2014/42044 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/354 Thema: LEADER Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Richtlinie LEADER 2014-2020 für den Freistaat Sachsen und wo treten Probleme welcher Natur in den einzelnen Regionen auf? Die LEADER-Richtlinie 2014 bis 2020 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht und damit auch nicht in Kraft. Daher können auch keine Probleme bei der Umsetzung in den Regionen auftreten. Die Regionen arbeiten derzeit intensiv an der LEADER-Entwicklungs-strategie (LES). Frage 2: Wie lautet die konkrete Arbeitsaufgabe an die LEADERRegionen für die Erarbeitung der „lokalen Richtlinien“ (Bitte Fristen angeben und eventuelle Vorlagen / Vorgaben als Anlage anfügen)? Die Arbeitsgrundlage der Regionen ist neben den einschlägigen EU-Dokumenten (Verordnungen und Leitlinien) die Leistungsbeschreibung der LES. Die Leistungsbeschreibung ist im Internet veröffentlicht: http://www.smul.sachsen.de/laendlicher raum/download/Anlaqe 5 Leistun gsbeschreibuna.pdf. Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 27. November 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4754 Dresden, U DEZ, ?Q M Jetzt schalten in Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkeh rs verbi ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/42044 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Regelungen bestehen bezüglich der Besetzung der LAGs / den Entscheidungsgremien mit öffentlichen und nicht-öffentlichen Partnern? Einschlägig sind hier insbesondere Artikel 32 Abs. 2 Buchstabe b der VO (EU) 1303/2013: Die LAG muss sich aus Vertretern lokaler öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen zusammensetzen. Artikel 32 Abs. 2 Buchstabe b der VO (EU) 1303/2013: Auf Ebene der Beschlussfassung sind weder Behörden im Sinne der nationalen Vorschriften noch eine einzelne Interessengruppe mit mehr als 49 Prozent der Stimmrechte vertreten. Frage 4: Ist es möglich die Verteilung des Leaderbudgeds auf die Regionen, analog der möglichen Ungleichverteilung die das EU-Beihilferecht in Bezug auf besonders benachteiligte Gebiete zulässt, in unterschiedlicher Höhe vorzunehmen? Frage 5: Wenn ja, wie sieht diese Verteilung aus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Eine Verteilung des LEADER-Budgets in Anlehnung an das Beihilferecht der Europäischen Union ist in den EU-Vorgaben nicht vorgesehen. Eine Anwendung dieser Differenzierung wäre auch nicht sachgerecht. LEADER ist eine Methode zur Inwert-setzung endogener Entwicklungspotenziale. Gemäß der Analyse des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum ist der Entwicklungsbedarf im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen gleichermaßen gegeben. Die Entwicklungsschwerpunkte werden durch die Regionen selbst gesetzt. Die Budgetverteilung kann sich dabei nicht nach einzelnen fachlichen Schwerpunkten richten, denn diese sind in den Regionen sehr verschieden. Die Ausrichtung des Budgets nach einem fachlichen Schwerpunkt, hier wirtschaftliche Entwicklung, induziert eine inhaltliche Vorprägung der Strategie der Region. Dies ist mit den EU-Vorgaben nicht vereinbar. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2