STAATSM1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9337 n^.JDresden^.. Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3509 Thema: Besetzung der Stellen Rektor und Prorektor der Fachhochschule der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden die Stellen Rektor und Prorektor der Fachhochschule der Sächsischen Polizei durch das SMI bestellt? Der amtierende Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wurde mit Wirkung vom 27. Januar 2014 bestellt. Der amtierende Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) wurde mit Wirkung vom 12. Oktober 2015 bestellt. Frage 2: Wann wurden die Stellen aus Frage 1 jeweils zur Besetzung gem.§ 5 Abs. 4 Satz 3 Sächsisches Fachhochschulgesetz ausgeschrieben? Die Stelle des Rektors wurde im November 2012 ausgeschrieben. Die Stelle des Prorektors wurde zuletzt im Dezember 2014 ausgeschrieben. Frage 4: Wie viele Bewerber fanden sich jeweils auf die ausgeschriebenen Stellen aus Frage 1? Auf die Stelle des Rektors haben sich zwei Interessenten beworben. Auf die Ausschreibung der Stelle des Prorektors im Dezember 2014 haben sich acht Interessenten beworben. Frage 3: Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde die jeweilige Bewerber auswahl und Bestellung aus Frage 1 vorgenommen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- S*.r. 2 oder 4 melden. STAATSMITMISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Falls eine oder beide Stellen aus Frage 1 abweichend von der gesetzlichen Norm, nicht ausgeschrieben worden sein sollten, welche Gründe liegen diesem Vorgehen zu Grunde? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 5: Die Auswahl des Rektors erfolgte gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie Art. 91 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen durch einen Leistungsvergleich der Bewerber auf der Grundlage ihrer aktuellen Beurteilungen . Der Prorektor wurde zur dienstlich zwingend notwendigen kurzfristigen Besetzung der Stelle auf der Grundlage von § 32 Sächsisches Beamtengesetz zur Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) versetzt. Durch die Verwendung des Wortes "grundsätzlich" in § 5 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz (SächsPolFHG) als auch aus ^ fem bei der Änderung des SächsPolFHG im Jahr 2012 eindeutig artikulierten Willen c^ss (^setzgebers (Drs.-Nr. 5/8359) ergibt sich, dass in diesem Zusammenhang auf eine^\u^schreibung der Stelle des Prorektors verzichtet werden konnte. Mit frejündlichen Grüßen arkus Ulb' Seite 2 von 2 2016-01-06T08:13:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes