SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3463 Thema: Kommunalinvestitionsförderung - Erneute Nachfrage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Medieninformation der Sächsischen Staatsregierung ,Sachsen schnürt umfassendes Investitionspaket für Kommunen' informiert in sehr allgemeiner Form über die Höhe der Mittel und ihre vorgesehene Verwendung. Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFG) fordert aber ganz konkrete Kriterien, die in der Medieninformation nicht enthalten sind und auch nicht sein können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Den Ländern obliegt nach § 6, Abs. 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG) vom 24.06.2015 die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände . Dafür sind Kriterien zu erarbeiten, anhand derer die Auswahl getroffen wird. Wie gestaltet die Staatsregierung diese Kriterien inhaltlich aus? ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/64 7- 2015/61671 Dresden, .g. Dezember 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundf.imilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Frage 2: Welche finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände des Freistaates wählt die Staatsregierung zur Förderung durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz aus? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fragen beziehen sich auf das geplante Kommunale Investitions- und Finanzkraftstärkungsgesetz (KommlnFinSG). Diesbezüglich verweise ich auf den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion auf Drucksache 6/3187, der sich aktuell im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet. Seite 2 von 2 2015-12-16T10:46:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes