STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHÀFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordne.ten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3536 Thema: Einleitung von Regenwasser und Abwasser des Gewerbegebietes Grimmitschau in das Landschaftsschutzgebiet Paradiesgrund Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden die Strukturen der Reinigung und Abführung von aufkommendem Regenwasser und Abwasser des Gewerbegebietes Grimmitschau der gewachsenen Größe und dem aktuellen Stand der Technik angepasst? lm Jahr 2006 wurden bauliche Anpassungen am Regenüberlaufbecken vorgenommen. lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 venryiesen. Frage 2: Wenn ja, in welchen Schritten und in welchem Zeitraum und wenn nein, warum nicht? Mit der Eruveiterung des Gewerbegebietes (GG) wurden im Jahr 2006 bauliche Anpassungen am Regenüberlaufbecken vorgenommen, um die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zukunft gewährleisten zu können. Die baulichen Anpassungen wurden mit Bescheid des Landratsamtes Zwickau vom 7. Februar 2006, als zuständige untere Wasserbehörde , genehmigt. Die hydraulische Anpassung (Beseitigung der punktuellen Überstauereignisse bei Starkniederschlägen) des vorhandenen Abwassersystems des GG steht noch aus und wird vom Landratsamt Zwickau wasserrechtlich begleitet werden. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012PalKa lhre Nachricht vom '10. Dezember 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50t19t5049 Dresden, .- ô, iAN, 2['l it:t ¡o ro(\ t.- st t¡) oN Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium fa¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugâng für êloktronisch sign¡erte sow¡e für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 3: Gehen von den Ab- und Regenwässern Gefahren auf das Schutzgebiet aus und ist die Einleitung nach geltendem Recht zulässig? lnfolge der der Erlaubnis- beziehungsweise Genehmigungserteilung vorausgegangenen Prüfung durch die untere Wasserbehörde beziehungsweise Fachbehörde wird seitens des Landratsamtes Zwickau davon ausgegangen, dass die Einleitungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem geltenden Recht entsprechen. Seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Erkenntnisse zu einer möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes,,Paradiesgrund". Frage 4: Werden die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie innerhalb der gesetzten Frist für den Paradiesbach erreicht? Nein, es wird gemäß S 29 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Fristverlängerung zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2027 in Anspruch genommen. Frage 5: Wenn nicht, welche Maßnahmen sind geplant, um diese zügig zu erreichen? Der Oberflächenwasserkörper zählt nicht zu den sogenannten Schwerpunktgewässern, welcher entsprechend Risikoanalyse die Zielstellung des guten ökologischen Zustandes und guten chemischen Zustandes þis zum Jahr 2021 erreichen wird. Daraus ableitend soll gemäß S 29 WHG die Fristverlängerung für die Erreichung der Ziele der WRRL bis zum Jahr 2027 in Anspruch genommen werden. Die bisher abgeleiteten Maßnahmen umfassen gemäß LAWA Maßnahmenkatalog die Kennziffern -7: -8: - 73: - 74: - 79: Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen; Dieser Maßnahmenkomplex ist größtenteils abgeschlossen. Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an bestehende Kläranlagen; Dieser Maßnahmenkomplex ist in Realisierung (Anschluss an KA Crimmitschau ). Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich; Einige Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, neue sind zum Teil schon verortet . Maßnah men zu r Verbesseru ng von Habitaten i m Gewässerentwickl ungskorridor einschließlich der Auenentwicklung; Dieser Maßnahmenkomplex wird kontinuierlich bearbeitet. Maßnahmen zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung; Dieser Maßnahmenkomplex wird kontinuierlich bearbeitet. Seite 2 von 3 STÀATSIVI I N I ST E RI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 werden von der zuständigen unteren Wasserbehörde am Paradiesbach Gewässerbegehungen zusammen mit den relevanten Nutzern (Kommunen, Landwirtschaft) durchgeführt, um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie zu identifizieren. Weiterhin werden an den verorteten Querbauwerken wasserrechtliche Schritte eingeleitet, um die Durchgängigkeit zu bewegen. Mit freundlichen Grüßen Thomas ch dt Seite 3 von 3 2016-01-07T08:55:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes