STAATSMINlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3491 Thema: Tierversuche und Versuchstiere in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf die Durchführung von Tierversuchen sind in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils gestellt und wie viele positiv beschieden worden? Es wurden folgende Genehmigungsverfahren zum Durchführen von Tierversuchen nach § 8 Tierschutzgesetz in Sachsen bearbeitet: 2012: 134 Anträge; davon 128 genehmigt 2013: 144 Anträge; davon 135 genehmigt 2014: 106 Anträge; davon 99 genehmigt Frage 2: Wie viele Tierversuche, die von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, sind 2012 bis 2014 jeweils den Behörden angezeigt worden? Es wurden folgende Tierversuche, die von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, nach § 8a Tierschutzgesetz angezeigt: 2012: 107 Versuche 2013: 92 Versuche 2014: 65 Versuche gSACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-15/741 D~sden , r· Januar 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCl-IHSCHUTZ Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Versuchstiere in Sachsen in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils entwickelt? (bitte nach Tierarten aufschlüsseln) Die Daten entnehmen Sie bitte den beigefügten Tabellen in Anlage 1 - 3. Die Zahlen für das Jahr 2014 wurden nach der am 31.12.2013 in Kraft getretenen Versuchstiermeldeverordnung erhoben. Sie sind daher nicht mit den erhobenen Daten aus den Vorjahren vergleichbar. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2012 unternommen , um die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Gemäß den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz- Versuchstierverordnung nimmt die Genehmigungsbehörde im oben benannten Sinn Einfluss im Rahmen ihrer Prüfpflicht in den Genehmigungsverfahren. Unterstützung erhält sie dabei durch Stellungnahmen der zuständigen Tierschutzbeauftragten, der Kommission nach § 15 Absatz 1 Satz 2 Tierschutzgesetz sowie in Einzelfällen externer Gutachter (z. B. Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuch- ZEBET). Mit freundlichen Grüßen ~~r~sh Anlagen Seite 2 von 2 Freista