STAATSMINlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCl-lERSCHlJTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3513 Thema: Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Zahl der Intensivtäter unter den Asylbewerbern steigt. Für Opfer von Straftaten besteht die Möglichkeit einer Entschädigung durch das OEG. Gemäß § 4 Abs. 3 OEG ist das Land mit einer Kostenquote von 60 vH an den Geldleistungen beteiligt, die nach dem OEG ausgezahlt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviele Anträge nach dem OEG wurden in Sachsen 2015 infolge einer Straftat gestellt, die durch einen Asylbewerber begangen worden ist? Die Nationalität des Straftäters einer Gewalttat nach dem OEG wird statistisch nicht erfasst. Nach Angabe des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen sind den zuständigen Bearbeitern im Jahr 2015 keine Anträge nach dem OEG bekannt, bei welchen Asylbewerber als Schädiger in Frage kommen. Frage 2: Wie hoch waren die Kosten, welche gern. § 4 Abs. 3 OEG von Sachsen zu tragen, in 2013, 2014 und 2015 (Stand Ende September)? Die eingangs zitierte Erstattungsregelung ist durch die in § 4 Abs. 3 Satz 3 OEG genannte vereinfachte Regelung abgelöst worden. Danach erstattet der Bund den Ländern seit 01.01.2009 zur Vereinfachung der Abrechnung in einem pauschalierten Verfahren jeweils 22 Prozent der ihnen insgesamt entstandenen Ausgaben (Geld- und Sachleistungen). Der vom Freistaat Sachsen zu tragende Anteil beträgt damit 78 Prozent. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-15/744 Dresden, ~~ezember 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de Jahr 2013 OEG-Landesausgaben 6.437.181,39 € (ohne Bundesanteil) Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ 2014 2015 (Stand 09.09.2015) 6.610.807,21 € 4. 781.104,01 € Stellt die Staatsregierung weitere finanzielle Mittel für institutionell geförderte Opferhilfen (z.B. Opferhilfe Sachsen e.V.) bereit? Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesetzgebers wird die Staatsregierung weiterhin finanzielle Mittel für Opferhilfen bereit stellen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-12-23T13:28:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes