STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3495 Thema: wissenschaftliches Personal an sächsischen Berufsakademien Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Anteil an habilitierten Professoren an säch sischen Berufsakademien? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zahlen angeben) An der Staatlichen Studienakademie Dresden sind von 26 hauptberuflichen Dozenten 2 habilitiert (7,9 %). An der Staatlichen Studienakademie Leipzig sind von 14 hauptberuflichen Dozenten 2 habilitiert (14 %). An den Studien akademien Bautzen, Breitenbrunn, Glauchau, Plauen und Riesa sind keine hauptberuflichen Dozenten habilitiert. Insgesamt gesehen sind ca. 3 % der hauptberuflichen Dozenten an der Berufsakademie Sachsen habilitiert. Frage 2: Wie viele Haushaltsstellen stehen den einzelnen Professoren an den Berufsakademien in Sachsen zusätzlich zur Verfügung? Keine. Frage 3: Welchen Beschäftigungsumfang und welche Laufzeit haben Verträge der Mitarbeiter der habilitierten Professoren an sächsischen Berufsakademien seit dem 1. Januar 2010? Entfällt, es gibt keine Mitarbeiter. Frage 4: Welche Mindestqualifikationen haben die anderen Lehrenden an den sächsischen Berufsakademien? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/217-2015/ Dresden, Jg . Dezember 2015 Zertifikat seit 2007 »udit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sollen gem. § 12 Abs. 9 Sächsisches Berufs akademiegesetz in der Regel über einen Hochschulabschluss verfügen. Die nebenberuflich tätigen Lehrkräfte müssen gem. § 12 Abs. 10 Sächsisches Berufs akademiegesetz nach ihrer fachwissenschaftlichen und pädagogisch-didaktischen Be fähigung sowie ihrer fachpraktischen Berufserfahrung den Anforderungen an die Lehre in den Staatlichen Studienakademien entsprechen. Sie sollen über einen fachlich ein schlägigen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen und müssen persönlich geeignet sein. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2015-12-23T13:24:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes