2014/39684 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/355 Thema: Auswertung der Projektstudie „UltraSchwarz: Ultrafeinstaub und Gesundheit im Erzgebirgskreis und in der Region Üsti“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach jüngsten Medienberichten liegt nun ein Ergebnis über das vor dreieinhalb Jahren begonnene, grenzübergreifende Projekt „UltraSchwarz: Ultrafeinstaub und Gesundheit im Erzgebirgskreis und in der Region Üsti“ vor, welches kleinste Luftschadstoffe und deren gesundheitliche Auswirkungen im erzgebirgischen Grenzraum untersuchte. Mittels zweier Messstationen in Annaberg-Buchholz und Üsti nad Labern analysierten Wissenschaftler unter anderem Anteile, Herkunft und Auswirkungen von Ultrafeinstaub auf den menschlichen Organismus und belegten dabei die Zunahme jener Partikel um ein Viertel wie auch die Häufung von Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen im Projektgebiet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche konkreten Handlungsempfehlungen ergehen aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse an die entsprechenden Behörden, Einrichtungen sowie an die Bevölkerung im Untersuchungsgebiet und wo sieht die Staatsregierung die größten Minderungspotentiale für Ultrafeinstaub (bitte aufschlüsseln nach Heizung, Verkehr, usw)? Das EU-Projekt UltraSchwarz „Ultrafeinstaub und Gesundheit im Erzgebirgskreis und in der Region Üsti n. L.“ endet am 31. Dezember 2014. Der Abschlussbericht liegt der Staatsregierung noch nicht vor. Daher ist der Staatsregierung eine Aussage über Handlungsempfehlungen im Abschlussbericht derzeitig nicht möglich. Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle© smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 27. November 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4755 Dresden, ^ i, l/U'. /jj Jetzt schalten 1/? \'0 ! Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/39684 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEIM Am 12. Dezember 2014 wurde in Annaberg-Buchholz die Bevölkerung über das Projekt informiert. Dabei wurde über die Luftschadstoffbelastung in der Region sowie über die gesundheitlichen Folgen aufgeklärt. Frage 2: Wie entwickelten sich im Freistaat Sachsen in den letzten 10 Jahren speziell die Atemwegserkrankungen bei Kindern im Projektgebiet? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Frage 3: Welche Krankenhäuser und Arztpraxen im Untersuchungsraum wurden in die Projektstudie einbezogen? Es wurden Patienten im EKA Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH sowie in einer Arztpraxis in Annaberg-Buchholz von Mitarbeitern des Forschungsverbundes Public Health Sachsen, TU Dresden, zu Wohn- und Lebensbedingungen sowie Erkrankungen und Krankheitssymptomen befragt. Frage 4: Für ultrafeine Partikel, die kleiner sind als 0,1 tausendstel Millimeter und deren Gefährlichkeit darin besteht, im Körper die Schranke zum Blutkreislauf zu überwinden, existiert bisher noch keine EU-Verordnung. Durch welche Aktivitäten beabsichtigt der Freistaat Sachsen, eine solche Verordnung mit auf den Weg zu bringen? Im Ergebnis des „UltraSchwarz“ Projekts wurde festgehalten, dass noch keine eindeutige Aussage zur gesundheitlichen Auswirkung ultrafeiner Partikel möglich ist und in dieser Hinsicht weiterer Forschungsbedarf besteht. Die Staatsregierung plant keine Aktivitäten, um eine Verordnung bei der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. Frage 5: Hält es die Staatsregierung für erforderlich, künftig auch Messwerte aus dem Raum Olbernhau/Seiffen in weitere Feinstaubuntersuchungen einzubeziehen, da die dortigen Bürger am meisten über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Luftverunreinigungen im Erzgebirge klagen, bzw. wurde diese Region in der gelaufenen Studie besonders berücksichtigt? In der gelaufenen Studie wurde der Raum Olbernhau/Seiffen nicht berücksichtigt. Im Übrigen wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-I-03). Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3