STAATSM1TM1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9851 Dresden, . Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3556 Thema: Mobile automatisierte Kennzeichenerfassung 2014 und 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele technische Mittel zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung (nach § 19a Abs. 1 SächsPolG - im Folgenden: Kfz- Scanner) jeweils welchen Typs stehen jeweils seit wann welchen Behörden des Freistaates Sachsen zur Verfügung und inwieweit wurden Haushaltsmittel für die Anschaffung weiterer Kfz-Scanner angemeldet ? Hinsichtlich der Teilfrage 1 wird auf die Antworten auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/12896 und auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/195 verwiesen. Hinsichtlich der Teilfrage 2 wurden im Doppelhaushalt 2015/2016 für das Jahr 2016 keine Haushaltsmittel für die Beschaffung weiterer AKES Geräte angemeldet. Frage 2: Wie oft wurden Kfz-Scanner im Freistaat Sachsen seit 2014 jeweils wann, an jeweils welchen Orten, für welchen Zeitraum aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen eingesetzt? (Unterscheidung und Zuordnung der Zwecke bitte nach den jeweiligen Tatbestandsalternativen des § 19a Abs. 1 SächsPolG) Es wird auf das Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) an den Sächsischen Landtag vom 13. Oktober 2015 sowie auf die Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/635 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Frage 3: Zu Frage 2: Wie viele Kfz-Kennzeichen wurden bezogen auf den jeweiligen Einsatzort a.) erfasst, b.) mit jeweils welchen polizeilichen Datenbanken abgeglichen , c.) zum Anlass welcher weiterer Maßnahmen nach § 19a Abs. 2 SächsPolG genommen und d.) zwischenzeitlich gelöscht? Hinsichtlich der Teilfragen a.), b.) und d.) wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/195 und Drs.-Nr. 6/635 verwiesen. Hinsichtlich der Teilfrage c.) kann keine Angabe gemacht werden. Der gesetzliche Auftrag beinhaltet ausschließlich die Berichtspflicht des SMI gegenüber dem Sächsischen Landtag zur quantitativen Unterscheidung von Treffermeldungen (Datenübereinstimmung) und Echttreffer (bestätigte Treffermeldung nach dem Anhalte- Vorgang). Eine darüber hinausgehende statistische Erfassung und Speicherung ist gesetzlich nicht gefordert und zur Aufgabenerfüllung nicht erforderlich. Frage 4: Zu Frage 2: Inwiefern führten die Einsätze der Kfz-Scanner zur a.) Beweissicherung , b.) Abwehr jeweils welcher konkreten Gefahren, c.) zur Sicherstellung gestohlener Kfz oder Kfz-Kennzeichen oder d.) aus welchen Gründen zu Fehlschlägen (Unverwertbarkeit wegen Unvollständigkeit der erfassten Kfz-Kennzeichen u. a.)? Zusammenfassende Antwort hinsichtlich der Teilfragen a.), b.) und c.): Die Treffer unterteilen sich wie folgt: 121 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 57 x Kennzeichen gestohlen/abhandengekommen 6 x Unterschlagung Kfz 1 x Diebstahl sonstiges 5 x Schengen Treffer Kfz 4 x Besonders schwerer Diebstahl von Kfz 64 x sonstige Treffer (z. B. Personenfahndung etc.) Eine darüber hinausgehende statistische zeitliche und geografische Untergliederung ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann daher nicht bereitgestellt werden. Hinsichtlich der Teilfrage d.) Die Einsätze von AKES stellen einen Beitrag zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung dar. Insofern betrachtet das SMI jeden Einsatz als Erfolg und teilt die Auffassung, dass es sich um Fehlschlage handelt, nicht. Hinsichtlich der Gründe für die Divergenz zwischen Treffermeldung und Echttreffer kann keine Antwort gegeben werden. Aufgrund der jeweiligen individuellen Situation (z. B. Witterungsverhältnisse, Tageszeit, Verschmutzung des Kennzeichens, Durchbruch eines Fahrzeuges an einer Kontrollstetle etc.) kann es zu Treffermeldungen kommen, die nicht a\s Echttreffer verifiziert werden können. Eine darüber hinausgehende statistische Erfassung und Speicherung ist gesetzlich nicht gefordert und zur Aufgabenerfüllung nicht erforderlich. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Mit welchem Ergebnis wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte rechtliche Ausweitung der mobilen automatisierten Kennzeichenerfassung geprüft? (Bitte Evaluationsbericht und Ergebnis im Wortlaut beifügen.) Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungs- Prozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Derzeit befindet sichjdas SMI in einem internen Willens- und Entscheidungsprozess. Die Planungen zur recljjltssicheren Erweiterung des automatischen Kennzeichenerkennungssystems sind no Mit , ij ^ niQht abgeschlossen. Feindlichen Grüßen Markus Ulbi^ Seite 3 von 3 2016-01-07T12:11:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes