STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9352 Dresden, //// Januar 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3558 Thema: Schwerverleteter junger Mann nach Messerattacke in Roßwein Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Die LVZ Online berichtete am 25. November 2015, dass am Wochenende zuvor ein junger Mann aus Roßwein, der dem Willkommensbündnis Roßwein nahe stehe, von Unbekannten im Stadtgebiet angegriffen und mit einem Messer schwer verletzt wurde. Die Verletzung sei so schwer gewesen, dass der Betroffene im Uniklinikum Dresden notoperiert werden musste. Nach Angaben des Geschädigten sei er mit dem Wort ,Zeckenpack' beschimpft worden. Einer der Angreifer habe ein tätowiertes Hakenkreuz im Nacken gehabt ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Inwieweit (wann, wegen welcher Delikte, gegen wie viele Täter etc.) wurde aufgrund einer Anzeige eines Geschädigten und/oder eines anderen Anzeigenerstatters oder von Amtswegen ein (Vor-) Ermittlungsverfahren eingeleitet? Frage 3: Inwieweit und aufgrund welcher Anhaltspunkte wurde die Straftat als PMK-Rechts bewertet? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden zu welchem Zeitpunkt durch das OAZ, bzw. durch den Staatsschutz Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Angreifer eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Polizeidirektion Chemnitz führt im Sachzusammenhang ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB gegen Unbekannt sowie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Bedrohung gemäß § 241 StGB gegen Unbekannt. f-mit^lungen sind noch nicht abgeschlossen. Insofern liegen noch keine abschliein Ermittlungsergebnisse im Sinne der weiteren Fragestellungen vor Mit tifeuifidlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-01-11T15:16:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes