse vor. Bezüglich der Verwendung des Begriffes der "extremen Rechten" wird auf dieVorbemerkung Nummer l in der Antwort auf die Große Anfrage Drs.-Nr 5/4956 verwiesen. Frage 2: Wie viele Kräfte der Polizei waren im Zusammenhang mit dem o. g. Aufzug im Einsatz und wie viele dieser Kräfte waren in ziviler Kleidung eingesetzt? Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrenprognose bestand im Vorfeld der Ver- Sammlung und inwieweit wurde ihr durch Beauflagung - insbesondere hinsichtlich der Streckenführung - oder durch welche anderen Maßnahmen Rechnung getragen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die einsatzführende Polizeidirektion kalkulierte im Vorfeld der Versammlung ein, dass es zu einem Aufeinandertreffen gewaltbereiter Personen unter"- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN schiedlicher politischer bzw. gesellschaftlicher Anschauungen kommen kann. Dabei wurden Störungen entlang der Aufzugsstrecke der Versammlung der "Bürgerbewegung Grimma" und die Begehung von Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen'und Körperverletzungsdelikte, einkalkuliert. Vor dem Hintergrund einer zeitgleich stattfindenden Veranstaltung im Alten Rathaus auf dem Markt, stimmte der Vertreter der Versammlungsanmelder im Rahmen des Kooperationsgespräches mit der Versammlungsbehörde und dem Polizeivollzugsdienst der Änderung des Kundgebungsortes sowie einer Streckenänderung zu. Dies fand Eingang in den Beschränkungsbescheid der Versammlungsbehörde. Der Polizeivollzugsdienst führte am 27. November 2015 lageangemessene Einsatzmaßnahmen in Grimma durch. Es waren ca. 70 Polizeibedienstete im Einsatz. Davon trugen zwei Einsatzkräfte zivile Kleidung. Frage 4: Welche Verstöße gegen erteilte Auflagen, von Versammlungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Aufzug ausgehende Straftaten (bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Zahl der Beschuldigten, Kurzdarstellung des Sachverhalts, Stand der Ermittlungen) und Ordnungswidrigkeiten sowie welche anderen besonderen Vorkommnisse wurden bekannt? Es sind keine Verstöße im Sinne der Fragestellung von Versammlungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Aufzug der "Bürgerbewegung Grimma" bekannt. Hinsichtlich der Strafanzeigen, die den Protesten gegen die Versammlung der "Bürgerbewegung Grimma" zugeordnet werden, wird auf die Tabelle verwiesene Die polizeilichen Ermittlungen dazu dauern an. Delikt Anzahl Tatverdächtige Beleidigung von Polizeibediensteten 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Beleidigung Sachbeschädigung durch Bewurf mit übel riechenden Substanzen Körp^erverletzung durch Steinwurf gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Steinwurf 1 u Stand: 9. Dezember 2015 "re" T" Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-01-06T07:53:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes