Seite 1 von 3 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3492 Thema: Zusammensetzung, Wert- und Nachhaltigkeit der derzeitigen Rückstellungen von Vattenfall und MIBRAG für die Tagebausanierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Den Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zu Drucksache 6/2239 ist zu entnehmen, dass „nach Angaben des Unternehmens “ derzeitig „bergbaubedingte Rückstellungen“ durch Vattenfall und MIBRAG mit einem „Bilanzwert zum 31. Dezember“ in Höhe von 1.374,9 Mio. Euro in 2015 für das Lausitzer Braunkohlerevier und in Höhe von 129,5 Mio. Euro in 2014 für das Mitteldeutsche Braunkohlerevier dargestellt wurden, jedoch Sicherheitsleistungen nicht festgesetzt worden sind.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Verantwortlicher Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Bundesberggesetz ist für die Braunkohletagebaue des Mitteldeutschen Revieres (außer Tagebau Amsdorf) die MIBRAG mbH. Für die Braunkohletagebaue des Lausitzer Revieres ist die Vattenfall Europe Mining AG verantwortlicher Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Bundesberggesetz. Frage 1: In welcher Weise und mit welchen konkreten Finanzierungsund Sicherungsinstrumenten sind diese derzeitig rein bilanzund buchmäßig dargestellten Beträge der bergbaubedingten Rückstellungen durch die bergbautreibenden Unternehmen Vattenfall und MIBRAG tatsächlich valutiert bzw. besichert (Garantien, Gewährsträgerschaften o. a.)? Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/64 Dresden, 22. Dezember 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 3 Es wird auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage - Drs. 5/2239 - verwiesen. Frage 2: Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Staatsregierung insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen um die Aufwendungen für die Sanierung der Hinterlassenschaften des ehemaligen DDR- Braunkohlebergbaus sicher, dass durch die bergbautreibenden Unternehmen Vattenfall und MIBRAG die zur Rekultivierung der laufenden Tagebaue und des Abschlussbetriebsplans nach Beendigung der Tagebaue erforderliche finanziellen Mittel tatsächlich bzw. in unangreifbar rechtlich gesicherter Form zur Verfügung stehen (finanzielle Absicherung der erforderlichen Rückstellungen)? Die Staatsregierung ist nicht verantwortlicher Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Bundesberggesetz für die Braunkohletagebaue im Freistaat Sachsen und somit auch nicht für die finanzielle Absicherung der erforderlichen Rückstellungen verantwortlich. Frage 3: Inwieweit wurden bislang gegenüber den Braunkohlebergbauunternehmen Vattenfall und MIBRAG in verbindlicher Weise Sicherheitsleistungen für den Fall einer möglichen Insolvenz gem. § 56 Abs. 2 BBergG festgelegt? (Bitte getrennt für Vattenfall und MIBRAG unter Angabe der Höhe und konkreten Form der Sicherheitsleistung darstellen.) Bislang wurden gegenüber den Braunkohlebergbauunternehmen Vattenfall und MIBRAG gem. § 56 Abs. 2 BBergG keine Sicherheitsleistungen für den Fall einer möglichen Insolvenz festgelegt. Frage 4: Welche konkreten Vorkehrungen und Prüfungen hat die Staatsregierung bis dato getroffen, um dem Freistaat Sachsen bei künftigen Zahlungsschwierigkeiten der Braunkohlebergbauunternehmen Vattenfall und MIBRAG hinsichtlich der Leistungspflicht der bergbaubedingten Rückstellungen und der Erfüllung der Sanierungsverpflichtungen dieser Unternehmen ein Durchgriffsrecht auf die jeweiligen Muttergesellschaften oder übergeordnete Konzerne etc. einzuräumen? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen, da der angefragte Sachverhalt auf Spekulationen beruht. Frage 5: Falls derzeitig weder Sicherheitsleistungen noch Durchgriffsrechte nach den Fragen 3 und 4 in rechtlich gesicherter Weise durch die Staatsregierung gegenüber Vattenfall und MIBRAG realisiert sein sollten : Bis zu welchem Zeitpunkt und mit welchen konkreten Maßnahmen und Instrumenten wird die Staatsregierung sicherstellen, dass im Falle einer Beendigung des Braunkohlabbaus durch die Unternehmen Vattenfall und MIBRAG die für erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in den Braunkohlebergbaugebieten im Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlerevier erforderlichen finanzielle Mittel durch die Bergbauunternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen? S T A A T S M I N I S T E R I U M F Ü R W I R T S C H A F T A R B E I T U N D V E R K E H R l j S A C H s E N E s w i r d d i e A n t w o r t d e r S t a a t s r e g i e r u n g z u F r a g e 4 d e r K l e i n e n A n f r a g e - D r s . 5 / 2 2 3 9 - v e r w i e s e n . M i t f r e u n d l i c h e n G r ü ß e n ~ S e i t e 3 v o n 3 2015-12-23T10:51:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes