STAATS1VIIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9334 Dresden.a Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3469 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei November 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat November 2015 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschrejten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz davon Polizeirevier Annaberg Polizeirevier Freiberg Polizeidirektion Dresden davon | Polizeirevier Pirna Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau davon Polizeirevier Flauen Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 10 20 22 56 93 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STCT1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Bei 156 Beamten war die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Im IT-Verfahren zur Arbeitszeiterfassung werden die Gründe, weswegen ein Freizeitausgleich nicht möglich war, nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat November 2015 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im November 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 84-f Fällen wurde im November 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden verfallen sind. Mit freupdlichen Grüßen ü Markus Ulbi^ Seite 2 von 2 2016-01-26T15:09:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes