STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3498 Thema: wissenschaftliches Personal an sächsischen Universitäten und Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bezüglich der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird darauf verwiesen, dass nach § 1 Abs. 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) unter „Hochschulen" Universitäten, Fachhochschulen - Hochschulen für an gewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen zu verstehen sind. Die Antwort bezieht sich daher auf den Geltungsbereich des SächsHSFG. Frage 1: Wie hoch ist der Anteil an habilitierten Professoren an säch sischen Universitäten und Hochschulen? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben) Hochschule habilitierte Professoren Anteil an allen Profes soren (in % gerundet) TU Dresden Die TU Dresden beschäftigt 440 Professoren insges. Wie viele davon habilitiert sind, konnte systemseitig derzeitig nichtermittelt werden. Universität Leipzig 247 77 TU Chemnitz 107 71 TU Bergakademie Freiberg 42 50 HS f. bildende Künste Dresden 1 3 HS f. Musik Dresden 6 9 Palucca Hochschule für Tanz - - HSf. Grafik u. Buchkunst Leipzig 1 3 HS f. Musik u. Theater Leipzig 4 5 HS f. Technik u. Wirtschaft Dresden 28 16 HS f. Technik, Wirtschaft u. Kultur Leipzig 21 12 HS Mittweida 8 8 HS Zittau/Görlitz 21 18 Westsächsische HS Zwickau 19 13 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/214-2015/ Dresden, Januar 2016<* Zertifikat seit 2007 audft berufundfamllie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstrafie 17 01097 Dresden www smwk sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Haushaltsstellen stehen den einzelnen Professoren an den Universitäten und Hochschulen in Sachsen zusätzlich zur Verfügung? An den Universitäten und Hochschulen in Sachsen stehen den einzelnen Professoren keine zusätzlichen Haushaltsstellen zur Verfügung. Frage 3: Welchen Beschäftigungsumfang und welche Laufzeit haben Verträge der Mitarbeiter der ordentlichen öffentlichen Professoren an sächsischen Uni versitäten und Hochschulen seit dem 1. Januar 2010? Verträge der Mitarbeiterder ordentlichen öffentlichen Professoren Einrichtung Beschäftigungsumfang Laufzeit der Verträge TU Dresden (ohne Med. Fakultät) Von 10 Std. pro Monat (z.B. während der Elternzeit) bis 40 Std. pro Woche (1VZÄ) Befristung liegt zwischen 4 Monaten und 12 Jahren oder unbefristet Universität Leipzig (ohne Med. Fakultät) Von 2 bis40 Stunden proWoche Befristung liegt zwischen 1 Monat und 6 Jahren oder unbefristet TU Chemnitz Von 20 bis40 Stunden proWoche Befristung liegtzwischen 1 Monat und 4 Jahren TU Bergakademie Freiberg Von 20 bis 40 Stunden pro Woche Befristung liegt zwischen 1 und 3 Jahren Hochschule für bildende Künste Dresden Von 15 bis 40 Stunden pro Woche Liegt zwischen 2 und6 Jah ren Hochschule für Musik Dres den — — Palucca Hochschule für Tanz Von 10 bis40 Stunden proWoche Liegt zwischen 7 Monaten und 6 Jahren Hochschule für Musik und Theater Leipzig — — Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Von 20 bis 40 Stunden pro Woche Befristung liegt zwischen 1 Monat und 6 Jahren oder unbefristet Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Von 20 bis 40 Stunden pro Woche unbefristet Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig — — Hochschule Mittweida — — Hochschule Zittau/Görlitz — ~ Westsächsische Hochschule Zwickau Von 4 bis 40 Stunden pro Woche Liegt zwischen 1 Monat und 4 Jahren Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Mindestqualifikationen haben die anderen Lehrenden an den sächsischen Universitäten und Hochschulen? Im SächsHSFG ist in § 57 geregelt, dass das wissenschaftliche und künstlerische Per sonal der Hochschulen aus den Hochschullehrern, den akademischen Mitarbeitern und den studentischen Hilfskräften besteht. Zu den anderen Lehrenden zählen auch die Juniorprofessoren und die Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Voraussetzung für die Einstellung von Juniorprofessoren sind gem. § 63 SächsHSFG neben den allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen: 1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium, 2. pädagogische Eignung und 3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Lehrkräfte für besondere Aufgaben sollen gem. § 74 SächsHSFG über einen Hochschulabschluss und pädagogische Eignung verfügen. Als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte können nur Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium eingestellt werden. Als studentische Hilfskräfte können Studenten einer Hochschule eingestellt werden. Wissenschaftliche, künstleri sche und studentische Hilfskräfte erbringen befristete Dienstleistungen in Forschung, Lehre oder künstlerischer Praxis. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2016-01-06T08:15:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes