STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7927 Dresden.r Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3532 Thema: Verlassen der EAE ohne vorherige Registrierung und Gesundheitscheck Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach einem Artikel in der Sächsischen Zeitung vom 05.11.2015 sind in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Döbelner Eichbergstraße von 321 Asylbewerbern am Wochenende bis zum gestrigen Mittwoch (04.11.2015) nur noch 90 Asylbewerber vorhanden. Die übrigen 231 Bewohner haben die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen, ohne zuvor den Gesundheitscheck absolviert zu haben. Gleichfalls wurden diese Personen nicht registriert. Das DRK hat Angaben zu den Personen im eigenen Netzwerk gespeichert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch welche konkreten Maßnahmen will die Staatsregierung zukünftig verhindern, dass sich die Asylbewerber ohne vorherigen Gesundheitscheck und ohne vorherige Registrierung innerhalb Sachsens bewegen? Erklärtes Ziel ist es, die Asylbewerber schnellstmöglich der Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde und der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG zuzuführen. Es existiert jedoch keine rechtliche Handhabe, Asylbewerber, auch diejenigen , die noch nicht registriert und noch nicht gesundheitsuntersucht sind, am Verlassen der Unterbringungsobjekte zu hindern. Freiheitsentziehende Maßnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die für derartige Sachverhalte nicht existiert. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Sächsische Staatsregierung unterstützt das Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts - und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz). Damit ist die Einführung eines Ankunftsnachweises über die erfolgte Registrierung verbunden. Der papierbasierte und fälschungssichere Ankunftsnachweis und die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Daten sollen zusammen die formale Voraussetzung für den Zugang zu staatlichen Leistungen wie Unterbringung, Verpflegung, Taschengeld- Zahlung als auch zur Asylverfahrensbearbeitung bilden. Insofern wird der Asylbewerber für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen räumlich an die Erstaufnahmeeinrichtung gebunden, der er beim Erstkontakt mit einer deutschen Behörde zugewiesen wurde. Die in den Medien genannte Zahl von 231 Asylbewerbern, die die Unterbringungseinrichtung in Döbeln verlassen haben sollen, wird durch den Betreiber DRK nicht bestätigt . Seitens des DRK wurde mitgeteilt, dass ca. 100 Flüchtlinge die Einrichtung in den ersten Tagen nach Inbetriebnahme eigenständig verlassen haben. Frage 2: Durch welche zusätzlichen Maßnahmen will die Staatsregierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für eine zügige Registrierung und die Durchführung des Gesundheitschecks der Flüchtlinge Sorge tragen? (Bitte Aufschlüsseln nach EAEs) Um das Ziel der schnellstmöglichen Registrierung und Gesundheitsuntersuchung zu erreichen, wurden in den letzten Wochen neben den bereits bestehenden Registrierungs - und Untersuchungsstrecken weitere Strecken in Betrieb genommen und verstärkt Personal eingesetzt. Frage 3: Besteht zwischen dem Roten Kreuz und der Staatsregierung ein regelmäßiger Datenaustausch, um zumindest die beim Roten Kreuz vorhandenen Daten nutzen zu können? Aktu^JI besteht ein derartiger Datenaustausch nicht. Ein solcher wird jedoch geprüft. Mit ffeur/dlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-01-06T14:02:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes