STAATSM1NISTER1UM DBS 1NNERTM Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9340 Dresden, t. .Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3527 Thema: Nachfrage zu Kleine Anfrage 6/2911 - Integrierte Regionalleitstellen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Landkreise und welche Kreisfreien Städte haben gegenüber dem Freistaat wann, welche Mehrkosten im Detail, in welcher Höhe geltend gemacht? Die Landeshauptstadt Dresden sowie die Landkreise Meißen und Sächsisehe Schweiz-Osterzgebirge haben mit Schreiben vom 10. Juli 2012 Vorhaltekosten für die Integrierte Regionalleitstelle Dresden i. H. v. 1.584.156,00 EUR angezeigt. Die Landkreise Bautzen und Görlitz haben mit Schreiben vom 10. August 2012 Mehrkosten für die Errichtung der Integrierten Regionalleitstelle Ost- Sachsen i. H. v. 1.262.357,85 EUR angezeigt. Der Landkreis Bautzen hat mit Schreiben vom 27. September 2013 nunmehr geänderte Mehrkosten für die Errichtung der Integrierten Regionalleitstelle Ostsachsen i. H. v. 1.168.719,15 EUR angezeigt. Frage 2: Weshalb kann die Höhe der Mehrkosten nicht einvernehmlich bestimmt und geklärt werden? Zwischen dem Freistaat Sachsen und den Trägern der Leitstellen bestehen unterschiedliche Auffassungen zu den Berechnungsmodalitäten. So wurden beispielsweise Mehrkosten für den Weiterbetrieb der Altleitstellen , wie auch Kosten für den Betrieb der neuen Integrierten Regionalleitstel- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMHMISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN le parallel geltend gemacht. Die Leitstellenträger sind jedoch in jedem Fall verpflichtet, eine Leitstellenstruktur zu betreiben. Auch wurden kalkulatorische Kosten (Abschreibungen) geltend gemacht, ohne dass hierfür ein Zahlungsfluss stattfand. Die Investitionskosten als Basis der kalkulatorischen Kosten wurden jedoch bereits durch den Freistaat Sachsen gefördert. Frage 3: In welcher Höhe wurden vom Freistaat gegenüber den Landkreisen und den betreffenden Kreisfreien Städten bereits unstrittige Forderungen im Sinne der Frage 1 ausgeglichen? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, geltend gemachter Position und Betrag) Frage 4: Falls Frage negativ beantwortet werden muss, wann ist mit den Ausgleichszahlungen für unstrittige Positionen zu rechnen? Zusan^nenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die 7/'äger der Integrierten Regionalleitstellen haben derzeit keinen rechtlich begründeten /^nspruch auf eine Erstattung der geltend gemachten Mehrkosten durch den Freista ^t Sachsen. Il'- Mitl'freü!ndlichen Grüßen Markus Ulüjg Seite 2 von 2 2016-01-06T09:59:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes