STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/93^ Dresden, < . Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3533 Thema: Truppenbewegungen und Waffentransporte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Für die Bundeswehr sind Truppentransporte ausländischer Streitkräfte gängige Praxis. Dies ist unter dem Begriff ,Host Nation Support '(Unterstützung durch das Gastgeberland) klar geregelt. FürVerfegungen von militärischem Gerät müssen Anträge gestellt werden. Die Truppen müssen ohne größere Unterbrechungen" und auf direktem Weg ein Land durchqueren, da es sonst eine Anmaßung von Hoheitsgewalt darstellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie häufig wurden militärische Truppen- und Waffentransporte - auch für multinationale Manöver - im Jahr 2014 von ausländischen Streit- Kräften durch Sachsen geführt? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität und Landkreisen) Frage 2: Wie häufig wurden militärische Truppen- und Waffentransporte - auch für multinationale Manöver - im Jahr 2015 (Stichtag 30'. September 2015) von ausländischen Streitkräften durch Sachsen geführt? (Bitte aufschlüsseln nach Nationalität und Landkreisen) Frage 3: Ist Sachsen von regelmäßigen Trainingsfahrten der US-Streitkräfte aus den süddeutschen Standorten in das Baltikum betroffen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Sofern Frage 3 bejaht werden sollte: Wie häufig kommen solche Trainingsfahrten pro Jahr vor? (Bitte seit 2011 aufführen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung der Fragen 1 bis 4 durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nurfürihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbericht betreffen (vgl. SächsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Die zuvor beschriebene Fallkonstellation liegt hier vor. Nachgefragt werden statistische Angaben zu Truppenbewegungen und Waffentransporte ausländischer Streitkräfte, also verteidigungs- und bündnispolitische Belange. Die ausschließliche Zuständigkeit hierfür liegt beim Bund. Die Befugnis zur Einreise und zum vorübergehenden Aufenthalt von ausländischen Streitkräften im Bundesgebiet wird, soweit" nicht schon das Nato-Truppenstatut und die hierzu getroffenen Zusatzvereinbarungen oder das Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise und Krieg greifen , regelmäßig auf der Grundlage von zwischen der Bundesregierung und dem ausländischen Staat geschlossener Abkommen entschieden. Rechtsgrundlage der zuletzt genannten Abkommen ist das Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte (Streitkräfteaufenthaltsgesetz - SkAufG). Zuständig für die Umsetzung der Abkommenis ^ allein der Bund bzw. das Bundesministerium der Verteidigung. Die Information des Bundes an die Länder über vom Bund genehmigte Truppenbewegungen ausländischer /Stre^tkräfte erfolgt nur nachrichtlich. Eine statistische Erhebung bzw'. Auswertung dies^- Informationen im Sinne der Fragestellung findet auf Landesebene nicht statt. Mit/fifeunfdlichen Grüßen (us ö\b\i Seite 2 von 2 2016-01-06T14:00:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes