STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS/24-0141.51/7934 Dresden, c Januar 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3546 Thema: Ausreisegewahrsam am Flughafen Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Sächsischer Zeitung vom 01.12.2015 soll in der Nähe des Flughafens Dresden ein ,Ausreisegewahrsam' errichtet werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage werden Geflüchtete in Ausreisegewahrsam genommen? Die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam sind in § 62b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Frage 2: Welche Gründe sprechen für die Standortwahl am Flughafen Dresden? Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben fand eine Prüfung von Standorten in der Nähe der Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle statt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird ein Standort in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Dresden näher geprüft. Aufgrund der engen räumlichen Nähe zum Standort der Erstaufnahmeeinrichtung sollen - im Fall der Auswahl dieses Standorts - Synergieeffekte genutzt werden. Frage 3: Wann wird der Ausreisegewahrsam in Betrieb genommen? Eine Inbetriebnahme des Ausreisegewahrsams erfolgt, sobald die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN Frage 4: Welche Kapazität wird der geplante Ausreisegewahrsam haben? Frage 5: Wie wird der Ausreisegewahrsam ausgestaltet sein? (Raumgröße, Personen pro Raum, Geschlechtertrennung, Rückzugsräume für Familien, Verpflegung, Besuchs - und Gebetsräume, medizinische Versorgung, Sanitäranlagen, Zugangsmöglichkeiten für Rechtsberatung und -beistände, etc.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die /^üsgestaltung des Ausreisegewahrsams befindet sich in der Planungsphase. Zum jetzicjbn Zeitpunkt können daher keine Aussagen zu den o. g. Fragen gemacht werden. Mit ffeun^lichen Grüßen ( Markus Ulbi Seite 2 von 2 2016-01-06T10:03:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes