STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion D¡E LINKE Drs.-Nr.: 613517 Thema: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage I ln welcher Höhe wurden Fördermittel nach der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz - RL GHl2007 an private Betreiber von Wasserkraftanlagen in den Jahren, jeweils jahresbezogen, 2008 bis 2015 gezahlt? ln folgender Höhe wurden Fördermittel nach der Förderrichtlinie Gewässer/ Hochwasserschutz - RL GH/2007 an private Betreiber von Wasserkraftanlagen jahresbezogen gezahlt: Jahr Auszahlung in TEUR 2008 806,6 2009 1 53,3 2010 200,1 2011 309,6 2012 477,2 2013 80 0 2014 340,6 2015 22 I Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 9. Dezember2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t't9t5048 Dresden, þ 5, Ji:'il, ?{:iifì (ÐoN(o sf t¡) oñ¡ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡n¡en 3, 6, 7, 8, 13 Firr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugâng für elêktron¡sch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 5 STAATSN4INISTERIUM FÜR UN4WEUI" UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2= ln welcher Höhe wurden Fördermittel nach der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz - RL GHl2007 an Gemeinden, Verwaltungsverbände , Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die nicht wirtschaftlich tätig sind, in Summe in den Jahren, jeweils jahresbezogen , 2008 bis 2015 gezahlt? ln folgender Höhe wurden Fördermittel nach der RL GHl2007 an den in der Frage aufgezählten Personenkreis jahresbezogen gezah lt: Jahr Auszahlung in TEUR 2008 5.684,5 2009 5.596,5 2010 5.812,6 2011 7.510,6 2012 7.369,0 2013 12.899,2 2014 13.712,4 2015 6.360,1 Frage 3: ln welcher Höhe wurden finanzielle Mittel durch den Freistaat Sachsen zur Herstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit an Querbauwerken , die nicht der Wasserkraftnutzung dienen, in den Jahren,jeweils jahresbezogen, 2008 bis 2015 bereit gestellt? Durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV) wurden über die Wasserentnahmeabgabe folgende Mittel zur Herstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit an Querbauwerken an Gewässern l. Ordnung, die nicht der Wasserkraftnutzung dienen, jah resbezogen bereitgestellt: Jahr Auszahlung in TEUR 2008 1.177 ,9 2009 2.531,3 2010 706,4 2011 1.894,5 2012 2.021,9 2013 1.579,7 2014 600,1 2015 1.300,9 Seite 2 von 5 STAATSIUINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Eine darüber hinausgehende Aufgliederung über sämtliche Finanzquellen der LTV hinweg ist, bedingt durch die unterschiedlichen Fachvorgaben der Finanzquellen, nicht möglich. Darüber hinaus wurden finanzielle Mittel unterschiedlicher Finanzquellen zur Unterstützung der Kommunen für die Bereiche Hochwasserschutz, Wasserbau und Durchgängigkeit insgesamt wie folgt in den Jahren 2008 bis 2015 bereitgestellt: Jahr Auszahlung in TEUR 2008 10.134,9 2009 6.519,1 2010 6.526,2 2011 24.061,2 2012 22.851,6 2013 18.624,8 2014 16.650,9 2015 8.967,6 Eine darüber hinausgehende Aufgliederung der unterschiedlichen Finanzquellen auf Maßnahmen, die im Einzelnen zur Herstellung oder Verbesserung der Durchgängigkeit an Querbauwerken, die nicht der Wasserkraftnutzung dienen, ist aufgrund der unterschiedlichen Fachvorgaben der Finanzquellen nicht möglich. Sie sind jedoch Bestandteil der genannten Beträge. Frage 4: ln welcher Höhe wurden Fördermittel nach den Förderrichtlinien Boden- und Grundwasserschutz in den Jahren 2008 bis 2014, nach der RL öBL/2015 im Jahr 2015, nach der RL IWB/2015 im Jahr 2015 nach der Förderrichtlinie Land- und Ernährungswirtschaft in den Jahren 2008 bis 2014 und nach der RL LlW2014 im Jahr 2015 sowie nach der RL AUK 2015 an Zuwendungsempfänger in Summe, jeweils jahresbezogen , ausgezahlt? Es wurden Fördermittel in folgender Höhe für die jeweilige Förderrichtlinie ausgezahlt a) Förderrichtlinie Boden- und Grundwasserschutz Jahr Auszahlung in TEUR 2008 4.648,7 2009 4.408,2 2010 10.832,7 2011 3.894,3 2012 5.473,5 2013 4.581,1 2014 4.277,5 Seite 3 von 5 STAATSI\4 I NI STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ b) RL 0BL/2015 c) Es wurden bisher noch keine Fördermittel ausgezahlt. RL IWB/2015 lm Jahr 2015 wurden 70,896 TEUR ausgezahlt. d) Förderrichtlinie Land- und Ernährunqswirtschaft e) RL L¡W2014 Es wurden bisher noch keine Fördermittel ausgezahlt. f) RL AUr(2015 Es wurden bisher noch keine Fördermittel ausgezahlt. Frage 5: ln welcher Höhe wurden im Rahmen der Braunkohlesanierung auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen finanzielle Mittel aus dem Verwaltungsabkommen über die Finanzierung ökologischer Altlasten, einschließlich sämtlicher Ergänzungsabkommen, in den Jahren 2008 bis 2015 jeweils jahresbezogen zur Erreichung oder Verbesserung des Zustandes sächsischer Oberflächenwasserkörper bereitgestellt? Mit dem Einigungsvertrag sind die Rechtsverpflichtungen der Braunkohlenkombinate der DDR auf die Treuhandanstalt übergegangen. Zur Erfüllung dieser Rechtsverpflichtungen in den Braunkohlenregionen der Lausitz und Mitteldeutschlands wurde die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Venrualtungsgesellschaft mbH (LMBV) als verantwortliches Unternehmen für den Auslauf- und Sanierungsbergbau am 9. August 1994 von der Treuhandanstalt gegründet. Sie befindet sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten des Unternehmens liegt im Sanierungsbergbau, das heißt in der Wiedernutzbarmachung und Veruvertung der vom Braunkohlenbergbau in Anspruch genommenen Flächen. Die Sanierungsaufgaben werden voruviegend aus den Mitteln von Bund und Ländern sowie der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Jahr Auszahlung in TEUR 2008 10.699 2009 3'1.396 2010 38.356 2011 28.626 2012 15.890 2013 39.570 2014 26.433 Seite 4 von 5 STAATSMINISTERìUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Einzelheiten der Finanzierung sind in sogenannten Venryaltungsabkommen Braunkohlesanierung geregelt. Durch die LMBV als verantwortliches Bergbauunternehmen werden alle notwendigen Maßnahmen für die ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen geplant und durchgeführt . Dazu gehören auch Maßnahmen zut Erreichung der Ziele der EG- Wasserrahmenrichtlinie in den vom ehemaligen Braunkohlenbergbau beeinflussten Gebieten. Hiezu zählen unter anderem Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flutung der Tagebauseen, Maßnahmen an den bergbaulich beeinträchtigten Fließgewässern , sämtliche Konditionierungsmaßnahmen, Forschungs- und Monitoringmaßnahmen und anderes mehr. Die Projektstruktur der Braunkohlesanierung ist historisch bedingt auf die Beseitigung von Schäden durch die Bergbautätigkeit ausgerichtet. Die dazu durchzuführenden komplexen Sanierungsmaßnahmen sind so konzipiert, dass die Ziele der EG Wasserrahmenrichtlinie eine von vielen Vorgaben für diese Maßnahmen sind. Eine separate Auswertung hinsichtlich des finanziellen Aufwandes für Maßnahmen zut Verbesserung der Oberflächenwassergüte (EG-Wasserrahmenrichtlinie) ist von daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen 7.,to Thomas Schmidt Seite 5 von 5 2016-01-06T10:02:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes