STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7921 Dresden.^. Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3484 Thema: Zentrale und dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der in die Landkreise und Kreisfreien Städte zugewiesenen Asylsuchenden sind zum Stichtag 30.11.2015 zentral bzw. dezentral untergebracht? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenzieren sowie die jeweiligen Anteile dezentraler Unterbringung angeben .) Frage 2: Wie viele der dezentral untergebrachten Asylsuchenden haben den Wohnraum selbständig angemietet und wie viele sind diesen Wohnungen zugewiesen worden? (Bitte je Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt in absoluten und relativen Zahlen angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Verfügen die Landkreise und Kreisfreien Städte über eine Zielbestimmung hinsichtlich des Anteils dezentraler Unterbringung? Der Staatsregierung liegen hierzu folgende Erkenntnisse vor: Die Stadt Chemnitz hat sich mit dem vom Stadtrat am 25. März 2015 beschlossenen Unterbringungs- und Betreuungskonzept das Ziel gesetzt, ein Drittel der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und zwei Drittel im Rahmen der dezentralen Unterbringung sicherzustellen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCT-fSETN Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat sich im Dezember 2014 in seinem Beschluss zur Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten in den Jahren 2015/2016 für das Verhältnis von 60 zu 40 (dezentral/zentral) ausgesprochen. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschloss ein Unterbringungskonzept, das ein Stufenmodell in der Unterbringung vorsieht. Danach ist das Ziel, dass Asylbewerber und Geduldete so schnell wie möglich in einer eigenen Wohnung untergebracht werden sollen. Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschloss in seiner Sitzung am 18. Mai 2015 ein Unterbringungs- und Kommunikationskonzept. Demnach ist es die Zielstellung des Landkreises, eine anteilige Unterbringung zukünftig im Verhältnis von 70 Prozent dezentraler und zu 30 Prozent zentraler Unterbringung umzusetzen . Der Landkreis Nordsachsen favorisiert grundsätzlich die dezentrale Unterbringung. Eine feste Quote gibt es nicht. Der Landkreis Leipzig strebt eine dezentrale Unterbringungsquote von 60 Prozent an. Von den Landkreisen Meißen und Vogtlandkreis liegen keine Erkenntnisse vor. Die übrigen Landkreise verfügen über keine entsprechenden Quoten oder Vorgaben. Frage 4: Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden im Jahr 2015 gestellt und wie viele abgelehnt? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten und unter Benennung der Ablehnungsgründe aufschlüsseln.) Auf Nachfrage haben die Landkreise und Kreisfreien Städte hierzu Folgendes mitgeteilt : Im Landkreis Mittelsachsen befinden sich noch 37 Anträge auf dezentrale Unterbringung in Bearbeitung (100 Anträge insgesamt). Ablehnungen gab es keine. Der Stadt Chemnitz wurden insgesamt 155 Anträge vorgelegt, von denen 85 abgelehnt wurden (Gründe: bei 41 Personen bestanden Einwände von der Ausländerbehörde, z. B. fehlende Mitwirkung, Dublin-Verfahren, Abschiebung geplant, Umverteilungsantrag gestellt; bei elf Personen bestanden Einwände der Leistungsbehörde, z. B. aufgrund ständiger Vorschusszahlungen, Abzahlung von Forderungen wegen Straftaten, Mietschulden aus früherer dezentraler Unterbringung; bei sieben Personen bestanden Einwände der Sozialarbeit, z. B. erhöhter Unterstützungsbedarf durch Sozialarbeiter; bei 26 Personen war die Aufenthaltsdauer zu kurz). Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden 253 Anträge auf dezentrale Unterbringung vorgelegt. Davon wurden 118 abgelehnt. Häufigster Grund (46,5 Prozent ) waren die nicht vorhandene Unterbringungskapazität sowie darüber hinaus Strafdelikte oder anderes Fehtverhalten. Seite 2 von 3 STAATS1VI1MSTBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Stadt Leipzig zählte insgesamt 512 Anträge; sieben davon wurden wegen einer negativen Sozialprognose (Drogenkonsum) oder bevorstehender Rückführung abgelehnt . übrigen Landkreisen sowie in der Landeshauptstadt Dresden werden hierüber statistischen Erhebungen durchgeführt. Insoweit liegen der Staatsregierung keine aren Erkenntnisse vor. Eine entsprechende Berichtspflicht gibt es hierzu seitens -andkreise und Kreisfreien Städte nicht. endlichen Grüßen Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. 6/3484 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Zahl der Untergebrachten (Gesamt)* davon: zentral Wohnheim dezentral (Wohnung) absolut prozentual Wohnungen selbst angemietet absolut prozentual Wohnungen durch LK/Kreisfr. Stadt angemietet absolut _prozentyal Erzgebirgskreis 2.570 831 1.739 67,67 % 178 10,24% 1.561 89,76 % Mittelsachsen 2.538 1.977 561 22,10% 207 36,90 % 354 63,10% Vogtlandkreis 2.010 439 1.557 77,46 % k. A. k. A. Zwickau 2.609 598 2.011 77,08 % 219 10,89% 1.792 89,11 % Chemnitz 2.393 313 2.072 86,59 % 392 18,92% 1.680 81,08% Dresden 4.625 1.406 3.181 68,78 % 410 12,89% 2.771 87,11 % Bautzen 2.395 2.000 392 16,37% 392 100,00% Görlitz 1.664 814 834 50,12% 34 4,08 % 800 95,92 % Meißen 1.998 336 1.651 82,63 % 89 5,39 % 1.562 94,61 % Sächs.Schweiz-Osterzgebirge 2.200 785 1.403 63,77 % 0,29 % 1.399 99,71 % Nordsachsen 1.698 465 1.233 72,61% 38 3,08 % 1.196 97,00 % Leipzig, LK 2.211 965 1.246 56,35 % 144 11,56% 1.102 88,44 % Leipzig 4.281 2.943 1.335 31,18% 900 67,42 % 435 32.58 % Gesamt 33.192** 13.872 19.215 57,89% Stand: 30. November 2015 * Asylbewerber im Verfahren, noch vollziehbar Ausreisepflichtige ohne nicht registrierte Asylsuchende, abgelehnte Asylbewerber sowie sonstige Asylantrag inklusiv 105 Personen in sonstigen Einrichtungen (z. B. Untersuchungs- und Strafhaft, Pflegeheimen, Frauenhäusern usw.) Seite 1 von 1 2016-01-06T08:06:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes