SACHSISCHES STAqTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talslraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3515 Thema: Ausreichende Ausstattung der sächsischen Ermittlungsbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Aus dem Vermerk der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 28. April 2015 [Az: E 4603 2114(04211geht hervor, dass die Strafverfolgungsbehörden ihren gesetzlichen Aufgaben nicht mehr im gebotenen Umfang nachkommen können, da die Kriminaltechnischen lnstitute überlastet sind. Bei fast allen Generalstaatsanwaltschaften werden daher Ermittlungstätigkeiten an private Sachverständige ausgelagert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Ermittlungsverfahren im Jahr 2014 und 2015 wurden Untersuchungsleistungen an private lnstitutionen vergeben (2.B. DNA-Analysen, Wirkstoffuntersuchungen bei Betäubungsmitteln, Festplattenauswertungen, Schriftgutachten, sonstige Laborleistungen )? Seite 1 von 4 STAATSM]N]STERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-3602/1 5 D16sden, 4. Janua¡ 2016 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlster¡um der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost t¡ber Deutsche Post 01 095 Dresden www justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Stra ßen ba hn lin ien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang uber Einfahrt Hospitalstraße 7 'ZugÊng für elgktron¡sch sign¡srtê sowie für verschltisselte elektronischê Dokum €ntê nu[ frb€r das Elektronischs Gêrichls- und Verua¡tungspostfach; nåhere lnformationen unl€r w egvp ds STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñu-I]EilHv,¡Jtdñid -/ Die Frage wird wegen des für eine vollumfängliche Beantwortung erforderlichen unverhältnismäßigen Aufiruandes nicht beantwortet. ln wie vielen Ermittlungsverfahren Untersuchungsleistungen an private lnstitutionen vergeben wurden, wird weder statistisch noch in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften bzw, in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungs- und Auskunftssystemen erfasst, so dass eine Recherche nach den erfragten Ermittlungsverfahren nicht möglich ist. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren gegen bekannte und unbekannte Täter erfordern. Auszuwerten wären zum Beispiel Ermittlungsverfahren, die Straftatbestände betreffen, bei deren Begehung DNA-Spuren anfallen können, Betäubungsmittelstrafverfahren , Wirtschaftsstrafverfahren, Kinderpornographie-Verfahren, Brand- und Waffensachen, Cybercrimeverfahren und Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des Straßenverkehrs. lm Hinblick auf dieses breit gefächerte Ermittlungsspektrum wären für den Berichtszeitraum die Papierakten von mehreren zehntausend Ermittlungsverfahren manuell auszuwerten. Seitens der sächsischen Polizei müssten beispielsweise allein in der Polizeidirektion Leipzig über 8.000 Rechnungsbelege danach durchgesehen werden, ob sie von privaten lnstitutionen ausgestellt worden sind. Anschließend müssten die dabei herausgefilterten Belege m it den entsprechenden Ermittlungsverfahren abgeglichen werden. lm Ergebnis wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern , Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kommt daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parla- Seite 2 von 4 S'TAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilN.Þ"¿rlÊSFlrsdlJ/ mentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei und Staatsanwaltschaften nicht zu leisten ist. Zu der allgemeinen Praxis des Beauftragens von Sachverständigen mit der Erstellung von Gutachten im Ermittlungsverfahren kann jedoch Folgendes mitgeteilt werden: Die forensische Untersuchung des auf physikalischen Datenspeichern abgelegten kinderpornografischen Materials erfolgt nahezu ausschließlich durch private Sachverständige. lT-Auswertungen in Wirtschaftsstrafverfahren werden ebenfalls größtenteils an private Sachverständige vergeben. Die Untersuchung der einfachen DNA-Spuren erfolgt - nach einer europaweiten Ausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern - von einem privaten Service-Dienstleister in der Analytik. Wirkstoffuntersuchungen von Crystal werden an das lnstitut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa, das als An-lnstitut der Technischen Universität Dresden eine private Rechtsform hat, vergeben . Wirkstoffuntersuchungen nehmen - neben dem Kriminaltechnischen lnstitut des Landeskriminalamtes Sachsen - das Rechtsmedizinische lnstitut der Universität Leipzig und in Zollsachen die Zollstellen des Bundes vor. Mit dem Erstellen verkehrsanalytischer Gutachten werden ausschließlich private Organisationen wie die Dekra oder der TÜV beauftragt . Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren mussten 2014 und 2015 eingestellt werden, weil notwendige Untersuchungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden konnten? Frage 3: ln wie vielen Fällen kam, in denen das Ermittlungsverfahren eingestellt werden musste, weil notwendige Untersuchungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden konnten, kam es seit 2010 zu¡ Freilassung von Untersuchungshäftlingen ? Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilS-ll-rllv¡dldlt¿t -Y Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es sind keine Fälle bekannt, in denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden mussten, weil notwendige Untersuchungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden konnten. Entsprechend sind auch keine Fälle bekannt, in denen es deshalb zur Freilassung von Untersuchungsgefangenen gekommen ist. Frage 4: Konnten seit dem Jahr 2010 am Kriminalwissenschaftlichen und -technischen lnstitut des Landeskriminalamtes Sachsen alle offenen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (Sachverständige mit Hochschulabschluss) mit ausreichend qualifiziertem Personal besetzt werden? Frage 5: Wurden die Kriminaltechnischen lnstitute seit April 15 mit zusätzlichem Personal ausgestattet. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5 Seit dem Jahr 2010 konnten alle offenen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (Sachverständige mit Hochschulabschluss) am Kriminalwissenschaftlichen und {echnischen lnstitut beim Landeskriminalamt mit ausreichend qualifiziertem Personal besetzt werden. Eine Ausstattung mit zusätzlichem Personal erfolgte seit April 2015 nicht. Mit freundlichen Grüßen rtretu Thomas Seite 4 von 4 2016-01-06T13:57:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes