STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERM Freistaat SACtiSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS/24-0141.51/7933 ^Dresden^. Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3545 Thema: Abschiebedrehkreuz in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Leipziger Volkszeitung vom 04.11.2015 ,würde die Sächsische Staatsregierung die Einrichtung eines gemeinsamen Drehkreuzes der mitteldeutschen Länder und Brandenburgs zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber am Flughafen Leipzig/Halle begrüßen'. Eine Ent- Scheidung darüber würde noch ausstehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist unter einem "Abschiebedrehkreuz" zu verstehen? Welche ggf. baulichen, organisatorischen und sonstigen Bedingungen müssen dafür hergestellt werden? Frage 2: Was ist aus Sicht der Staatsregierung der Vorteil eines "Abschiebedrehkreuzes "? Frage 3: Ist inzwischen eine Entscheidung über die Errichtung eine "Abschiebedrehkreuzes " gefallen? Wenn ja, für welchen Standort? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Sächsische Staatsregierung plant nicht die Einrichtung eines "Abschiebedrehkreuzes " am Flughafen Leipzig/Halle - insoweit ist die Definition eines solchen entbehrlich. Sie führt jedoch gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und unter Beteiligung weiterer Bundesländer Sammelcharterabschiebungen von diesem Flughafen durch. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: An welchen sächsischen Flughäfen werden derzeit Abschiebungen vollzogen? (bitte einzeln unter Angabe der Zahlen für das Jahr 2015, aufgeschlüsselt nach Monaten, angeben) Im Jahr 2015 wurden Abschiebungen nur vom Flughafen Leipzig/Halle vollzogen. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zu den angefragten Zahlen für das Jahr 2015 aufgeschlüsselt nach Monaten ist festzustellen , dass diese Zahlen insoweit keiner verfügbaren Statistik entnommen werden könne/). Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur durch eine händische Auswertung /^n mehreren hundert Akten der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) möglich, die in A/i^etracht der zur Verfügung stehenden Zeit und der derzeit bestehenden Arbeitsbel ^ung der Behörde nicht leistbar ist. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständig ^/Be^ntwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der ZAB gefährdet. indlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-01-06T14:04:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes