STAATSM1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9343 ^Dresden, \. Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3528 Thema: Gefahr körperlicher Übergriffe durch Pegida-Anhänger; Nachfrage zu Drs. 6/2895 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Teilfrage 4 der in Bezug genommenen Kleinen Anfrage, Drs. 6/2895, nach Straftaten zum Nachteil von Journalisten und Berichterstattem , die sich zeitlich seit Beginn der Pegida-Versammlungen im Freistaat Sachsen ereignet haben, wurde dahingehend beantwortet, dass eine entsprechende Statistik nicht geführt werde und selbst eine Durchsicht aller einschlägigen Vorgänge seit Beginn der Pegida- Versammlungen eine vollständige Antwort nicht ermöglichen wurde. Die Fragestellerin lässt es an dieser Stelle dahingestellt, dass ihre Fragen sich auf Kenntnisse der Staatsregierung selbstverständlichen auch unter der Voraussetzung beziehen, dass diese Kenntnisse womöglich nicht vollständig sind. In der Zeitschrift Funkturm - Das Medienmagazin , Ausgabe 2 vom Dezember 2015 (,Keine Nachricht ist es wert, die Gesundheit zu riskieren', S. 26 - 29), hat der Journalist Andreas Szabo gleichwohl - teils unter Zugrundelegung von Mitteilungen der sächsischen Polizei - insgesamt 26 Fälle von Bedrohungen, Änund Übergriffen zum Nachteil von Journalisten und Berichterstattern aufgelistet, die sich seit Beginn des Jahres 2015 in Sachsen ereignet haben. Aufgeführt sind folgende Fälle: . 12.01.2015: Leipzig: Das Fahrzeug eines MDR-Technikers wird bei der Legida-Demo beschädigt. . 21.01.2015: Leipzig: Bei der Legida-Demo greifen Dutzende Demonstranten Journalisten an, ein Fotograf wird zu Boden getreten , seine Ausrüstung zerstört. Ein EB-Team des MDR muss die Berichterstattung abbrechen. . 06.03.2015: Freital: Bei [einer] Anti-Asyl-Demonstration fliegen Leuchtraketen und explodieren Böller. Ein Pressefotograf wird angerempelt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES 1TMTMER1M Freistaat SACHSEN 12.03.2015: Leipzig: Drohungen gegen Journalisten: Im Internet kursiert ein gefälschter Fahndungsaufruf gegen einen Journalisten der LI-Z. 01.05.2015: Freital: Während der Demonstration "Nein zum Heim" wird ein Fotograf bedroht, verfolgt und letztlich attackiert. 08.05.2015: Freital: Ein Fotograf wird bei einer Demonstration gegen eine Flüchtlingsunterkunft geschlagen. 08.06.2015: Würzen: Ein Fotograf wird bei einer GIDA-Demo bedroht und später geschlagen. 15.06.2015: Dresden: Ein DNN-Reporter wird bei der Pegida-Demo geschlagen und an den Rand der Augustusbrücke gedrängt. 24.07.2015: Dresden: Vor Bezug der Zeltstadt randalieren Rechtsextreme, werfen Warnbaken und Böller und bedrängen ein ZDF-Kamerateam. 31.07.2015: Freital: Ein Fotograf wird bei einer Demonstration geschlagen, ein MDR-Kamerateam wird bedroht. 21.08.2015: Heidenau: Rechtsextreme attackieren bei massiven Ausschreitungen Polizisten und Journalisten mit Steinen, Flaschen und Böllern. Das Auto einer MDR-Reporterin wird beschädigt. 22.08.2015: Heidenau: Wieder randalieren Rechtsextreme in Heidenau, Journalisten brechen die Berichterstattung ab. 08.09.2015: Dresden: Ein dpa-Fotograf wird beim Aufbau eines Großzelts für Flüchtlinge beschimpft und angegriffen. Seine Kamera geht zu Bruch. 10.09.2015: Freital: Demo-Beobachter und deren Fahrzeuge werden fotografiert und später angegriffen. Die Bilder werden kurz darauf auf einer einschlägigen Facebook-Seite veröffentlicht. 25.09.2015: Niederau: Reporter werden bedroht, ein Autospiegel wird abgeschlagen . 28.09.2015: Dresden: Ein Reporter der DNN erhält bei der Pegida-Demo einen Faustschlag, ein Reporter des M DR wird getreten. Es wird Anzeige erstattet . 04.10.2015: Sebnitz: Eine MDR-Reporterin wird von Demonstranten mit Lügenpresse -Aufklebern beklebt. Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 09.10.2015: Dresden: Bei Ausschreitungen vor einer geplanten Flüchtlings- Unterkunft in Prohlis wird ein SZ-Reporter von einem Stein getroffen, er bleibt unverletzt. 12.10.2015: Leipzig: Bei einer Legida-Demo wird ein Fotograf zu Boden gestoßen . 15.10.2015: Dresden: Bei einer AfD-Demo in Klotzsche werden Reporter von Straßengezwitscher beleidigt, ihre Kamera wird weggedrückt. 19.10.2015: Dresden: Ein DW-Journalist wird beim Pegida-Jahrestag geschlagen , ebenso ein junger Reporter von Straßengezwitscher und ein Kameramann von RT Deutsch, der am Boden weiter getreten und dessen Kamera zerstört wird. Böller fliegen auf Pressevertreter. Ein Fotograf der Süddeutschen wird geschubst und getreten, einem anderen wird die Kamera geraubt. 27.10.2015: Dresden: Ein 18-jähriger twittert von einer Demo in Laubegast, er wird als Berichterstatter wahrgenommen und daraufhin gewürgt und geschlagen . 02.11.2015: Chemnitz: Ein Fotograf wird verfolgt und mit Pfefferspray attackiert . 09.11.2015: Leipzig: Die Hauswand eines Bloggers wird besprüht. 15.11.2015- Glauchau: Die Scheiben der Redaktion der "Freie" Presse" werden mit acht Ziegelsteinen eingeworfen, die beiden Redakteure im Büro bleiben unverletzt. 23.11.2015: Dresden: [Ein] Kameramann wird bei Pegida-Demo geschlagen, kommt leicht verletzt ins Krankenhaus. Der Angreifer und seine Begleiter werden gefasst." Seite 3 von 5 STAATSM1T^1STER1UM DES 1MNBRN Freistaat SACHSEM Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Welche Ermittlungsverfahren wurden oder werden im Zusammenhang mit den in der Vorbemerkung ausgewiesenen Fällen geführt? (Bitte jeweils unter Angabe von Aktenzeichen und zuständiger Staatsanwaltschaft sowie aufgeschlüsselt nach tangierten Straftatbeständen, Zahl der Beschuldigten, Bezug zu Phänomenbereichen der PMK sowie Stand des jeweiligen Ermittlungsverfahrens; ggf. auch Zeitpunkt und Begründung der Einstellung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens .) Frage 2: Welche juristischen Folgen ergaben sich fallweise? (Bitte jeweils unter Angabe der Art der Strafen und des jeweiligen Strafmaßes.) Frage 3: In welchen Fällen erfolgte die polizeiliche Sachbearbeitung durch das Operative Abwehrzentrum (OAZ)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die beigefügte Tabelle enthält auf Basis der Angaben der Fragestellerin aus der Vorbemerkung alle dazu registrierten Straftaten mit den dazu angefragten Parametern, soweit diese der Polizei oder der Justiz bekannt geworden sind und diese aufgrund der wenigen Angaben der Fragestellerin überhaupt recherchiert und zugeordnet werden konnten. Die bekannt gewordenen Fälle wurden durch den Polizei- und den Justizbereich zum Teil strafrechtlich unterschiedlich bewertet, zum Teil wurden Verfahren zusammengeführt oder getrennt. Nicht alle Ermittlungsverfahren liegen bereits der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft vor. Justizaktenzeichen werden grundsätzlich nicht öffentlich bekannt gemacht, da gegebenenfalls hierüber eine Identifizierung der Verfahrensbeteiligten möglich ist und in diesem konkreten Fall schon deshalb nicht, weil wie vorab begründet nicht sichergestellt ist, dass sich die Antworten der Staatsregierung mit den Angaben der Fragestellerin ausnahmslos decken. Das OAZ hat keines der aufgeführten Ermittlungsverfahren bearbeitet. Bei den von der Fragestellerin vorgetragenen Sachverhalten, zu denen keine Anzeige zugeordnet werden konnte, wurde zudem geprüft, ob sich aus diesen wenigen Angaben der Anfangsverdacht auf verfolgbare Straftaten ergibt. Dies war nicht der Fall. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4: In welchen Fällen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei mutmaßlichen oder festgestellten Tätern bzw. Tätergruppen um Anhänger welcher Bestrebungen der extremen Rechten handelt? Bezüglich der Verwendung des Begriffes der "extremen Rechten" wird auf die Vorbemerkung Nummer l in der Antwort auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES 1MNBRN Freistaat SACHSEN Nach derzeitigen Erkenntnissen lässt sich bisher jeweils ein Tatverdächtiger vom 21. bzw. 22. August 2015 in Heidenau der neonationalsozialistischen Szene in Dresden zurechnen. Frage 5: Welche weiteren Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen es seit Oktober 2014 anlässlich "Ansammlungen" und Versammlungen im Freistaat Sachsen zu welchen Straftaten zum Nachteil von Journalisten, Reportern, Fotografen und anderen Medienschaffenden und Berichterstattern kam? Der ^ taatsregierung sind keine weiteren Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Im \ffe\te/en wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen /fAnf/age Drs.-Nr. 6/2888 verwiesen. Mitffredndlichen Grüßen rarkus Ulbii Anlage Seite 5 von 5 Anlage Angaben der Fragestellerin aus der Vorbemerkung Polizeilich registrierte Straftat Tatverdächtige Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität bzw. Kategorie Innerer Frieden Staatsanwaltschaft staatsanwaltschaftliche Erledigung gerichtliche Erledigung 1. 12.01.2015: Leipzig: Das Fahrzeug eines MDR-Technikers wird bei der Legida-Demo beschädigt. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 2. 21.01.2015: Leipzig: Bei der Legida-Demo greifen Dutzende Demonstranten Journalisten an, ein Fotograf wird zu Boden getreten, seine Ausrüstung zerstört. Ein EB- Team des MDR muss die Berichterstattung abbrechen. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) unbekannt IF-rechts Leipzig anhängig 3. 06.03.2015: Freital: Bei [einer] Anti-Asyl-Demonstration fliegen Leuchtraketen und explodieren Böller. Ein Pressefotograf wird angerempelt. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 4. 12.03.2015: Leipzig: Drohungen gegen Journalisten: Im Internet kursiert ein gefälschter Fahndungsaufruf gegen einen Journalisten der LI-Z. Verleumdung (§ 187 StGB) 4 IF-Internet Leipzig anhängig 5. 01.05.2015: Freital: Während der Demonstration „Nein zum Heim“ wird ein Fotograf bedroht, verfolgt und letztlich attackiert. Körperverletzung (§ 223 StGB) 1 PMK rechts Dresden § 170 II StPO 6. 08.05.2015: Freital: Ein Fotograf wird bei einer Demonstration gegen eine Flüchtlingsunterkunft geschlagen. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 7. 08.06.2015: Wurzen: Ein Fotograf wird bei einer GIDA- Demo bedroht und später geschlagen. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 8. 15.06.2015: Dresden: Ein DNN-Reporter wird bei der Pegida-Demo geschlagen und an den Rand der Augustusbrücke gedrängt. Körperverletzung (§ 223 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) unbekannt 9. 24.07.2015: Dresden: Vor Bezug der Zeltstadt randalieren Rechtsextreme, werfen Warnbaken und Böller und bedrängen ein ZDF-Kamerateam. §§ 224, 22, 23, 113, 223, 240 StGB, § 28 SächsVersG 5 PMK rechts Dresden Anklage zum Teil zum Jugendschöffengericht und zum Teil zum Amtsgericht offen 10. 31.07.2015: Freital: Ein Fotograf wird bei einer Demonstration geschlagen, ein MDR-Kamerateam wird bedroht. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 11. 21.08.2015: Heidenau: Rechtsextreme attackieren bei massiven Ausschreitungen Polizisten und Journalisten mit Steinen, Flaschen und Böllern. Das Auto einer MDR- Reporterin wird beschädigt. Landfriedensbruch und Schwerer Landfriedensbruch (§§ 125, 125a StGB) 4 IF-rechts Generalstaatsanwaltschaft anhängig 12. 22.08.2015: Heidenau: Wieder randalieren Rechtsextreme in Heidenau, Journalisten brechen die Berichterstattung ab. Landfriedensbruch und Schwerer Landfriedensbruch (§§ 125, 125a StGB) 5 IF-rechts Dresden anhängig 13. 08.09.2015: Dresden: Ein dpa-Fotograf wird beim Aufbau eines Großzelts für Flüchtlinge beschimpft und angegriffen. Seine Kamera geht zu Bruch. Körperverletzung (§ 223 StGB) 1 PMK rechts Dresden anhängig Anlage 14. 10.09.2015: Freital: Demo-Beobachter und deren Fahrzeuge werden fotografiert und später angegriffen. Die Bilder werden kurz darauf auf einer einschlägigen Facebook-Seite veröffentlicht. Sachbeschädigung (§ 303 StGB) unbekannt Dresden 15. 25.09.2015: Niederau: Reporter werden bedroht, ein Autospiegel wird abgeschlagen. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 16. 28.09.2015: Dresden: Ein Reporter der DNN erhält bei der Pegida-Demo einen Faustschlag, ein Reporter des MDR wird getreten. Es wird Anzeige erstattet. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) unbekannt PMK rechts Dresden anhängig 17. 04.10.2015: Sebnitz: Eine MDR-Reporterin wird von Demonstranten mit Lügenpresse-Aufklebern beklebt. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 18. 09.10.2015: Dresden: Bei Ausschreitungen vor einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Prohlis wird ein SZ- Reporter von einem Stein getroffen, er bleibt unverletzt. Dem Sachverhalt kann keine Anzeige zugeordnet werden. 19. 12.10.2015: Leipzig: Bei einer Legida-Demo wird ein Fotograf zu Boden gestoßen. Körperverletzung (§ 223 StGB) 1 20. 15.10.2015: Dresden: Bei einer AfD-Demo in Klotzsche werden Reporter von Straßengezwitscher beleidigt, ihre Kamera wird weggedrückt Körperverletzung (§ 223 StGB) unbekannt PMK rechts 21. 19.10.2015: Dresden: Ein DW-Journalist wird beim Pegida- Jahrestag geschlagen, ebenso ein junger Reporter von Straßengezwitscher und ein Kameramann von RT Deutsch, der am Boden weiter getreten und dessen Kamera zerstört wird. Böller fliegen auf Pressevertreter. Ein Fotograf der Süddeutschen wird geschubst und getreten, einem anderen wird die Kamera geraubt. Raub (§ 249 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) je 1 (3) PMK rechts Dresden anhängig 22. 27.10.2015: Dresden: Ein 18-jähriger twittert von einer Demo in Laubegast, er wird als Berichterstatter wahrgenommen und daraufhin gewürgt und geschlagen. Körperverletzung (§ 223 StGB) unbekannt PMK rechts Dresden anhängig 23. 02.11.2015: Chemnitz: Ein Fotograf wird verfolgt und mit Pfefferspray attackiert. Körperverletzung (§ 223 StGB) 1 Chemnitz § 170 II StPO, Täter nicht ermittelt 24. 09.11.2015: Leipzig: Die Hauswand eines Bloggers wird besprüht. Beleidigung und Sachbeschädigung (§§ 185, 303 StGB) unbekannt 25. 15.11.2015: Glauchau: Die Scheiben der Redaktion der „Freien Presse“ werden mit acht Ziegelsteinen eingeworfen, die beiden Redakteure im Büro bleiben unverletzt. Sachbeschädigung (§ 303 StGB) unbekannt IF-rechts Leipzig anhängig 26. 23.11.2015: Dresden: [Ein] Kameramann wird bei Pegida- Demo geschlagen, kommt leicht verletzt ins Krankenhaus. Der Angreifer und seine Begleiter werden gefasst. Körperverletzung (§ 223 StGB) 1 PMK rechts Dresden anhängig 6_3528_rs 6_3528_Anlage Tabelle1 2016-01-06T08:20:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes