2014/41045 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/356 Thema: Prüfung der Einwendungen zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers im Recyclingpark Grobem“ der Firma Nehlsen GmbH und Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitprüfung (UVP) (Landkreis Meißen) Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4756 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Ergebnissen wurden von der Landesdirektion Sachsen (LDS) die zahlreichen Einwendungen zum Vorhaben "Errichtung und Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers im Recyclingpark Gröbern" der Firma Nehlsen GmbH geprüft? Frage 2: Stehen die im Genehmigungsverfahren von den Anwohnern angeführten Beeinträchtigungen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb eines Sonderabfallzwischenlagers entgegen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Inhalt der Fragen ist Gegenstand der Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren bei der für die Genehmigung zuständigen Landesdirektion Sachsen (LDS) eingebracht wurden. Die Einwendungen werden im weiteren Verfahrensverlauf von der Genehmigungsbehörde eingehend beurteilt und bewertet. In der Begründung zur Genehmigung ist auch auf die einzelnen Einwendungen einzugehen. Seite 1 von 2 Jetzt -schalten iri •; ■■■ ^ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/41045 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Inwieweit die Einwendungen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entgegenstehen ist dem Genehmigungsverfahren Vorbehalten. Frage 3: Wann und mit welchem Ergebnis wurde ein Vorprüfungsverfahren zur Umweltverträgiichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt und welche Gründe sprechen für bzw. gegen die Durchführung einer llmweit-verträglichkeitsprüfung (UVP)? Frage 4: Warum wird von der Firma Nehlsen GmbH kein Nachweis zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt, die auf aktuellen Umweltdaten basiert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die LDS hat zu Beginn des Genehmigungsverfahrens die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) intern durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von den Einwendern Sachverhalte vorgetragen, auf deren Grundlage die LDS erneut prüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Warum wird der Leitfaden 25 der Kommission für Anlagensicherheit (was dazu führen würde, dass die Vorhabenträgerin nicht lediglich Grundpflichten, sondern erweiterte Pflichten der Störfallverordnung zu erfüllen hätte) nicht bei der Einstufung der gefährlichen Abfälle herangezogen, obwohl der Freistaat Sachsen dessen Handlungsanleitung anerkannt hat? Der Leitfaden wurde für die Bewertung des Vorhabens angewendet. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 LOT