SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 100910 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/3534 Thema: Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch in Sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In Deutschland werden Schätzungen zufolge rund 100.000 Mädchen und Jungen pro Jahr sexuell missbraucht. Ein ,Frühwarnsystem' soll Missbrauch verhindern . Laut dem Missbrauchs-Beauftragten der deutschen Bundesregierung , Johannes-Wilhelm Rörig, gibt es zu wenige Schutzkonzepte für Kinder. Fünf Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle an kirchlichen und weltlichen Institutionen in Deutschland gibt es immer noch keine Entwarnung. Die Gesellschaft sei für das Thema zwar wesentlich sensibler geworden; auch die großen Dachorganisationen wie die Kirchen oder einige Sportverbände hätten sich zu Fortbildungen ihrer Mitarbeiter verpflichtet. An einem aber fehle es gewaltig: An Schutzkonzepten. In jeder Schulklasse sitzt im Schnitt mindestens ein betroffenes Kind, vielleicht sogar ein zweites. Wir brauchen in jeder Kita und in jeder Schule ein umfassendes Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Existiert an den Sächsischen Schulen ein flächendeckendes Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch? Frage 2: Sollte Frage eins bejaht werden, wird um Mitteilung der flächendeckenden Standards für dieses Konzept gebeten. Frage 3: Sollte Frage eins hingegen verneint werden: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher unternommen, um in den Sächsischen Schulen den Aufbau ein sog. Schutzkonzept zu ermöglichen ? (Bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln) Seite 1 von 3 5j SÄCHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141 .50-60/3534/2 Dresden, r. Januar 2016 HausanschrIft: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplalz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SÄCHSEN Die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch ist ein Schulentwicklungsprozess, der in der Verantwortung der Schulleiter liegt. Gegenwärtig verfügen noch nicht alle sächsische Schulen über derartige Schutzkonzepte. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) unterstützt die Schulen durch gezielte Informationen, Handreichungen und Fortbildungsangebote bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten. Die Schulleiter von Grund- und Förderschulen wurden zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 mit einem Schreiben auf ihre Verantwortung für präventiven Kinderschutz und das richtige Reagieren bei Kindeswohlgefährdungen hingewiesen. Mit diesem Schreiben wurde die Handreichung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen übermittelt (https:l/publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/24681). Die Handreichung wurde von der Zentralstelle für polizeiliche Prävention des Landeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit dem SMK entwickelt. Sie enthält u. a. Informationen zu wirkungsvoller Präventionsarbeit, darunter zur Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch. Die Informationen orientieren sich an den Empfehlungen für einen verbesserten Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt, die der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBKSM) im Rahmen der Kampagne "Kein Raum für Missbrauch" veröffentlicht hat. Schulleiter und Beratungslehrer werden im Rahmen von Fortbildungen zum Thema "Kinder in guten Händen" zu wesentlichen Sachverhalten des Kinderschutzes und der Prävention sexuellen Missbrauchs sowie für die Erarbeitung von Schutzkonzepten qualifiziert . Eine Voraussetzung für die Entwicklung von Schutzkonzepten ist, dass es den Schulleitern gelingt, ihr gesamtes Lehrerkollegium für die Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sensibilisieren und zu motivieren, sich aktiv an der Entwicklung von Schutzkonzepten zu beteiligen. Daher werden mit Beginn des Jahres 2016 verstärkt schulinterne Lehrerfortbildungen angeboten, in denen gesamte Lehrerkollegien zu diesem Thema qualifiziert werden. Darüber hinaus steht das SMK gemeinsam mit den Kultusministerien anderer Bundesländer in einem ständigen fachlichen Austausch mit dem UBKSM und seinem Arbeitsstab . Die gemeinsamen Aktivitäten widmen sich insbesondere der Abstimmung weiterer Unterstützungsmaßnahmen für Schulen bei der Einführung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch. Frage 4: Stellt der Freistaat finanzielle Mittel für den Aufbau eines flächendeckenden Schutzkonzepts an den Schulen zur Verfügung? Der Freistaat Sachsen hat Haushaltsmittel zur konzeptionellen Entwicklung und Durchführung der o. a. schulinternen Fortbildungen und Fortbildungsmaßnahmen für Schulleiter , zur Qualifizierung von Dozenten für die schulinterne Lehrerfortbildung sowie für die Erarbeitung von unterstützenden Materialien für die Schulen zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, auch weiterhin finanzielle Mittel für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5j SACHSEN Frage 5: Existieren statistische Werte tür Sachsen, welche die Zahlen des Missbrauchs beauftragten der Bundesregierung tür Sächsischen Schulen bestätigen? Sexueller Missbrauch geschieht meistens nicht in der Öffentlichkeit, sondern in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis. Die Taten werden nicht in allen Fällen angezeigt und finden daher keinen Eingang in die Statistik. Demzufolge existieren weder bundesweit noch im Freistaat Sachsen belastbare Statistiken, aus denen hervorgeht, wie viele Kinder und Jugendliche tatsächlich von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-01-06T13:58:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes