STAATSM1TM1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9850 Dresden, /_ . Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3554 Thema: Illegale Böller und Sprengstofffunde in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele illegale Böller und andere Sprengstoffe sind in Sachsen seit Juli 2014 bis 31. November 2015 gefunden worden? (Bitte um monatliehe Gliederung und Gliederung nach Landkreis/Kreisfreie Stadt). Durch welche Maßnahmen sind diese Mittel festgestellt worden? (Verkehrskontrolle , Wohnungsdurchsuchung, Personenkontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen) Frage 2: Welche Erkenntnisse gibt es darüber, zu welchem Zweck die festgestellten illegalen Böller bzw. Sprengmittel eingesetzt werden sollten? Frage 3: Welche Erkenntnisse gibt es über die politische Motivation der Personen , bei denen diese Mittel sichergestellt werden konnten? Frage 4: In wie vielen Fällen war eine Anklageerhebung bis hin zu einer Verurteilung möglich? Frage 5: In wie vielen Fällen kam es durch den Einsatz von illegalen Böllern und Sprengstoffen zu Sach- oder Personenschäden? (Bitte aufschlüsseln nach politischer Motivation, soweit das möglich ist) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Zur Beantwortung der Frage, in wie vielen Fällen eine Anklageerhebung bis hin zu einer Verurteilung möglich war, werden für die vergangenen drei Jahre die Zahlen der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zu den nach Sprengstoffgesetz (SprengG) Verurteilten mitgeteilt, da im Zusammenhang mit dem Auffinden von illegalen Böllern und anderen Sprengstoffen in der Regel die Straftatbestände des § 40 SprengG (Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr) bzw. § 42 SprengG (Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften) verwirklicht werden, wobei letzterer nur eine untergeordnete Rolle spielt. Jahr 2012 2013 2014 Anzahl der Verurteilten 140 140 146 Die Angaben für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Wie viele illegale Böller und andere Sprengstoffe in Sachsen im angefragten Zeitraum seit Juli 2014 bis 31. November 2015 in welchen Landkreisen und Kreisfreien Städten durch Verkehrskontrollen, Wohnungsdurchsuchungen oder Personenkontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen gefunden worden sind, wird statistisch nicht erfasst. Die Fragen 2, 3 und 5 basieren auf dieser Frage und können insofern ebenfalls nicht beantwortet werden. Die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zu den nach Sprengstoffgesetz (SprengG) Verurteilten liefert ebenfalls keine Datenbasis, um auf dieser Grundlage polizeiliche Recherchen durchführen zu können. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Die Anzahl der Verfahren und der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden, da es sich um mehrere Tausend Verfahren handelt. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Rec säe Mit Ker^hfier^he ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der si^bhen Polizei nicht zu leisten. eilIndlichen Grüßen ^ Markus Ulbi^ Seite 3 von 3 2016-01-07T08:52:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes