STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAlJCl-lHSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3555 Thema: Sächsischer Krankenhausplanungsausschuss nach § 5 SächsKHG Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Zeitschiene besteht für den Krankenhausplanungsausschuss und die Krankenhausplanung für die kommenden Jahre? Der Sächsische Krankenhausplanungsausschuss hat zuletzt am 11. Dezember 2015 getagt. Es wurden Beschlüsse zur Krankenhausplanung und zum Investitionsprogramm gefasst. Für das Jahr 2016 wurde noch kein Termin festgesetzt. Eine umfassende Krankenhausplanung wird entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in der Regel alle drei Jahre vorgenommen. Zuletzt wurde ein Krankenhausplan für die Jahre 2014 ff. erstellt. Nach derzeitiger Planung ist beabsichtigt, eine umfassende Krankenhausplanung zum Stichtag 1. Januar 2018 durchzuführen. Frage 2: Bis wann erfolgt die Anhörung der jeweiligen Krankenhäuser in Sachsen (nach § 7 KHG) für die kommende Planung? Ein konkreter Termin wurde diesbezüglich noch nicht festgelegt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-15/752 Dresden, ~Januar2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 3: ln welchen Fällen kann ein "unbefristeter Versorgungsauftrag" an einen Krankenhausbelreiber ausgesprochen werden? Mit jeder Krankenhausplanung wird in Bezug auf jedes einzelne Krankenhaus dessen Bedarfsnotwendigkeit und Geeignetheit überprüft. Ein unbefristeter Versorgungsauftrag , losgelöst von dieser Beurteilung, ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen J, Barbara Kle Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-01-08T08:37:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes